Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§16g AufenthG)

Jemand arbeitet an einer Leiterplatte.
Aktualisiert 31.05.2024

Die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung nach § 16g AufenthG ist für ausreisepflichtige Personen ab 1. März 2024 eine Alternative zur Ausbildungsduldung. Beide Möglichkeiten sichern den Aufenthalt in Deutschland zu Ausbildungszwecken. Auch die Ausbildungsduldung ist weiterhin möglich. Die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung hat einige Vorteile. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und weitere Informationen erhalten Sie hier.

Was muss ich wissen?

Was ist ein Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung?

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung ist eine Möglichkeit des Aufenthalts für Menschen, die während des Asylverfahrens eine Ausbildung begonnen haben und diese nach Ablehnung des Asylverfahrens fortführen möchten oder für Menschen mit einer Duldungsbescheinigung. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen. Die Ausbildung muss zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führen. Bei der Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung handelt es sich um eine sogenannte Anspruchsnorm. Das heißt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, müssen die Ausländerbehörden die Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Beachten Sie: Auch die Ausbildungsduldung ist weiterhin möglich. Ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung oder eine Ausbildungsduldung erhalten, hängt besonders davon ab, wie Sie Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung finanzieren. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Kapitel Ausbildungsduldung.

  • Anders als die Ausbildungsduldung erlaubt es die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis dem Inhaber ins Ausland zu reisen. 

Beachten Sie bitte: Sie müssen die Passpflicht und Visumsbestimmungen einhalten. Außerdem ist es verboten im (EU-)Ausland ohne Genehmigung zu arbeiten.

  • Die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erleichtert die Aufhebung der Wohnsitzauflage. 

Gut zu wissen: Menschen in Gemeinschaftsunterkünften können mit einer Ausbildungsaufenthaltserlaubnis ausziehen, mit einer Duldung müssen die meisten dort bleiben. Ausländerbehörden genehmigen den Auszug mit Duldung selten.

  • Die Zeit der Aufenthaltserlaubnis wird auf die 5 Jahre für die Niederlassungserlaubnis angerechnet.
  • Sie erhalten die Berechtigung zu einer unabhängigen Beschäftigung von der Berufsausbildung bis zu 20 Stunden pro Woche.
  • Ggf. besteht die Möglichkeit für Wechsel in andere Aufenthaltstitel.
Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung bekommen?

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie in Deutschland

  • entweder seit mindestens drei Monaten eine Duldung nach § 60a AufenthG haben
  • oder Asylbewerber*in sind und ihr Asylantrag abgelehnt wurde während Sie eine Ausbildung machen.

und wenn Sie zusätzlich

  • eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen haben

oder

  • eine Assistenz- oder Helfer*innenausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen haben und anschließend die Berufsausbildung beginnen.

Beachten Sie bitte: die Bundesagentur für Arbeit muss bestätigen, dass die Ausbildung notwendig ist (das passiert, wenn ein Engpass festgestellt wird, also es z.B. zu wenig Arbeitskräfte für den Beruf gibt).  Außerdem muss Ihre Ausbildungsstelle bestätigen, dass Sie dort Ihre Ausbildung machen. 

Zur Sicherung des Lebensunterhalts gilt Folgendes:

  • Wenn Sie Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III erhalten, bekommen Sie die Aufenthaltserlaubnis. Auch dann, wenn Sie zusätzlich noch weitere Hilfen zur Lebensunterhaltssicherung benötigen. 
  • Wenn Sie keine Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III erhalten, müssen Sie monatlich ein bestimmtes Nettoeinkommen nachweisen:
    • Entweder Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern: Müssen Sie ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 632 € haben. Wenn Sie bereits eine Ausbildung machen und Sie eine weiterführende Aufbauschule besuchen, sind es 736 €. 
    • Oder Sie wohnen noch bei Ihren Eltern (oder in einer Wohnung, die ihren Eltern gehört): Dann genügt ein Einkommen von 262 €. Wenn Sie bereits eine Ausbildung machen und eine weiterführende Aufbauschule besuchen, brauchen Sie ein Einkommen in Höhe von 474 €.

Gut zu wissen: Es gibt bisher keine genauen Informationen zu den sprachlichen Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung. Generell benötigen Sie bei der Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung (nach §16a AufenthG) ein Sprachniveau von B1 GER. Alternativ kann aber auch der Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass das Sprachniveau ausreichend ist. Es kann auch sein, dass die Ausbildungsstelle selbst eine Sprachförderung während der Ausbildung ermöglicht. Bei einer nicht qualifizierten Ausbildung kann in Ausnahmen auch ein Sprachniveau von A2 GER ausreichen (16 a Abs. 3 AufenthG).

