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ReRo
Aktualisiert:
Einbürgerung

Kann man ohne Niederlassungserlaubnis die Einbürgerung beantragen?

Hallo TiG-Community,

muss man erst die Niederlassungserlaubnis beantragen, bevor man eine Einbürgerung beantragen kann? Oder kann man direkt die Einbürgerung beantragen, sobald man die Voraussetzungen dafür erfüllt? 
Vielen Dank! 

2 Kommentare

Antworten (2)

Tanja_Moderator
Hi @ReRo , gute Frage! Die meisten Menschen gehen den Weg, dass sie zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen und später an die Einbürgerung denken. Es ist aber auch in einigen Fällen möglich, aus einem befristeten Aufenthaltstitel heraus eingebürgert zu werden. Dazu hatten wir schon mal eine Diskussion in dieser Frage: https://together-in-germany.de/de/thread/einbuergerung Entscheidend ist es, welchen Aufenthaltstitel die Person im Moment besitzt. §10 Staatsangehörigkeitsgesetz gibt eine Übersicht, wann eine Einbürgerung ohne einen unbefristeten Titel wie Niederlassungserlaubnis möglich ist. (hier zum Nachlesen: https://www.buzer.de/s1.htm?a=10&g=StAG) Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich gerne nochmal wissen.
ReRo
Vielen Dank!
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