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Kati00

Verlängerung Aufenthalt Prüfung ehe

Hallo , mein noch Mann hat seinen Aufenthalt aufgrund der Ehe mit mir . Diese hielt nicht lange , da ich bemerkte ihm geht es gar nicht um mich , sondern nur darum in Deutschland bleiben zu können . Ich trennte mich nach 9 Monaten . Nun steht seine Verlängerung an und meine Frage ist , ob er diese allein beantragen kann und ob er irgendwelche Nachweise braucht , das er noch in der Ehe lebt ? Ich möchte nicht , das er falsche Angaben macht  und ohne Prüfung der Behörde zu Unrecht die Verlängerung bekommt . 

Ich selbst möchte keine Hinweise geben, die ganze Familie Ca 20 , leben in meiner unmittelbaren Nähe , aber wenn die Behörde mich fragt , werde ich natürlich nicht lügen .

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela___Community_Managerin

Hallo @Kati00  
danke für deine Frage im Forum.

Zuerst einmal möchte ich dich darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können.

Wie du schon beschreibst ist ein familiärer Aufenthalt abhängig von der bestehenden Ehe. Bei einer Trennung ist die Grundlage für den Aufenthaltstitel nicht mehr gegeben und eine Verlängerung kann abgelehnt werden.
Nach 3 Jahren könnte die Person ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten. Das ist nach 9 Monaten noch nicht möglich.

Der Mann kann einen Aufenthaltstitel aus anderen Gründen beantragen. Zum Beispiel aufgrund einer Arbeit, Studium oder Ausbildung. Dafür kann er sich an eine Migrationsberatungsstelle wenden. Der Antrag muss dann mit Nachweisen (z.B. Arbeitsvertrag) bei der Behörde eingereicht werden. Dieser Zweckwechsel ist von Deutschland aus möglich.

Im Normalfall sollte eine Veränderung immer der Behörde mitgeteilt werden. 
Hier findest du mehr Infos:
https://handbookgermany.de/de/independent-residence-title-spouses#faq_2538

Viele Grüße
Daniela

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