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Einbürgerung oder Niederlassung Erlaubnis
Guten Morgen
ich habe Aufenthalt 19d seit Februar 2021
Sprachkurs B1
Ausbildung erfolgreich abgeschlossen seit 2020
und Arbeit ich als Orthopäde Techniker
habe ich unbefristete Arbeitsvertrag
Einbürgerungen Test bestanden
Vier Jahr Rentenversicherung bezahlt
Kann ich nächste Jahr direkt Einbürgerung (Deutsche pass ) beantragen oder muss ich erst Niederlassung Erlaubnis beantragen
MfG Anwar
4 Kommentare
Antworten (4)
Hallo @anwarshah.waziri
danke für deine Frage.
Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein Ziel, die Einbürgerung zu beantragen.
Wahrscheinlich weißt du, dass man von manchen Aufenthaltstiteln nicht direkt die Einbürgerung beantragen kann, sondern zuerst z.B. die Niederlassungserlaubnis beantragen muss.
Bei deiner Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG ist das aber nicht der Fall. Du findest die Info auch noch einmal in der angehängten Broschüre auf Seite 17.
Wie du schreibst erfüllst du ja bereits sehr viele Voraussetzungen für die Einbürgerung. Wenn ich es richtig verstehe, hast du seit Anfang 2021 einen Aufenthaltstitel und hattest vorher eine Aufenthaltsgestattung und eine Ausbildungsduldung? Kannst du mir sagen, ob das stimmt?
Die "neue" Einbürgerung kann nach 5 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) beantragt werden. Nur in bestimmten Fällen wird die Zeit vom Asylverfahren mitgezählt.
Man könnte auch nach 3 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis die Einbürgerung beantragen, wenn man besonders hohe Voraussetzungen erfüllt: Sprachniveau C1, ehrenamtliches Engagement.
Am besten liest du dir hier noch einmal die Voraussetzungen durch: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145 Einen Anspruch auf die Einbürgerung hat man dann, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt.
Melde dich sehr gerne, wenn du weitere Fragen hast!
Viele Grüße
Daniela
Vielen Dank
Ich hatte seit Anfang 2021 einen Aufenthaltstitel gehabt und hatte ich vorher eine Aufenthaltsgestattung ich habe nur B1 sprac
MfG Anwar
Hallo nochmal @anwarshah.waziri
danke für die Rückmeldung!
Dann zählt die Aufenthaltszeit ab Anfang 2021. Das heißt, dass du schon 3,5 Jahre gesammelt hast. In 1,5 Jahren kannst du den Antrag auf Einbürgerung stellen. Das klingt jetzt noch nach einiger Zeit, aber du kannst sehr vieles bereits vorbereiten. Sobald es zeitlich absehbar ist, dass du die Voraussetzungen komplett erfüllst, kannst du den Antrag stellen.
Für die Einbürgerung nach 5 Jahren erfüllst du sonst schon super viele Voraussetzungen:
Wenn du die Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthaltszeit beantragen möchtest, sind die Hürden größer. Es müsste zum Beispiel Deutsch auf Level C1 und ehrenamtliches Engagement nachweisen werden.
Melde dich gerne bei sonstigen Fragen.
Viele Grüße
Daniela
Achso, und du kannst natürlich auch die Niederlassungserlaubnis beantragen, sobald du die Voraussetzungen erfüllst. Du brauchst sie nicht für den Antrag auf Einbürgerung, aber natürlich hat die Niederlassungserlaubnis den Vorteil, dass es ein unbegrenzter Aufenthaltstitel ist.
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants