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Staatsangehörigkeit
Guten Tag liebe Community,
Wie Ihr wisst, Eine Voraussetzung für die Staatsangehörigkeit geht um Strafverfahren im Ausland . "Wenn Sie vorbestraft sind oder ein Straf- oder Ermittlungsverfahren haben...., dann Staatsangehörigkeit nicht möglich ist."
Mein Ermittlungsverfahren läuft weiter aber aufgrund diesem Verfahren bin ich in Deutschland.
Was soll ich in diesem Abschnitt des Einbürgerungsantrags ankreuzen? Denn die Staatsbürgerschaft wird erst erteilt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, aber mein Verfahren wird erst abgeschlossen sein, wenn ich persönlich vor Gericht erscheine. Und ich kann nicht in mein Land reisen, da ich §25 I Aufenthaltstitel habe.
vielen Dank im Voraus :)
3 Kommentare
Antworten (3)
Guten Tag @spin49 , vielen Dank für deine Frage. Leider liegen uns keine Informationen zu deinem Anliegen vor. Ich empfehle dir daher, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Du kannst auch gerne im Forum um Rat fragen, z.B. schaue, ob andere ähnliche Fragen oder Themen hatten und schreibe deine Fragen darunter + die Person taggen (mit @) Viele Grüße Barbara
danke für die Rückmeldung.
Ich hatte auch heute einen Gespräch mit der Ausländerbehörde. Leider hat die keine Ahnung dabei. Deswegen führen die Behörde innere Korrespondenz über diesem Thema. Wenn ich etwas Info bekomme, schreibe ich hier
LG
Danke :) liebe Grüße Barbara