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Rücknahme meines Asylantrags – Frage zur Reiseerlaubnis mit Aufenthaltstitel §16g
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin türkischer Staatsangehöriger und lebe seit etwa 2,5 Jahren in Deutschland.
Ich hatte in der Vergangenheit einen Asylantrag gestellt, habe diesen aber freiwillig zurückgenommen. Ich bekomme nun eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG
Meine Frage: Darf ich mit diesem Aufenthaltstitel rechtlich in die Türkei reisen, oder kann dies in meinem Fall zu Problemen führen, da ich zuvor einen Asylantrag gestellt hatte?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
1 Kommentare
@nivah Hallo, vielen Dank für die Anfrage. Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG ist das Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums in der Regel möglich, sofern dies der Aufenthaltstitel erlaubt.
Das Reisen in das Heimatland bzw. außerhalb EU soll damit auch möglich sein aber es ist besser, sich vorab bei der zuständigen Ausländerbehörde über die Reisebestimmungen zu informieren. Ansonsten soll Passpflicht und Visumsbestimmungen eingehalten werden.
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