Scheidung
Ich bin seit 1 Jahr nach Deutschland gekommen familienzusammenführung und arbeite seit einem Jahr Ende Januar bekomme ich für 2 Jahre Aufenthaltstitel. Jetzt habe ich Probleme mit meiner Ehefrau und will mich trennen werde ich zurück ins Ausland gehen oder kann ich ein Antrag stellen beim Ausländeramt um hier weiter zu arbeiten
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @Risosch ,
willkommen in unserem Forum und danke für deine Frage.
Ein sogenanntes "eheunabhängiges Aufenthaltsrecht" kann man nach drei Jahren bekommen, in denen man als Ehegatten/Ehegattin einen Aufenthaltstitel in Deutschland hatte (Ausnahme gilt für türkische Staatsangehörige - sie können bereits nach zwei Jahre ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht bekommen). Diese Zeit wird ab dem Tag, an dem man den Aufenthaltstitel bekommen hat, bis zum offiziellen Trennungstag berechnet. https://handbookgermany.de/de/independent-residence-title-spouses#faq_2536. Weitere Ausnahmen zur drei Jahre Frist gibt es hier: https://handbookgermany.de/de/independent-residence-title-spouses#faq_2539
Die drei Jahre Frist erfüllst du also anscheinend noch nicht. Damit du nicht zurück ins Ausland musst, wäre eine andere Möglichkeit für dich, über Arbeit einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu bekommen. Das kannst du direkt in Deutschland beantragen. Dafür musst du allerdings als Fachkraft gelten. Hier findest du Infos über Aufenthaltserlaubnis für Fachkraft: https://handbookgermany.de/de/visa-skilled-workers#faq_1499
Falls du die Voraussetzungen als Fachkraft nicht erfüllst, besteht noch die Möglichkeit, eine sogenannte Chancenkarte zur Arbeitssuche zu beantragen, ebenfalls in Deutschland: https://handbookgermany.de/de/opportunity-card#faq_3275 Dafür musst du allerdings einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Mehr darüber erfährst du hier: https://handbookgermany.de/de/opportunity-card#faq_3278
Ich hoffe das war hilfreich und melde dich gerne, wenn du weitere Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung