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Fiktionsbescheinigung Reisen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Javid und wohne in Ludwigsburg. Mein Aufenthaltstitel 22 Abs. 2 ist ab 16 März schon abgelaufen und habe ich vom Ausländerbehorde eine Fiktionsbescheinigung 81 Abs. 4 erhalten.
Kann ich mit diesem Fiktionsbescheinigung nach Ausland reisen und wieder zurück kommen?
Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir über meine Frage antworten könnten!
Mit freundlichen Grüßen
Javid
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @javid Naimi , danke für deine Frage. Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG kannst du dich mit anerkannten Pässen oder Passersatzpapieren frei im Schengenraum bewegen und wieder nach Deutschland einreisen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass neben der Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks auch das dritte Kästchen auf der Seite 3 des Vordrucks des Ausländers angekreuzt ist. Ein- und Ausreisestempel werden im Pass oder Passersatz angebracht, nicht im Fiktionsdokument: https://handbookgermany.de/de/traveling-abroad-refugees#faq_3066 Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Liebe Grüße Barbara