Einbürgerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor einigen Monaten die Einbürgerung beantragt
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Niederlassungserlaubnis, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.
Meine Frage ist: Ich möchte jetzt einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen.
Hat ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsprozess?
Mit freundlichen Grußen
G.A
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