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Ziyad1996

Nach Syrien reisen mit subsidiären Schutz-Aufenthaltstitel

Hallo !

ich habe eine subsidiäre Schutzberechtigung, gültig bis Februar 2027.  
Derzeit arbeite ich in einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis.

Ich möchte im August für ca. einen Monat nach Syrien mit einem syrischen Reisepass reisen, was mit meinem aktuellen Aufenthaltstitel leider nicht empfohlen ist.  
Deshalb habe ich vor etwa einem Monat per E-Mail bei der Ausländerbehörde meiner Stadt einen Antrag auf Wechsel in die Blaue Karte EU gestellt (mein Jahresgehalt von ca. 50.000 Euro brutto.), aber bisher keine Antwort erhalten.

Meine Frage ist:  
Ist es möglich, mit meinem aktuellen Aufenthaltstitel (subsidiärer Schutz) nach Syrien zu reisen und danach versuchen, den Aufenthaltstitel zu wechseln?  
Oder ist es unbedingt erforderlich, zuerst in die Blaue Karte zu wechseln, bevor ich reisen darf, falls irgendwas schlimmes passiert?

Ich habe und plane vor, in Deutschland mindestens für 10 Jahre zu bleiben.. falls das einen Unterschied ergibt 😅.

Vielen Dank im Voraus!
 

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Ziyad1996  
danke für deine Frage hier im Forum!

Bitte beachte, dass wir im Forum keine rechtliche Beratung anbieten können.

Hier ein paar grundlegende Infos zu deiner Situation:

  1. Reisen ins Herkunftsland mit subsidiärem Schutz

    Wie du schon weißt, wird von Reisen ins Herkunftsland mit Schutztiteln abgeraten. Es kann dann zu einem Widerruf des Schutzstatus führen. Unter bestimmten Umständen kann eine Reise ins Herkunftsland von der Behörde genehmigt werden. Dazu habe ich dir eine Übersicht als PDF angehängt.

    Auch wenn du eine Niederlassungserlaubnis auf Basis vom subsidiären Schutz erhältst, wird leider weiterhin von Reisen abgeraten:

    https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_570

     

  2. Wechsel vom subsidiärem Schutz zur Blauen Karte. 

    Bei diesem Wechsel gibst du deinen Schutzstatus auf und erhältst einen Titel der Arbeitsmigration. Bedenke, dass dein Aufenthalt dann von deiner Arbeit abhängig ist. Ein Verlust der Arbeit bedeutet dann einen Verlust der Aufenthaltsgrundlage.
    Grundsätzlich ist auch paralleles Beantragen möglich, informiere dich am besten bei einer Beratungsstelle oder der Behörde.

    Hier findest du mehr Infos: https://handbookgermany.de/de/changing-residence-title#faq_3327 

     

Für rechtliche Beratung kannst du dich an eine Rechtsanwält:in wenden.
 

Viele Grüße
Daniela

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