Niederlassungserlaubnis Abschiebung möglich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 35 AufenthG als anerkannter Flüchtling erhalten.
Meine Frage ist: Falls die Herkunft nun als sicher eingestuft wird, kann meine Niederlassungserlaubnis widerrufen oder mir entzogen werden?
Ich lebe seit neun Jahren in Deutschland. Und komme aus Syrien
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @dilo55
danke für deine Frage hier im Forum!
Ich kann verstehen, dass du dir Gedanken machst und möchte dir zuerst mal die Sorgen nehmen. Es ist toll, dass du bereits eine Niederlassungserlaubnis erhalten hast. Damit hast du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass man die Niederlassungserlaubnis verliert. Du kannst das hier nachlesen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_556
Das hat aber nichts damit zu tun, dass sich die Situation in deinem Heimatland geändert hat.
Du kannst auch noch einmal die aktuellen Infos vom Flüchtlingsrat Hessen durchlesen: https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2024/12/2024-12-18_Syrien_de.pdf
Es finden auch noch andere Info-Veranstaltungen statt. Ich teile dir die Infos per Privatnachricht.
Falls du über eine Reise nach Syrien nachdenkst, solltest du dich unbedingt rechtlich beraten lassen, z.B. von einer Anwaltskanzlei. Die Niederlassungserlaubnis basiert weiterhin auf deinem vorherigen Schutzstatus aus dem Asylverfahren.
Hast du bereits die Voraussetzungen für die Einbürgerung angeschaut? Viele Personen mit Niederlassungserlaubnis erfüllen die Voraussetzungen bereits:
https://handbookgermany.de/de/citizenship
Viele Grüße
Daniela