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Meine Schwester nach Deutschland holen
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Mein Name ist Ahmad und ich lebe seit ungefähr 8 Jahren in Berlin. Ich habe einen Beschäftigungsaufenthalt gemäß § 18b Abs. 1 AufenthG. Leider erfülle ich nicht die Einkommensvoraussetzungen, um meine Schwester durch das Berlin-Aufnahmeprogramm zu holen.
Daher möchte ich nach alternativen Möglichkeiten fragen, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Sperrkontos für meine Schwester in Verbindung mit einer Verpflichtungserklärung. Ich würde gerne wissen, ob diese Kombination als Kompensationsmaßnahme akzeptiert wird und falls ja, welcher Betrag auf dem Sperrkonto erforderlich ist.
Für Ihre Hilfe und Unterstützung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmad
4 Kommentare
Antworten (4)
Hallo Ahmad_Al, vielen Dank für deine Frage. Ich verstehe, dass deine Schwester nicht über das Aufnahmeprogramm nach Berlin kommen kann und du fragst nach Alternativen, wie sie nach Deutschland kommen kann. Stimmt das? Deine Schwester kann mit einem eigenen Visum einreisen. Du kannst sie unterstützen, indem du die Finanzierung während des Visumsverfahrens übernimmst, zum Beispiel, wie du geschrieben hast, über das Sperrkonto mit mindestens 1.027 Euro monatlich (https://handbookgermany.de/de/visa-seeking-vocational-training#faq_1564 ) oder über eine Verpflichtungserklärung: https://handbookgermany.de/de/declaration-of-commitment-national-visa#faq_1909 Auf der Seite kann deine Schwester schnell ihre Visaoptionen prüfen: https://www.make-it-in-germany.com/de/ Wenn du weiter Fragen hast, lass es mich bitte wissen. Beste Grüße Barbara
Hallo Barbara,
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Also es geht um eine Abgabe einer Verpflichtungserklärung. Ich möchte gerne meine Frage präzisiere.
Meine Frau und ich haben ein ausreichendes monatliches Einkommen, um eine Verpflichtungserklärung als Ehepaar abzugeben. Allerdings ist meine Frau nicht bereit, eine Verpflichtungserklärung mit mir abzugeben.
Wenn wir einen Nachweis vorlegen, dass meine Frau genug Geld verdient und finanziell unabhängig ist, und für ihren eigenen Unterhalt sorgen kann, gilt dann für mich in diesem Fall die Voraussetzung, dass ich als Einzelperson/Ledig betrachtet werde? (D. h. ist ein Einkommen in Höhe von 2700 € zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreichend?)
Also es geht um das Aufnahmeprogram in Berlin
Llieber @Ahmad_Al , wenn du verheiratet bist, giltst du immer als verheiratet. Für das Aufnahmeprogramm musst du ein Nettoeinkommen von 2.760 Euro nachweisen: https://www.berlin.de/einwanderung/einreise/gefluechtete/artikel.872605.php Wenn du verheiratet bist, kann sich das Mindesteinkommen erhöhen. Ich empfehle dir, dich an das BBZ Berlin zu wenden: https://www.bbzberlin.de/ar/ Sie beraten zum Familiennachzug und können dich vielleicht bei dem ganzen Prozess begleiten. Liebe Grüße Barbara