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tohu.wa.bohu

Verpflichtungserklaerung

Ich frage fuer einen vietnamesischen Freund, der eine Verpflichtungserklaerung fuer den Besuch seiner Eltern, und seiner Nichte abgeben will. Auf der Website der LEA kann man online eine Verpflichtungserklaerung fuer den Besuch, deren Ehegatten und deren minderjaehrige, unverheiratete Kinder abgeben, und eine separate Verpflichtungserklaerung fuer weitere Familienangehoerige. Die Nichte meines Freundes ist minderjaehrig, aber natuerlich die Enkelin seiner Eltern. 

Muessen in diesem Fall zwei Verpflichtungserklaerungen abgegeben werden?

Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Hilfe!

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @tohu.wa.bohu  
danke für deine Frage im Forum!

Wenn ich es richtig verstehe, hast dein Freund schon den Quick-Check und den Online-Antrag zur Verpflichtungserklärung auf der Seite von LEA Berlin (Ausländerbehörde) gefunden:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/

Soweit ich es prüfen konnte, ist es möglich weitere Verpflichtungserklärungen in einem Antrag hinzuzufügen. Wenn das Einkommen/ die Ersparnisse ausreichen, kann die Verpflichtungserklärung für zwei Erwachsene und ein Kind beantragt werden. Es scheint, als kann man alles gemeinsam einreichen, auch wenn es zwei verschiedene Verpflichtungserklärungen bräuchte.

Leider kann ich dir keine genaueren Informationen geben. Wenn du weitere Unterstützung brauchst kannst du dich auch an eine Beratungsstelle wenden. Zum Beispiel den Jugendmigrationsdienst (JMD) oder die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) in Berlin.

Wir selbst sind keine Behörde und können nur allgemeine Informationen geben.

Falls du weitere Fragen hast, kannst du auch auf der Themenseite zur Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum nachlesen.

Viele Grüße
Daniela

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