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Selten89

Informationsanfrage: Änderung des Aufenthaltstitels wegen geänderter Lebenssituation

Liebes Team von Handbook Germany,

ich bin türkischer Staatsbürger und lebe in Waiblingen, Deutschland. Meine Ehefrau ist mit einem Visum nach §16b zum Zweck eines Masterstudiums nach Deutschland eingereist. Ich selbst bin im Rahmen des Familiennachzugs eingereist und habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §29 i.V.m. §30 Abs. 1 AufenthG erhalten. Unsere Aufenthaltstitel sind beide bis zum 31. Januar 2026 gültig.

Meine Frau ist derzeit schwanger, und wir erwarten die Geburt unseres Kindes am 1. Dezember 2025. Sie arbeitet momentan in Teilzeit, hat sich jedoch aufgrund der Schwangerschaft entschieden, ihr Masterstudium nicht fortzusetzen. Daher möchten wir unseren Aufenthaltstitel ändern lassen.

Nach unseren Informationen benötige ich für die Änderung meines Aufenthaltstitels entweder einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag oder einen auf mindestens ein Jahr befristeten Vertrag. Zurzeit bin ich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bei der Organisation „Tafel“ mit einem einjährigen Teilzeitvertrag beschäftigt. Um unsere Familie finanziell zu unterstützen, bin ich zudem auf der Suche nach einer zweiten Teilzeitstelle.

Wir möchten außerdem betonen, dass wir derzeit keinerlei staatliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dennoch fragen wir uns, ob im Falle einer Ablehnung der Verlängerung unseres Aufenthaltstitels die Gefahr einer Abschiebung besteht.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihre Unterstützung und Informationen zu folgenden Fragen:

  1. Reicht mein aktueller Teilzeitvertrag aus, um unseren Aufenthaltstitel zu verlängern?
  2. Erhöht ein zweiter Teilzeitjob die Chancen auf eine Verlängerung?
  3. Ist ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag für die Änderung des Aufenthaltstitels zwingend erforderlich?
  4. Welche Auswirkungen hat die Schwangerschaft meiner Frau und die bevorstehende Geburt auf unseren Aufenthaltstitel?
  5. Ab wann können wir den Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels frühestens beantragen?
  6. Auch wenn wir keine staatlichen Leistungen beziehen – besteht das Risiko einer Abschiebung bei einer ablehnenden Entscheidung?

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns darüber hinaus mitteilen könnten, welche Unterlagen wir für die Antragstellung bei der Ausländerbehörde vorbereiten müssen und worauf wir besonders achten sollten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf Ihre baldige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

1 التعليقات

الإجابات (1)

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Eren__(support)
تم التحديث:

Hallo @Selten89

vielen Dank für Ihre Frage. 

Ich versuche, Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten:

1. Da der Aufenthaltstitel Ihrer Ehefrau zu Studienzwecken erteilt wurde und dieser Grund bei Studienabbruch wegfallen könnte, besteht auch für Ihren Aufenthaltstitel ein Risiko. Eine mögliche Lösung in dieser Situation wäre, dass Sie selbst einen eigenständigen Aufenthaltstitel erwerben und Ihre Ehefrau anschließend einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Ehegattennachzugs über Sie beantragt.
Wichtig dabei ist jedoch folgender Punkt: Auch wenn Sie im Rahmen des Ehegattennachzugs grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, müssen für den Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltstitels bestimmte Voraussetzungen sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Arbeitsplatz erfüllt werden.
Für einen Aufenthaltstitel nach §18 AufenthG als Fachkraft müssen Sie zunächst die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Abschlüsse oder Berufsqualifikationen nachweisen und eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. Eine beliebige Tätigkeit reicht in der Regel nicht aus.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD), insbesondere in Teilzeit, wird üblicherweise nicht als ausreichende Grundlage anerkannt. Auch eine Vollzeittätigkeit im Rahmen des BFD reicht meistens nicht aus, es sei denn, das zuständige Ausländeramt macht eine Ausnahme aufgrund der besonderen Umstände.
Vorzugsweise sollten Sie eine Vollzeitstelle finden, deren Einkommen den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihren Familienangehörigen sichern kann.

Ich teile Ihnen demnächst einige nützliche Links auf Türkisch mit (da Sie türkischer Staatsbürger sind), in denen Sie weitere Informationen zu den Aufenthaltstiteln und Anerkennungsverfahren finden können:

Visum für Fachkraefte: https://handbookgermany.de/tr/visa-skilled-workers

Anerkennung: https://handbookgermany.de/tr/recognition

Die Blaue Karte https://handbookgermany.de/tr/eu-blue-card

Falls Sie über keinen akademischen Abschluss verfügen, aber in einem anerkannten Handwerksberuf tätig sind (z. B. Dachisolierer, Koch usw.), können Sie mit entsprechenden Nachweisen über Ihre Fachkenntnisse und versicherungspflichtige Berufserfahrung ebenfalls einen Aufenthaltstitel nach §19 AufenthG beantragen.

2. Eine zweite Beschäftigung kann sich positiv auf Ihren Antrag auswirken, da sie Ihr Gesamteinkommen erhöht. Allerdings wird die Ausländerbehörde sehr wahrscheinlich einen Vollzeitvertrag in einem qualifizierten Beruf verlangen. Die Gesamtarbeitszeit sollte ausreichend sein, um den Lebensunterhalt zu sichern, und innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen (in der Regel nicht mehr als 35–40 Stunden pro Woche).

3. Ein unbefristeter Vertrag ist nicht zwingend erforderlich. Aber ein mindestens einjähriger Vollzeitvertrag erhöht die Chancen auf eine positive Entscheidung erheblich. Entscheidend ist dabei der Gesamteindruck, den Ihre Unterlagen bei der Ausländerbehörde hinterlassen, insbesondere, ob Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt in Deutschland ohne staatliche Hilfe zu bestreiten und die Verantwortung für Ihre Familienmitglieder zu übernehmen.

4. Sofern Ihr Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, verleiht seine Geburt Ihnen nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Zwar kann die Geburt eines Kindes in bestimmten Fällen zu einer Ermessensentscheidung führen, aber sie stellt allein keinen rechtlichen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht dar.

5. Die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels und der Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel sind unterschiedliche Vorgänge. In Ihrer Situation würde es sich um einen Statuswechsel handeln. Diesen können Sie jedrzeit beantragen, also auch vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis, sobald Sie eine geeignete Arbeitsstelle gefunden haben.

6. Wenn die Grundlage Ihres aktuellen Aufenthaltstitels (zum Beispiel das Studium Ihrer Ehefrau) wegfällt und Sie nicht in der Lage sind, eigenständig für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen, kann eine Verlängerung abgelehnt werden.

7. Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag hängen vom gewünschten Aufenthaltstitel ab. Sie finden eine Liste der notwendigen Unterlagen auf der Webseite der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

8. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie sich für ein offizielles Bildungsprogramm, ein Visum zur Arbeitsplatzsuche oder für die sogenannte Chancenkarte bewerben. In diesen Fällen erhalten Sie möglicherweise einen Aufenthaltstitel, allerdings ist Ihr Arbeitsmöglichkeiten zunächst eingeschränkt. Deshalb müssten Sie Ihre finanzielle Selbstständigkeit über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung nachweisen. Hier sind die Linke, die Sie benutzen können:

Studentenvisum: https://handbookgermany.de/tr/student-visa

Chancenkarte: https://handbookgermany.de/tr/opportunity-card

Verpflichtungserklaerung: https://handbookgermany.de/tr/declaration-of-commitment-national-visa

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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