Einreisen mit einer Fiktionsbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine vietnamesische Freundin, die seit langem in der Ukraine lebte, floh im letzten Jahr wegen des Kriegs nach Deutschland und erhielt von der Ausländerbehörde in Erfurt eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 3. Mit diesem Dokument darf sie nur in Deutschland bleiben, bis sie einen Aufenthaltstitel erhält. Trotzdem flog sie im letzten November nach Vietnam und nun kann sie nicht nach Deutschland ohne Einreisevisum von der deutschen Botschaft in Vietnam zurückkommen. Sie hat schon einen Arbeitsvertrag bis 2026, keine staatlichen Beihilfen erhalten, aber kann nicht gut Deutsch, und ihr Gehalt dabei ist auch nicht so hoch, ca. 1500 €. Was sollte sie in dieser Situation tun?
Es wäre sehr nett von Ihnen, diese Fragen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Ernst