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Nicht bezahlte Rechnungen

Was tun bei Mahnungen & Inkasso?

Jeder von uns bekommt fast täglich irgendwelche Rechnungen. Zum Beispiel von einem Handwerker, der etwas repariert hat oder einem Geschäft, bei dem wir online etwas gekauft haben. Wenn wir vergessen, diese Rechnungen zu bezahlen, kommen weitere Briefe mit Zahlungserinnerungen und Mahnungen oder Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen, das mit einem Gerichtsverfahren, der Pfändung unseres Lohns oder einem schlechten Schufa-Eintrag droht. Hier erfahren Sie, was hinter diesen Inkasso-Unternehmen steckt und wie sich verhalten sollen, wenn Sie einen Brief von einem Inkasso-Unternehmen bekommen.

Was muss ich wissen?

Beim Inkasso werden Schulden von offenen Rechnungen von einem sogenannten „Inkassounternehmen“ eingetrieben. Das Inkassounternehmen wird also von einem Unternehmen beauftragt, offene Geldbeträge von seinen Kund*innen einzufordern. Für seine Arbeit bekommt das Inkassounternehmen Geld. Das sind die „Inkassokosten“.

    Wenn Sie etwas kaufen, steht auf Ihrer Rechnung bis zu welchem Datum Sie diese bezahlen müssen. Oft steht dort z.B. „zahlbar nach 2 Wochen“ oder „zahlbar innerhalb von 30 Tagen“. Wenn Sie innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitraums nicht bezahlen, sind Sie mit der Zahlung Ihrer Rechnung zu spät dran.

     

    Wenn Kund*innen Ihre offenen Rechnungen nicht bezahlen, verschicken die meisten Unternehmen zunächst eine Zahlungserinnerung. Mit dieser Zahlungserinnerung wollen sie die Kund*innen an die offene Rechnung erinnern. Wenn Sie auch dann nicht bezahlen, erhalten Sie in der Regel eine Mahnung. Eine Mahnung kostet Geld. Das bedeutet, dass Sie dann nicht nur den offenen Betrag, sondern zusätzlich auch die Mahngebühren bezahlen müssen. Reagieren Sie weder auf Zahlungserinnerung noch Mahnung, beauftragen viele Unternehmen ein Inkassounternehmen. Das Inkassounternehmen wird dann versuchen, die Schulden einzutreiben.

    Bitte beachten Sie: Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zu schicken. Es kann auch sofort ein Inkassounternehmen beauftragen.

      Das Inkassounternehmen wird Ihnen zunächst ein sogenanntes „Inkassoschreiben“ zuschicken. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert, den geschuldeten Betrag sowie Mahngebühren und die Inkassokosten zu bezahlen.

      Wenn Sie weder bezahlen noch der Forderung widersprechen, wird das Inkassounternehmen möglicherweise vor Gericht gehen. Das Gericht wird dann entscheiden, ob die Forderung gerechtfertigt war und Sie bezahlen müssen oder nicht. Bevor das Gericht nicht entschieden hat, wird es keine Zwangsvollstreckung oder ähnliches gegen Sie geben.

        Lesen Sie das Schreiben genau durch. Überprüfen Sie, ob Sie den Gegenstand oder die Dienstleistung wirklich gekauft und wirklich nicht bezahlt haben.

        • Wenn Sie wirklich vergessen haben zu bezahlen, müssen Sie den im Inkassoschreiben genannten Betrag bezahlen. Überprüfen Sie aber vorab, ob die Inkassokosten gerechtfertigt sind. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Wie hoch sind die Inkassokosten?“.
        • Wenn Sie bei dem Unternehmen nichts gekauft haben oder die Rechnung längst bezahlt haben, müssen Sie natürlich nicht bezahlen. Es gibt immer wieder Versuche falscher Inkassounternehmen, durch falsche Forderungen Geld zu verdienen. Wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie das dem Inkassounternehmen schriftlich mitteilen. Nutzen Sie dafür das Musterschreiben der Verbraucherzentrale: Wenn Sie auf verbraucherzentrale.de auf „Inkasso-Check starten“ klicken, können Sie die Forderung überprüfen lassen und erhalten am Ende ein passendes Musterschreiben, das Sie an das Inkassounternehmen schicken können.

        Wenn Sie nicht sicher sind, was zu tun ist, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

          Ein seriöses Inkassoschreiben muss die folgenden Angaben enthalten:

          • Name des Unternehmens, dem Sie Geld schulden
          • Informationen darüber, was Sie wann gekauft haben
          • Angaben darüber, bis wann Sie die Rechnung zahlen hätten sollen

          Außerdem muss das Inkassounternehmen, das Ihnen das Schreiben schickt, registriert sein. Ob es registriert ist, können Sie im Rechtsdienstleistungsregister kostenlos überprüfen.

          Wenn das Inkassounternehmen nicht registriert ist und das Inkassoschreiben die oben genannten Angaben nicht enthält, können Sie das Inkassounternehmen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen. Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei. Eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

            Die Höhe der Inkassokosten ist von der Höhe der offenen Rechnung und vom Umfang der Arbeit des Inkassounternehmens abhängig. Generell gilt aber, dass ein Inkassounternehmen nicht mehr Geld verlangen darf, als es ein Rechtsanwalt für dieselbe Arbeit tun dürfte. Wie viel Geld ein Rechtsanwalt für bestimmte Tätigkeiten verlangen darf, ist gesetzlich geregelt.

            Auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie den sogenannten „Inkasso-Check“. Damit können Sie überprüfen, ob die Höhe der geforderten Inkassokosten gerechtfertigt ist. Sind die geforderten Inkassokosten laut „Inkasso-Check“ zu hoch, lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale dazu beraten. Eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

            Bitte beachten Sie: Wenn Sie vergessen haben, eine offene Rechnung zu bezahlen, Sie aber mit der Bezahlung noch nicht im Verzug sind, müssen Sie die Mahnkosten und Inkassokosten nicht bezahlen. Bezahlen Sie in diesem Fall nur die offene Rechnung und schicken Sie dem Inkassounternehmen eine entsprechende Mitteilung. Ein Musterschreiben finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale: Klicken Sie dazu auf „Inkasso-Check starten“ und geben dort alle relevanten Daten ein. Am Ende erhalten Sie dann ein passendes Musterschreiben, das Sie an das Inkassounternehmen schicken können.

            Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Inkassokosten regelt. Dieses Gesetz wird am 01.10.2021 in Kraft treten. Die Inkassokosten werden durch dieses Gesetz insgesamt niedriger werden.

              Wenn die Forderung des Inkassounternehmens Ihnen unverständlich ist oder es sich um eine falsche Forderung eines unseriösen Inkassounternehmens handelt, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

                Wichtig

                Lassen Sie sich nicht von einem Inkassounternehmen einschüchtern. Überprüfen Sie die Forderung sorgfältig und bezahlen Sie nur, wenn Sie den Gegenstand oder die Dienstleistung wirklich gekauft haben.

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