Schufa
Was ist eine Schufa-Auskunft?
Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, fragt Ihr Vermieter wahrscheinlich nach einer Schufa-Auskunft. Banken führen eine Schufa-Abfrage durch, bevor Sie Ihnen einen Kredit geben. Sogar wenn Sie ein Handy kaufen oder ein Auto leasen, wird Ihnen meist ein Vertrag mit einer Schufa-Klausel vorgelegt.
All das hat mit der Schufa Holding AG zu tun. Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Auskunftsstelle, die Informationen von Verbraucher*innen und Unternehmen sammelt, die für eine Kreditvergabe relevant sind. Anhand Ihres Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit werden Prognosen über Ihr Zahlungsverhalten in der Zukunft getroffen und in Zahlenwerte (“Schufa-Scores”) übersetzt. Das wird Bonitätsauskunft genannt.
Die Schufa Holding AG verlangt Geld für die Bonitätsauskunft. Nach deutschem Gesetz haben Sie aber das Recht einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Datenauskunft zu erhalten. Dadurch sollen Sie erfahren können, welche Informationen gespeichert werden, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.
Wichtig: In Zeitungsanzeigen oder im Internet bieten Kredithaie Ihnen Geld ohne Schufa-Abfrage. Fallen Sie darauf nicht hinein! Sie sind mit Sicherheit unseriös.
Was muss ich wissen?
Warum verlangen Vermieter eine Schufa-Auskunft?
Der Vermieter verlangt oft eine Schufa-Auskunft, um sicher zu sein, dass Sie als Mieter*in die Miete regelmäßig und pünktlich zahlen werden. Es kann sein, dass die Vermieter*innen oder die Hausverwaltungen Ihre Schufa-Auskunft bereits bei der Wohnungsbesichtigung sehen wollen. Spätestens aber bei der Bewerbung um eine Wohnung, verlangen die meisten die Auskunft.
Wie bekomme ich eine kostenlose Schufa-Datenauskunft?
Einmal pro Jahr können Sie eine kostenlose Schufa-Auskunft erhalten. Diese dient in erster Linie dazu, dass Sie die Richtigkeit aller über Sie gesammelten Daten überprüfen können. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die kostenlose Schufa-Auskunft bestellen können:
- Rufen Sie die Seite meineSCHUFA.de auf. Scrollen Sie auf der Seite ganz nach unten. In einem grauen Bereich steht: "Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)". Klicken Sie auf den gelben Link "zum Formular".
- Sie landen dann wieder auf einer Übersichtseite mit allen kostenpflichtigen und kostenlosen Angeboten. In der linken Spalte klicken Sie auf den Eintrag "Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)".
- Nicht verwirren lassen – auch auf der nächsten Seite wird versucht Ihnen die Online-Auskunft beziehungsweise die Schufa-Bonitätsauskunft zu verkaufen. Kostenlos ist nur die "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" in der rechten Spalte. Klicken Sie darauf.
- Jetzt landen Sie auf einer Seite, auf der die kostenpflichtige Schufa kompakt und die "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" miteinander verglichen werden. Wenn Sie auf “Jetzt bestellen” unterhalb der rechten Spalte klicken, kommen Sie auf das Bestellformular für die kostenlose Schufa-Auskunft.
- Füllen Sie dieses Formular aus und laden Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder eine Kopie Ihres Reisepasses und Ihrer Meldebescheinigung hoch.
- Sie bekommen Ihre Schufa-Auskunft meist nach ein bis zwei Wochen per Post. Wenn Sie Ihre Auskunft schneller benötigen, müssen Sie wohl die kostenpflichtige Auskunft beantragen.
Wie Sie die Schufa-Auskunft kostenlos bekommen können, können Sie außerdem auch im Video "Wie bekomme ich die Schufa kostenlos?" sehen.
Muss ich die Schufa-Auskunft abgeben?
