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Einbindung, Beschäftigung oder Ausbildung
Guten Tag, meine Damen und Herren!
Ich bin Jacques, ich komme aus dem Kongo. Ich brauche Ihre Hilfe.
Ich bin nach Deutschland als Austauschstudent gekommen, aber ich möchte am Ende mein Programm bleiben und entweder einen Job oder eine Ausbildung finden.
Mein Aufenthaltstitel gibt mir noch acht Monate nach dem Ende des Programms, aber mit meiner Arbeitserlaubnis kann ich nur 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Jetzt kann ich nur eine Mini-Job arbeiten.
Ist es möglich, dass ich mit meiner Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung oder eine Ausbildung finden kann?
Danke für Ihre Antwort.
16 Kommentare
Antworten (16)
Hi @James ,
ich wollte mich bei dir erkundigen. Konntest du dich bereits über die Möglichkeit eines Zweckwechsels beraten lassen? Wir würden uns über Updates von dir freuen und melde dich gerne wenn du noch Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung
Hallo Daniela,
Ich habe eine Ausbildung gemacht aber die Probezeit nicht bestanden. Ich möchte wissen, was mit meinem Aufenthaltstittel passiert? Kann ich arbeiten bis ich andere Ausbildung gefunden habe? Ich habe die Ausbildung als Pflegefachkraft im Krankenhause gemacht, mein jetziger Arbeitsgeber hat mir angeboten, in der Leitung des Altenheims Pflege als Pflegehelfer zur arbeiten. Es ist möglich?
Vielen Danke für Ihre Antwort.
Hallo @James
danke für deine neue Frage und schön von dir zu hören!
Es tut mir leid, dass es mit der Ausbildung nicht geklappt hat. Hast du denn bereits eine abgeschlossene Qualifikation (Studium, Ausbildung), die in Deutschland anerkannt ist?
Dann könntest du eine qualifizierte Beschäftigung als Fachkraft beginnen. Die Leitung des Altenheims wäre eine qualifizierte Tätigkeit. Dafür musst du einen Aufenthalt nach §18a oder §18b Aufenthaltsgesetz beantragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18a.html
Es gibt auch die Möglichkeit nur mit Berufserfahrung in einem qualifizierten Beruf zu arbeiten. Hier müsstest du einen Aufenthalt nach §19c AufenthG beantragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19c.html
Alle Zweckwechsel sind möglich, ohne Beantragung eines Visums.
Bitte kontaktiere eine Beratungsstelle in deiner Nähe für Unterstützung.
Hier kannst du mit deiner Postleitzahl (PLZ) suchen:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Insgesamt ist echt wichtig, dass du immer den passenden Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragst. Du kannst also nicht einfach mit einem Aufenthalt zur Ausbildung Vollzeit arbeiten, denn du machst diese Ausbildung nicht mehr.
Viele Grüße
Daniela