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Einbürgerung
Hallo, ich habe Aufenthalterlaubnis nach paragraf 25b AufenthG und möchte gerne wissen ob ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen darf. Ich lebe über acht Jahren in Deutschland, habe unbefristet Arbeitsvertrag, besitze einige Wohnung und Deutschkenntnisse auf Niveau B2 " Berufsbezogene Sprachförderung" also kein telc Zertifikat.
Ich bin mir etwa verwirrt und bin mir auch nicht sicher ob mein Deutschkenntnisse B2 für Einbürgerung reicht für der Antrag oder muss ich erneut telc B1 Zertifikat holen?
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