Niederlassung Zweck der Umschulung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 12.2022 in Deutschland angekommen und habe ich erst nun eine Angebot für Umschulung als Fachinformatiker durch Angetur für Arbeit bekommen. Meine Frage wäre nun ob ich eine Ausbildung Duldung beantragen darf oder nur bei eine Ausbildung bekommt man das?? Info. Ich habe noch eine Ausweis fürs laufende asylprozess.
vielen Dank.
Hallo @claudio , vielen Dank für deine Frage. Du kannst auf jeden Fall während des Asylverfahrens eine Ausbildung/Umschulung machen. Bitte kläre mit einer Beratungsstelle, um welche Art der Umschulung es sich handelt (schulisch, betrieblich, Maßnahme etc.), denn eventuell musst du eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen: https://www.proasyl.de/beratungsstellen-vor-ort/. Wenn dein Asylantrag später positiv entschieden wird, bekommst du einen Aufenthaltsstatus und kannst deine Ausbildung fortsetzen. Wenn dein Asylantrag abgelehnt wird und du die Voraussetzungen für Ausbildungsduldung oder Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis für Geduldete (https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence ) erfüllt, kannst du einen davon nach einem abgelehnten Asylverfahren bekommen. Eine Ausbildung oder Umschulung ist sehr wertvoll, deshalb solltest du sie unbedingt beginnen und dich vorher mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen, die dich während des gesamten Prozesses begleiten und dir auch spezielle und detaillierte Informationen geben kann. Wir wünschen dir alles Gute. Liebe Grüße Barbara und Daniela