Nein. Kein Vermieter hat einen rechtlichen Anspruch auf die Schufa-Auskunft. Wenn Sie aber keine Auskunft abgeben, kann das Ihre Chance auf die Wohnung mindern. Wenn Sie die kostenpflichtige Schufa-Auskunft bestellt haben, können Sie dem Vermieter einfach eine Kopie davon geben. Wenn Sie die kostenlose Schufa-Auskunft bestellt haben, sollten Sie ebenfalls eine Kopie anfertigen und alle Angaben, die der Vermieter nicht wissen muss, schwärzen. Auf der kostenlosen Schufa-Auskunft stehen alle Daten, die die Schufa über Sie gesammelt hat. Der Vermieter muss lediglich wissen, dass über Sie nur positive Informationen vorliegen.
Was ist eine Schufa-Abfrage?
Wenn Sie zum Beispiel einen Kredit bei einer Bank beantragen, dann kann die Bank eine Schufa-Abfrage durchführen. Im Rahmen dieser Abfrage bekommt die Bank relevante Informationen, die Ihre Zahlungszuverlässigkeit benennt. Je nachdem wie Ihre Zuverlässigkeit laut Schufa aussieht, gewährt die Bank Ihnen dann einen Kredit. Nicht nur Banken, auch Hausverwaltungen, Telefonanbieter und Autoverkäufer haben oft die Berechtigung zu einer Schufa-Abfrage direkt bei der Schufa Holding AG. Ihre Zustimmung ist dazu aber notwendig. Dazu bittet Sie Ihr*e Vertragspartner*in ein Formular zu unterschrieben.
Was ist eine Schufa-Klausel?
In Verträgen gibt es oft eine “Schufa-Klausel”. Wenn Sie einen Vertrag mit dieser Klausel unterschreiben, werden Ihre Daten an die Schufa Holding AG weitergegeben. Sie geben damit auch die Erlaubnis zu einer Schufa-Abfrage.
Welche Daten speichert die Schufa Holding AG?
Die Schufa Holding AG speichert alle Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und frühere Wohnorte). Außerdem speichert sie die Daten über Bankkonten, Mobilfunkverträge, Ratenzahlungsgeschäfte, Mahn- und Inkassoverfahren und über Verträge und Kredite. Sie speichtert die Laufzeit der Kredite, Zahlungsstörungen oder Kündigungen.
Die Schufa speichert keine Daten zu Familienstand, Arbeitgeber*in, Einkommen, Vermögen und Depotwerten. Gerade die drei letzten Punkte können aber für Verbraucher*innen positiv sein.
Nach Bundesdatenschutzgesetz müssen die meisten Daten drei Jahre nach Erledigung gelöscht werden.
Wie kommt die Schufa Holding AG an die Daten?
Verschiedene Wirtschaftsunternehmen, wie Banken und Telefonanbieter, senden der Schufa Holding AG Daten. Die Schufa Holding AG ist ein privates Unternehmen, das sich durch diese verschiedenen Wirtschaftsunternehmen finanziert. Sie alle zählen zur kreditgebenden Wirtschaft. Die Schufa selbst sammelt also nur die Daten, ohne selbst zu recherchieren.
Was mache ich bei Fehlern der Schufa?
Die Schufa berechnet anhand der Daten einen Score-Wert, der angibt, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Rechnungen bezahlen können. Dabei kann es zu Fehlern kommen. Sie können die Schufa-Auskunft deswegen jährlich einmal kostenlos beantragen, um Fehler rechtzeitig zu sehen. Finden Sie falsche Informationen, können Sie schriftlich eine Korrektur anfordern.
Zu diesem Thema können Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Wichtig
Es ist gesetzlich festgelegt dass Sie einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Datenauskunft anfordern dürfen ("Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO"). Wie Sie die kostenlose Schufa-Auskunft bekommen können, erfahren Sie im Abschnitt „Wie bekomme ich eine kostenlose Schufa-Datenauskunft?“
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