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Sv5

Wechsel Chancenkarte

Hallo, 

Ich habe 2 Fragen zur Chancenkarte:

1) kann man den aufenthaltstitel von der chancenkarte zur familienzusammenführung ändern, wenn man mit einer chancenkarte einreist aber mit einer deutsche Staatsbürgerin verheiratet ist? 

2) kann man bei einem Aufenthalt mit chancenkarte aus und einreisen? 

Vielen Dank ! 

2 Kommentare

Antworten (2)

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Herzlich Willkommen im Forum, @Sv5  
Ich werde Deine Fragen anhand Deiner Nummerierung beantworten:

1 Grundsätzlich ist es möglich einen sogenannten Zweckwechsel von der Chancenkarte zu einem Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung zu beantragen, wenn man alle Voraussetzungen dafür erfüllt. Du Du einen Familiennachzu zu einer deutschen Ehepartnerin beantragst, dass ihr zwar keine Lebensunterhaltssicherungen oder die Größe Eures Wohnraumes nachweisen müsst, aber einfache Deutsch Sprachkenntnisse (A1) ist hier eine Voraussetzung. Selbstverständlich braucht ihr auch einen offiziell anerkannten Nachweis Eurer Ehe (Heiratsurkunde). Wenn Du mir sagst, in welcher Stadt Du wohnst, kann ich gerne nach den benötigten Unterlagen schauen.

Auf Handbook Germany findest Du weitere Informationen über den Zweckwechsel sowie der Familienzusammenführung.

2 Mit einem gültigem Visum oder einem Aufenthaltstitel einer Chancenkarte kannst Du innerhalb des Schengenraums bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen reisen. Andere Länder bedürfen möglicherweise ein zusätzliches Visum, abhängig von Deinem Reisepass. Bitte beachte, dass Du Dich nicht länger als 6 Monate außerhalb Deutschland aufhalten solltest, da Dein Aufenthaltstitel sonst ungültig wird - unabhängig ob die Plastikkarte noch eine Gültigkeit besitzt. Wenn Du länger als 6 Monate planst zu verreisen, kann man die Ausnahme bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Freue mich über Deine Rückmeldung und sag gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast. 

Antworten
Sv5

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Es besteht hier kein Risiko, dass die Ausländerbehörden einen Zweckwechsel ablehnen, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt? 

Mit Ausreise meinte ich Reisen ins Herkunftland :) wenn ich richtig verstehe ist das möglich, sofern es nicht mehr als 6 Monate sind. 

LG 

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