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Rose345
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

Visum für Ausbildung erhalten, jedoch Einstieg in die Ausbildung nicht mehr möglich

Guten Tag, 

ich habe ein Ausbildungsvisum für eine Pflegeausbildung in Bayern beantragt. Da dieser Antrag auf das Visum erst sehr spät gestellt werden konnte, da ich noch auf meine Zeugnisanerkennung warten musste, habe ich mein Visum erst am 15.10.2024 erhalten. Die Ausbildung hat jedoch bereits am 01.09.2024 begonnen und ein Einstieg war nur bis zum 08.10.2024 möglich. Jetzt habe ich also das Visum, jedoch nicht mehr die Möglichkeit die Ausbildung zu beginnen und daher auch keine Information darüber, ob das Visum denn überhaupt gültig ist bzw. ob ich mit diesem Visum nach Deutschland kommen darf und nach einer anderen Ausbildung suchen kann. Auf der Seite https://handbookgermany.de/de/vocational-training-visa habe ich unter der Frage „Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche oder gekündigt werde?“ gelesen, dass man bis zu 6 Monaten Zeit hat, um eine neue Ausbildungsstelle zu suchen. Jedoch konnte ich nirgendwo Informationen dazu finden, wie das genau funktionieren würde und an wen ich mich dazu wenden müsste. Deshalb bitte ich hier um Ihre Hilfe, damit ich das so schnell wie möglich abklären kann, da ich mir jetzt Sorgen mache, dass mein Visum wieder zurückgezogen werden könnte. Zudem steht auf meinem Visum, dass ich bis zu 20 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen darf, die nicht mit meinem Ausbildungsplatz in Verbindung steht. Dürfte ich also diese 20 Stunden Teilzeit hier arbeiten auch wenn ich nicht mehr bei der Ausbildung aufgenommen werden konnte? Ich bedanke mich schon einmal vorab bei Ihnen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnten. 

Hier nocheinmal das genaue Zusatzblatt des Visums: Beschäftigung zur Ausbildung zur Pflegefachfrau Gem. Paragraph 16A Abs.1 Aufenthg erlaubt bei Pflegeschule…

Von der Berufsausbildung unabhängige Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt.

7 Kommentare

Antworten (7)

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Daniela_Community Managerin

Hallo @Rose345  
Danke für deine Nachricht. Ich kann verstehen, dass es sehr frustrierend ist, dass die lange Wartezeit auf das Visum den Einstieg für die Ausbildung so verzögert hat, dass du die Ausbildungsstelle verloren hast.

Die Grundlage für das Visum zur Ausbildung ist ein gültiger Ausbildungsvertrag. Die 20 Stunden Nebentätigkeit beziehen sich auf einen Nebenjob, den du während der Ausbildung ausführen dürftest. Während der Ausbildung hättest du in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG.

Leider starten die meisten Ausbildungen in Deutschland zwischen August und Oktober. Du kannst versuchen, eine Ausbildung zu finden, wo du später einsteigen kannst. Alternativ kannst du dich über das Visum zur Ausbildungssuche informieren.
Bei diesem Visum kannst du, während du bereits in Deutschland bist, eine Ausbildung suchen: https://handbookgermany.de/de/visa-seeking-vocational-training
Hier ist jedoch die Lebensunterhaltssicherung pro Monat etwas höher angesetzt, da du während der Suche kein Ausbildungsgehalt erhältst. (Tabelle bei §17 Abs.1 AufenthG:  https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersicht…

Ich wünsche dir ganz viel Erfolg und alles Gute.

Viele Grüße
Daniela
 

Rose345

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort @Daniela_Community Managerin . Muss ich das irgendwo bei der Behörde melden, dass ich nun doch nicht in die Ausbildung aufgenommen werden konnte? Und gibt es die Möglichkeit durch eine Fiktionsbescheinigung mein Visumsstatus aufrechtzuerhalten, solange der Antrag auf einen Ausbildungssuche Visum bearbeitet wird? Vielen Dank schonmal im Voraus.

 

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Halle @Rose345  
danke für die Rückmeldung.

Was genau meinst du mit der Fiktionsbescheinigung? Bist du bereits nach Deutschland eingereist?

Rose345

Hallo @Daniela_Community Managerin  , 

ich bin bereits nach Deutschland eingereist, nachdem ich mein Visum erhalten habe, da mir dies an der Botschaft in meinem Heimatsland so empfohlen wurde. Eine Freundin von mir hatte ein ähnliches Problem wie ich und hat wohl mit Hilfe einer Fiktionsbescheinigung hier Arbeit finden können als Pflegehelferin. Ist es evtl. möglich das Visum mit einem Zweckwechsel bei der Ausländerbehörde umändern zu lassen?  Ich suche gerade nach Optionen, um mein Visum nicht wieder zu verlieren und würde sehr ungern direkt wieder ausreisen müssen, da ich über ein Jahr lang daran gearbeitet, um das Visum bekommen zu können. Hätten Sie vielleicht eine Idee, was ich probieren könnte ohne ein neues Visum beantragen zu müssen?
 

Viele Grüße und danke für Ihre Antwort

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Daniela_Community Managerin

Danke für die wichtige Info @Rose345  !

Genau das mach nämlich einen großen Unterschied. Wie lange ist denn dein Visum gültig und welche Ausländerbehörde ist zuständig?

Die meisten Zweckwechsel sind von §16a AufenthG möglich. Hier siehst du eine Tabelle: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Tabel…;(Tabelle 16/Berufsausbildung/Abbruch der Ausbildung)

Welcher andere Aufenthalt kommt denn in Frage? Hast du bereits einen in Deutschland anerkannten Abschluss?
Oder hast du bereits Berufserfahrung in der Pflege?

 

Rose345

@Daniela_Community Managerin  mein Visum ist bis zum 10.10.2025 gültig. Ich bin mir nicht sicher, welche Ausländerbehörde für mich zuständig wäre. Wovon ist dass den abhängig? Ist das die Stadt in der ich mich aufhalte? 
 

Ich habe einen anerkannten Abitur Abschluss für das Bundesland Bayern und ich habe mir überlegt, ob es nicht möglich wäre als Pflegehelferin zu arbeiten, da dies auch ohne Ausbildung möglich sein sollte. Eine Stelle dafür hätte ich auch schon gefunden.

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Dein Visum ist gültig auf Basis des Ausbildungsvertrages. Du solltest die zuständige Ausländerbehörde informieren, dass deine Ausbildung nicht angetreten wird. 
Die zuständige Ausländerbehörde ist dort, wo du deinen Wohnsitz angemeldet hast.
Je nach Behörde hast du entweder Zeit, dir einen neue Ausbildung zu suchen (für das Visum, was du hast) oder die Voraussetzungen für einen anderen Aufenthalt zu erfüllen und nachzuweisen. Die Zeiten variieren von ein paar Wochen bis Monaten.

Hier findest du die Voraussetzungen für einen Aufenthalt nach §19c Abs.1 (Pflegehilfskraft): 
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/weitere/so…

Und hier stehen die Voraussetzungen für die Anstellung: 
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__22a.html

Da es rechtlich kompliziert ist, würde ich dir empfehlen, dass du dir eine Beratungsstelle suchst. Die Berater:innen können dir helfen, den Antrag für die neue Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Am besten wendest du dich an den Jugendmigrationsdienst in deiner Nähe. Du kannst deinen Ort und "Jugendmigrationsdienst" oder "JMD" in der Suche eingeben, dann findest du eine zuständige Stelle.
Melde dich, wenn du Unterstützung dabei brauchst.

Viele Grüße
Daniela
 

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