Einbürgerung
Hallo, ich habe Aufenthalterlaubnis nach paragraf 25b AufenthG und möchte gerne wissen ob ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen darf. Ich lebe über acht Jahren in Deutschland, habe unbefristet Arbeitsvertrag, besitze einige Wohnung und Deutschkenntnisse auf Niveau B2 " Berufsbezogene Sprachförderung" also kein telc Zertifikat.
Ich bin mir etwa verwirrt und bin mir auch nicht sicher ob mein Deutschkenntnisse B2 für Einbürgerung reicht für der Antrag oder muss ich erneut telc B1 Zertifikat holen?
Hallo @best__luck_✌️ und danke für deine Frage!
Zuerst zu deiner Frage, ob es möglich ist mit einem Aufenthaltstitel nach §25b eingebürgert zu werden:
Ja, es ist möglich. In §10 des Staatsangehörigkeitsgesetz steht drin, welche Aufenthaltstitel eine Einbürgerung nicht möglich machen - §25b AufenthG gehört nicht dazu.
Ob du schon alle anderen Voraussetzungen erfüllst, kann ich aus der Ferne leider nicht prüfen. Da ist es wichtig, jede Anforderung genau durchzugehen. Auf der Seite der Integrationsbeauftragten gibt es eine gute Übersicht dazu mit genauen Erklärungen zu jeder Voraussetzung: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120
Dort findest du auch Hinweise, mit welchen Unterlagen du deine B1 -Deutschkenntnisse nachweisen kannst:
Ich hoffe, diese Information hilft dir weiter bei deiner Entscheidung. Berichte uns gerne hier in den Kommentaren, wie der Stand ist oder stelle Rückfragen dazu.