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anonym
Aktualisiert:

Einreisen mit einer Fiktionsbescheinigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine vietnamesische Freundin, die seit langem in der Ukraine lebte, floh im letzten Jahr wegen des Kriegs nach Deutschland und erhielt von der Ausländerbehörde in Erfurt eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 3. Mit diesem Dokument darf sie nur in Deutschland bleiben, bis sie einen Aufenthaltstitel erhält. Trotzdem flog sie im letzten November nach Vietnam und nun kann sie nicht nach Deutschland ohne Einreisevisum von der deutschen Botschaft in Vietnam zurückkommen. Sie hat schon einen Arbeitsvertrag bis 2026, keine staatlichen Beihilfen erhalten, aber kann nicht gut Deutsch, und ihr Gehalt dabei ist auch nicht so hoch, ca. 1500 €. Was sollte sie in dieser Situation tun?

Es wäre sehr nett von Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias

2 Kommentare

Antworten (2)

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Hallo @anonym  
danke für deine Frage in unserem Forum.

Zuerst möchte ich dich bitten, deinen Nicknamen zu ändern und keinen vollen Namen anzugeben. Es ist ein öffentliches Forum. Danke.

Es tut mir leid, dass deine Freundin in dieser Situation ist. Leider könnten wir keine ausführliche Beratung im Forum anbieten und rechtliche Beratung könnte notwendig sein.

Die aktuellen Visa für Fachkräfte haben sehr hohe Hürden, ich vermute, dass sie die leider nicht mit dem erwähnten Jobangebot erfüllen kann. 
Schaue dir hier noch einmal die Möglichkeiten an:
https://handbookgermany.de/de/information-skilled-workers

Die hohen Voraussetzungen der Lebensunterhaltungskosten sind jedoch eine Hürde. Dafür bräuchte es ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder ausreichend Einkommen durch Arbeitsvertag/ Nebenjob.

Ich kann verstehen, dass es frustrierend ist, keine ausführliche Antwort zu erhalten.
Am besten wäre es, wenn ihr euch anwaltliche Unterstützung sucht.

Viele Grüße
Daniela

 

anonym

Ich bedanke mich vielmals für deine Antwort. Was du für die Gesellschaft getan hast, ist sehr sinvoll.

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