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Hossain 121
Aktualisiert:
Sonstige

Vor ort Abwesenheit bzw. weniger als 6 Monate in Bangladesch nach Aufenthaltserlaubnis von 19d

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich frage mich wenn man Aufenthaltserlaubnis nach 19d und Arbeitslosgeld 1 bekommt dann darf man Bundesagentur für Arbeit abmelden und ca. 3 Monaten vor Ort Abwesenheit?

 

Dann wieder zurück kommen AG1 antragen .

 

Was ist mit Ausländerbehörde wenn man längere Zeit Ausland bleibt ohne Arbeit?

Ist das problematisch sein?

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

MmH.

3 Kommentare

Antworten (3)

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Barbara Stasiak_Community Manager

Hallo @Hossain 121  , 

vielen Dank für deine Frage.

Wenn du ALG I beziehst und einen Auslandsaufenthalt planst, musst du dies der Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Es ist nicht möglich, während des Bezuges von ALG I für längere Zeit (mehr als 3 Wochen) ins Ausland zu gehen, ohne dass dies Auswirkungen auf den Anspruch hat. Wenn du Anspruch auf ALG I hast, kannst du den Bezug von Arbeitslosengeld unterbrechen. Voraussetzung ist, dass du dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldest. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer Auf jeden Fall berate ich dir den Kontakt mit deinem Arbeitsvermittler zu nehmen und mit ihm/ihr das besprechen.

Dein Aufenthaltstitel darf gültig nur gemiensam mit einer Arbeit sein, d.h. du musst schnell einen Job suchen, um den Titel zu behalten.

„(1b) Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1a wird widerrufen, wenn das der Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegende Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in der Person des Ausländers liegen, aufgelöst wird“ https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19d.html

Deshalb ist das gut, dass du gerade ALG I erhält, aber du sollte schnellstmöglich einen neuen Job finden oder einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche beantragen: https://handbookgermany.de/de/visa-jobseekers Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Du kannst auch gerne im Forum um Rat fragen, z.B. kannst du schauen, ob andere ähnliche Fragen oder Themen hatten und du kannst deine Fragen darunter schreiben + die Person taggen (mit @). Beste Grüße Barbara 

Hossain 121

Ich bedanke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Ich habe nachfrage dazu und zwar soweit weiß ich solange ich Arbeitslosgeld 1 erhalte, bekomme ich Aufenthaltserlaubnis nach 19d. Ist die Aussage Richtig?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

MmH.

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Barbara Stasiak_Community Manager

Hallo @Hossain 121  , wir versuchen den Zusammenhang noch einmal zu erklären. Der Erhalt von Arbeitslosengeld I hängt von zwei Faktoren ab: Du hast bereits 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und einen Aufenthaltserlaubnis, mit der du ALG I beziehen kannst. Deine Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG wird erteilt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das war bei dir der Fall. Voraussetzung ist zum Beispiel die Ausbildung, die du abgeschlossen hast, um danach mit dem §19d qualifiziert zu arbeiten. Also deine Arbeit selbst, ist die Voraussetzung, dass du diese Aufenthaltserlaubnis hast. Im Gesetz zum §19d steht, dass die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden kann, wenn die Voraussetzung - also die Arbeit - nicht mehr erfüllt wird.
Im Normalfall kann die Ausländerbehörde dir ausreichend Zeit geben, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Während dieser Zeit darfst du natürlich ALG I beziehen. Also ALG I hängt von deiner bisherigen Arbeitszeit ab.
Deine Aufenthaltserlaubnis hängt von einer Arbeit ab. Wie beschrieben, solltest du dir entweder zeitnah einen neuen Job suchen oder den Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Um zum Beispiel einen Aufenthalt zu haben, der nicht von Faktoren abhängt, könntest du langfristig versuchen die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Damit hättest du einen unbefristeten Titel, der z.B. nicht mit Verlust der Arbeit entzogen wird. Alles dazu kannst du hier nachlesen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Beste Grüße Barbara und Daniela 

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