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dilo55
Aktualisiert:

Niederlassungserlaubnis Abschiebung möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,


 

ich habe die Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 35 AufenthG als anerkannter Flüchtling erhalten.

Meine Frage ist: Falls die Herkunft nun als sicher eingestuft wird, kann meine Niederlassungserlaubnis widerrufen oder mir entzogen werden?


 

Ich lebe seit neun Jahren in Deutschland. Und komme aus Syrien


 

Mit freundlichen Grüßen


 

 

5 Kommentare

Antworten (5)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @dilo55  
danke für deine Frage hier im Forum!

Ich kann verstehen, dass du dir Gedanken machst und möchte dir zuerst mal die Sorgen nehmen. Es ist toll, dass du bereits eine Niederlassungserlaubnis erhalten hast. Damit hast du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass man die Niederlassungserlaubnis verliert. Du kannst das hier nachlesen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_556
Das hat aber nichts damit zu tun, dass sich die Situation in deinem Heimatland geändert hat.

Du kannst auch noch einmal die aktuellen Infos vom Flüchtlingsrat Hessen durchlesen: https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2024/12/2024-12-18_Syrien_de.pdf

Es finden auch noch andere Info-Veranstaltungen statt. Ich teile dir die Infos per Privatnachricht.

Falls du über eine Reise nach Syrien nachdenkst, solltest du dich unbedingt rechtlich beraten lassen, z.B. von einer Anwaltskanzlei. Die Niederlassungserlaubnis basiert weiterhin auf deinem vorherigen Schutzstatus aus dem Asylverfahren.

Hast du bereits die Voraussetzungen für die Einbürgerung angeschaut? Viele Personen mit Niederlassungserlaubnis erfüllen die Voraussetzungen bereits:
https://handbookgermany.de/de/citizenship

Viele Grüße
Daniela

Antworten
dilo55

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Das heißt, wenn mein Herkunftsland als sicher eingestuft wird, würde mich das nicht betreffen?, da ich bereits eine Niederlassungserlaubnis besitze.

 

Meine Frage ist jedoch: Ich habe weiterhin den blauen Pass. Ist das normal? Wird  von mir irgendwann entzogen?

 


 

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @dilo55  
danke für die konkrete Nachfrage!

Folgende aktuelle Information konnte ich dazu finden:

 

8. Ich komme aus Syrien und habe eine Niederlassungserlaubnis. Kann ich die Niederlassungserlaubnis jetzt verlieren? 

Nein, die Niederlassungserlaubnis können Sie nicht verlieren. Wenn Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge haben, dann kann Ihnen dieser Reiseausweis weggenommen werden, wenn Sie nach Syrien reisen (siehe unter Punkt 5). Sie sind dann verpflichtet, einen syrischen Pass zu beantragen. Nur, wenn Sie einen solchen Pass nicht bekommen, dann könnten Sie Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen.

Die Information steht in einem FAQ, das das Willkommenszentrum Berlin veröffentlicht hat. Im Anhang findest du das komplette Dokument.
 


Viele Grüße
Daniela

Antworten
deler44.4

bedeutet das, dass ich keinen Widerruf durch das BAMF mehr erhalten kann, da ich bereits die Niederlassungserlaubnis habe? 


 

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @deler44.4  
danke für deine Rückfrage.
Leider kenne ich deine genaue Situation nicht.

Hier eine Übersicht, wann man die Niederlassungserlaubnis verlieren kann:
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_570
Generell wird bei einer Niederlassungserlaubnis, die auf einem Schutzstatus aus dem Asylverfahren basiert, weiterhin von Reisen ins Herkunftsland abgeraten. 

Außerdem könnte der Blaue Pass bei einer Reise nach Syrien entzogen werden. Diese Info findest du noch einmal in der PDF im Anhang.

Viele Grüße
Daniela

Antworten
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