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cicek1991
Aktualisiert:
Fachkräfte

Schengen-Visum zur Arbeitsvisum aendern

Hallo,

 

ich und mein Mann befinden uns gerade in deutschland und haben beide einen Arbeitsvertrag erhalten. Mein Mann ist Fleischer und ich bin gelernte Friseurin. Besteht eine möglichkeit hier auch gleich bei der Auslaenderbehörde eine Arbeitsgenaehmigung und Aufenthalt zu erhalten oder müssen wir unbeding erst ausreisen und erneut beantragen? 

Danke Ihnen im Voraus,

mit freundlichen Grüssen.

 
5 Kommentare

Antworten (5)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @cicek1991 danke für die Frage. Verstehe ich es richtig, dass ihr aktuell noch mit einem Schengen Visum in Deutschland seid?
cicek1991
Hallo Daniela, ja das ist richtig.
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Daniela_Community Managerin
Hallo @cicek1991 danke für die Rückmeldung. Leider sind die Möglichkeiten zum Wechsel vom Schengen-Visum zu einem langfristigen Aufenthaltstitel in Deutschland beschränkt. . Unter bestimmten Voraussetzungen kann vom Schengen Visum zum langfristigen Aufenthaltstitel als Fachkraft gewechselt werden. Dafür müssen jedoch alle Voraussetzungen für den Aufenthalt als Fachkraft (§18a/b) vorliegen, das Arbeitsangebot muss spontan ausgestellt worden sein und es ist leider nur auf bestimmte Länder beschränkt. Wichtig ist auch, dass das Schengen-Visum nicht verlängert werden kann und die 90 Tage Aufenthalt in keinem Fall überzogen werden dürfen. Vermutlich ist die schnelle Bearbeitung eines solchen Antrages auf den Aufenthalt als Fachkraft nur möglich, wenn durch rechtsanwaltliche Hilfe eine Eilantrag eingereicht wird. Hierfür müsste eine Anwaltskanzlei kontaktiert wird. . Wenn ich die Situation richtig verstehe, habt ihr Berufserfahrung in den genannten Bereichen. Gibt es auch einen beruflichen Abschluss (vergleichbar mit der deutschen Ausbildung), der in Deutschland anerkannt werden kann? Nur mit einer Anerkennung des beruflichen oder akademischen Abschlusses kann ein Aufenthalt als Fachkraft (§18a/b) beantragt werden. . Es gibt weitere Optionen, um mit vorliegender Berufserfahrung ohne Anerkennung in Deutschland zu Arbeiten. Hierfür müsste jedoch der Antrag auf ein Nationales Visum im Herkunftsland gestellt werden. Außerdem gibt es Voraussetzungen wie z.B. ein Mindestgehalt. Nennt mir gerne das Herkunftsland, dann kann ich euch weitere Informationen zu den Visa-Möglichkeiten geben. . Die Möglichkeit der Chancenkarte kommt leider erst ab Juni 2024, vielleicht ist das eine weitere Option, die ihr euch anschauen könnt. https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwa… . Meldet euch gerne, wenn ihr noch Rückfragen habt. Viele Grüße Daniela
crarmaan

Hallo Daniela,

zunächst einmal vielen lieben Dank, dass Sie sich so viel Zeit nehmen und sich die Mühe machen.


Ich habe eine ähnliche Frage.
Ich habe meinen Cousin aus Afghanistan nach Deutschland eingeladen und eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Meine Frage ist: Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Gefahr, gefoltert zu werden, möchte er nicht mehr nach Afghanistan zurückfliegen.

Meine Frage ist, ob er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann, da es sich um einen Härtefall handelt. Nur so wäre ich laut Gesetz nicht mehr verpflichtet die Kosten zutragen, soweit ich es verstanden habe.
 

Wenn er jedoch einen Asylantrag stellt, müsste ich trotzdem für alles aufkommen.


Er hat in Afghanistan eine Ausbildung in der Pflege abgeschlossen, aber ich glaube, diese wird in Deutschland nicht anerkannt. Wird er trotzdem nach §18a als Fachkraft anerkannt?

Falls er ein spontanes Jobangebot erhält, wie sieht die rechtliche Situation dann aus?


Was kann er sonst noch tun, damit ich nicht mehr für seine Kosten haften muss?


Eine weitere Idee wäre: Falls er in einem anderen EU-Land Asyl beantragt, müsste ich dann trotzdem für die Kosten aufkommen? Da ist der Ausländerbehörde bisher kein solcher Fall bekannt.

Ich wäre Ihnen für eine Lösung sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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Daniela_Community Managerin

Hallo @crarmaan  
danke für deine Frage. So wie ich es lese, hast du bereits viele Informationen gesammelt und weiß auch schon, dass die Verpflichtungserklärung nur ungültig wird, wenn die eingeladene Person ausreist oder einen Aufenthaltstitel erhält.

Hier noch einmal die Infos zum nachlesen:
https://handbookgermany.de/de/visitor-visa#faq_298
https://handbookgermany.de/de/visitor-visa#faq_298d

Im Forum kann ich leider keine rechtliche Beratung anbieten. Dafür wäre es gut, wenn ihr eine Beratungsstelle aufsucht, die rechtliche Beratung anbietet. Wohlfahrtsverbände bieten oft Asylverfahrensberatung oder Migrationsberatung an.

Ein paar allgemeine Informationen kann ich jedoch mitgeben:

  • Insgesamt ist es kaum möglich, von einem Schengen-Visum in ein nationales Visum zu wechseln, da im Normalfall das Visum vom Herkunftsland aus beantragt werden muss und die Einreise mit dem passenden Visum erfolgen muss. Das gilt für Visa zum Familiennachzug oder Visa aus Erwerbsgründen.
  • Tatsächlich gibt es neu die Regelung, dass ein Aufenthalt als Fachkraft bei spontanem Jobangebot beantragt werden kann. Jedoch muss dafür, wie du schon schreibst, eine Anerkennung der Qualifikation in Deutschland vorliegen und die Frist vom Schengen Visum darf trotzdem nicht überschritten werden. 
  • Aufgrund der erstmaligen Einreise in die EU in Deutschland und dem hier ausgestellten Schengen-Visum bleibt Deutschland auch bei Asylantragstellung in einem anderen Land zuständig (Dublin-Verfahren)


Ich kann verstehen, dass es frustrierend ist, dass ich dir keine Lösung nennen kann. 

Viele Grüße
Daniela

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