In welchen Fällen bekomme ich keine Aufenthaltserlaubnis?

Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass Sie keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Das ist z.B. der Fall, wenn

  • offensichtliche Fälle von Missbrauch in Bezug auf die Aufenthaltserlaubnis vorliegen, 
  • Sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen und ihr Asylantrag, der nach dem 31.08.2015 gestellt wurde, abgelehnt oder zurückgenommen wurde,
  • Sie bei Antragstellung noch nicht drei Monate im Besitz einer Duldung sind,
  • Ihre Identität nicht geklärt ist,
  • eine "Ausweisungsverfügung" oder eine "Abschiebungsanordnung" besteht 
  • bzw. wenn konkrete Maßnahmen zum Beenden des Aufenthaltes schon organisiert sind, dazu können folgende Punkte gehören:

a) eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit wurde organisiert,

b) Sie haben einen Antrag zur Förderung einer freiwilligen Ausreise mit staatlichen Mitteln gestellt,

c) die Buchung von Transportmitteln für die Abschiebung wurde eingeleitet usw.

Bis wann muss meine Identität geklärt sein?

Für die Klärung der Identität gelten folgende Regeln und Fristen:

  • Wenn Sie vor dem 31.12.2016 eingereist sind, muss die Identität bis zum Zeitpunkt der Antragstellung geklärt sein.

    oder

  • Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 2. Januar 2020 eingereist sind, müssen Sie Ihre Identität zum Zeitpunkt der Antragstellung bis spätestens 30. Juni 2020 geklärt haben. 

    Oder

  • Wenn Sie nach dem 31. Dezember 2019 eingereist sind, müssen Sie Ihre Identität innerhalb der ersten sechs Monate nach Einreise geklärt haben.

Wichtig: Innerhalb dieser Fristen müssen Sie beweisen, dass Sie alles Mögliche und Zumutbare getan haben, um Ihre Identität zu klären.

Was ist eine qualifizierte Berufsausbildung?

Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, die mindestens zwei Jahre dauert. Eine Liste mit allen qualifizierten Ausbildungsberufen finden Sie auf bibb.de.

Bitte beachten Sie: Sie können auch eine Assistenz- oder Helfer*innenausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufnehmen UND anschließend die Berufsausbildung beginnen.

Wo finde ich einen Ausbildungsplatz?

Lesen Sie dazu unsere Themenseiten „Duale Ausbildung“ und „Schulische Ausbildung“. Mehr zu den Unterstützungsmöglichkeiten bei der Ausbildungssuche erfahren Sie in unserer Themenseite „Wer hilft bei der Suche nach einer Ausbildung?“.

Wie schnell bekomme ich die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung?

Sie können den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis frühestens sieben Monate vor Beginn der Berufsausbildung stellen. Die Aufenthaltserlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Beginn der Berufsausbildung erteilt werden.

Beachten Sie bitte: Sie müssen sich um einen Ausbildungsvertag kümmern, bevor Sie den Antrag stellen. Es reicht auch, wenn Sie die Zustimmung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung zu dem Ausbildungsvertrag haben.

Manchmal muss der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen werden. Es genügt auch, wenn die Eintragung zumindest schon beantragt wurde.

Wie lange ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung gültig?

Die Aufenthaltserlaubnis gilt so lange, wie die Berufsausbildung laut Vertrag dauert.

Was passiert, wenn ich die Ausbildung vorzeitig beende oder abbreche?

Wenn Sie die Ausbildung früher beenden oder abbrechen, muss die Ausbildungsstelle innerhalb von zwei Wochen die zuständige Ausländerbehörde schriftlich oder elektronisch benachrichtigen. In der Mitteilung wird der Grund für das Ende mitgeteilt. Außerdem wird der Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns, Ihr vollständiger Name und Ihre Staatsangehörigkeit angegeben.

Wenn das Ausbildungsverhältnis früher als geplant beendet oder abgebrochen wird, kann die Aufenthaltserlaubnis einmalig um sechs Monate verlängert werden, damit Sie einen weiteren Ausbildungsplatz suchen können. In diesen sechs Monaten müssen Sie keine Lebensunterhaltssicherung nachweisen (vgl. § 16 g Abs. 10 S. 3 AufenthG).

Was passiert, nachdem ich meine Ausbildung abgeschlossen habe?

Wenn Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ist es möglich, dass Sie von Ihrem Betrieb angestellt werden. Dann können Sie dort arbeiten, wo Sie die Ausbildung absolviert haben. Wenn es nicht der Fall ist, weil der Betrieb z.B. keine freie Stelle hat, müssen Sie nach einer anderen Arbeitsstelle suchen. In dem Fall wird Ihre Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche um sechs Monate verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

Nach dem erfolgreichen Abschluss und wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, die zu Ihrem Abschluss passt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren bekommen. In diesen zwei Jahren müssen Sie einer Arbeit nachgehen, die Ihrer erworbenen Qualifikation entspricht. Anschließend können Sie sich auch eine Beschäftigung in einem anderen Bereich suchen.

Kann ich die Aufenthaltserlaubnis verlieren?

Die Ausländerbehörde kann Ihre Aufenthaltserlaubnis wegnehmen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird und Sie dafür verantwortlich sind. Wenden Sie sich in solchen Fällen schnell an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wenn Sie bei der Suche nach einer Beratungsstelle Hilfe brauchen, können Sie sich an unsere Community Manager*innen wenden und sie auf unserer Community-Plattform „Together in Germany“ anschreiben.

Wo und wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung?

Sie können die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dazu müssen Sie einen Termin bei Ihrer Ausländerbehörde vereinbaren und persönlich Ihre Unterlagen zum Nachweis der oben genannten Voraussetzungen sowie ein ausgefülltes Formular mitbringen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde oder eine Beratungsstellte in Ihrer Nähe. Bei der Suche nach einer Beratungsstelle helfen Ihnen unsere Community-Manager*innen auf „Together in Germany” gerne weiter.

Mein Antrag wurde abgelehnt - was kann ich tun?

In diesem Fall können Sie eine Ausbildungsduldung beantragen. Diese kann Ihnen als Alternative in dieser Situation helfen, nach Abschluss der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie auf unserer Themenseite zur „Ausbildungsduldung.".

Kann ich mit der Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung ins Ausland reisen?

Anders als die Ausbildungsduldung erlaubt es die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis dem Inhaber kurzzeitig ins Ausland zu reisen.

Beachten Sie bitte: Sie müssen die Passpflicht und Visumsbestimmungen einhalten. Außerdem dürfen Sie im (EU-)Ausland ohne Genehmigung nicht arbeiten.

Darf ich neben der Ausbildung noch in einem anderen Job arbeiten?

Ja. Sie dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche eine weitere Arbeit aufnehmen, die unabhängig von Ihrer Ausbildung ist.

Ich habe eine Ausbildungsduldung und möchte jetzt die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis beantragen. Was muss ich tun?

Wenn Sie aktuell eine Ausbildungsduldung haben und jetzt die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis bekommen möchten gilt Folgendes:

Wer im Besitz der Ausbildungsduldung ist, hat bereits viele Voraussetzungen der neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis erfüllt. Wichtig ist zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.

Diese finden Sie im Abschnitt „Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung bekommen?“

Wenn Sie während der Ausbildung genug Einkommen haben und auch diese Voraussetzung erfüllen, können Sie einen formlosen Antrag auf die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Der Jugendmigrationsdienst kann Sie auch bei der Antragstellung unterstützen.

Wo bekomme ich Beratung & Unterstützung?

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Eine Beratungsstelle finden Sie z.B. auf dieser Website von Pro Asyl oder auf der Website Ihres Flüchtlingsrats. Hilfe finden Sie außerdem bei den Jugendmigrationsdiensten oder den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene. Wenn Sie bei der Suche nach einer Beratungsstelle Hilfe brauchen, können Sie sich an unsere Community Manager*innen wenden und sie auf unserer Community-Plattform „Together in Germany“ anschreiben. Außerdem können Sie auf unserer Seite Lokale Informationen  Anwält*innen finden, die auf die Beratung von Geflüchteten und Asylsuchenden spezialisiert sind. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung.

Klarstellung

Die asylbezogenen Inhalte auf unserer Website sind im Rahmen von Projektförderungen entstanden, welche ausschließlich durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert wurden. Diese Förderungen fanden im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2022 statt. Aufgrund eines Redaktionsfehlers wurden einzelne Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten mit unzutreffenden Förderlogos (BMI, AMIF EU sowie IRC) versehen - diese Förderlogos beziehen sich auf die seit dem 01.01.2023 laufende Förderung für das Projekt "Handbook Germany : Together – zentrale, digitale Anlaufstelle". Die Korrektur der Logos auf Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten wurde am 02.09.2024 vorgenommen.

Ein Projekt von: