Ukraine

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اوسمهالیز 27.09.2024

Wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine

Der russische Einmarsch in die Ukraine zwingt viele Menschen aus der Ukraine zu fliehen. Hier finden Sie Informationen zur Situation an den Grenzen und zur Einreise und zum weiteren Aufenthalt in Deutschland für ukrainische Staatsbürger*innen und Menschen anderer Nationalitäten, die in der Ukraine gelebt haben. Auch Ukrainer*innen, die bereits in Deutschland sind, finden hier zuverlässige und aktuelle Informationen.

Wir bemühen uns, auf alle Fragen Antworten zu finden. Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir Sie hier und auf Facebook sofort informieren.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Themen Aufenthalt, Wohnungssuche, Behördengänge, staatliche finanzielle Hilfen, medizinische Versorgung und psychologische Betreuung, Kita, Schule oder Arbeit haben, können Sie diese anonym und kostenlos auf unserer Community-Plattform „Together in Germany“ stellen. Dort bekommen Sie auf all Ihre Fragen eine zuverlässige und geprüfte Antwort von unseren Moderator*innen, Expert*innen oder anderen Ratsuchenden.

Alle Informationen finden Sie auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine nach Themen:

Was muss ich wissen?

Über welche Grenze soll ich ausreisen? Wie komme ich zur Grenze und weiter?

Die Situation ist sehr unübersichtlich und ändert sich ständig. Aktuell haben wir keine Informationen über geschlossene Grenzübergänge. Sie müssen selbst entscheiden, über welche Grenze Sie ausreisen wollen. Bitte beachten Sie: Sie werden vermutlich länger warten müssen. Bringen Sie ausreichend Wasser und Essen mit.

Folgende Listen und Links können Ihnen möglicherweise bei der Ausreise helfen. Bitte beachten Sie: Diese Seiten sind nicht von Handbook Germany erstellt. Wir können nicht für die Richtigkeit der Angaben dort garantieren.

Wichtig: Geben Sie Ihren Pass nicht aus der Hand. Und reisen Sie wenn möglich nicht allein. Das gilt vor allem für Frauen, Jugendliche und Kinder. Schließen Sie sich einer Gruppe an. Es gibt aktuell viele hilfsbereite Menschen, aber es gibt auch Menschen, die Ihre Not ausnutzen und Sie ausbeuten wollen. Bei IOM finden Sie wichtige Hinweise auf UkrainischEnglischRussisch und Deutsch zum richtigen Verhalten während Ihrer Reise. Weitere wichtige Tipps finden Sie auf jadwiga-online.de auf Ukrainisch, Deutsch und Englisch. Auf stopthetraffik.com finden Sie Tipps auf Englisch. Dort finden Sie auch eine Liste mit Organisationen in verschiedenen Ländern, bei denen Sie im Notfall Unterstützung bekommen. 

Informationen zur Ausreise aus der Ukraine:

Informationen über Transportmöglichkeiten von den Grenzen und innerhalb der EU:

Wichtig: Ab dem 16.06.2022 können alle Menschen, die aktuell aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, in den grenznahen Regionen (z.B. an der polnischen Grenze) in den Zügen der DB kostenloses Ticket bekommen („Helpukraine-Ticket“). Diese Tickets dürfen Sie nur für die Fahrt in der zweiten Klasse zu Ihrem Zielort benutzen. In ein Ticket können maximal 5 Personen eingetragen werden. Das Ticket gilt 2 Tage lang. In Berlin und Brandenburg können Sie das Ticket eine Woche lang auch für Busse und Bahnen nutzen. Diese Regelung bleibt bis auf Widerruf gültig.

Aktuell erhalten Sie in den nachfolgenden Standorten einen Flyer mit eToken für das helpUkraine-Ticket:

  • Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt des Landes Brandenburg
  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin
  • Diverse Aufnahmeeinrichtungen in Bayern (z.B. Zirndorf, München)

Bitte beachten Sie: Viele Menschen helfen aktuell mit privaten Autos, um Menschen von der Grenze an einen sicheren Ort in den Nachbarländern oder nach Deutschland zu bringen. Diese Hilfe ist kostenlos. Wenn eine Person Geld verlangt, sollten Sie nicht in das Auto einsteigen. Lassen Sie sich auch einen Ausweis der Person zeigen und machen Sie ein Foto davon. Machen Sie auch ein Foto des Auto-Kennzeichens und schicken Sie diese Fotos an Freunde oder Familie. Steigen Sie nicht allein in ein Auto.

Unterstützungsmöglichkeiten in anderen europäischen Ländern:

  • Beim UNHCR finden Sie Hilfe, falls Sie sich in PolenUngarnRumänien oder der Slowakei aufhalten.
  • Auf dopomoha.org können Sie sich auf Ukrainisch oder Englisch melden, wenn Sie Unterstützung auf der Flucht benötigen. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen. Die Mitarbeiter*innen von International Assistance Headquarters For Ukrainians melden sich dann bei Ihnen.
  • Facebook-Gruppen mit Hilfsangeboten aus MoldawienRumänienPolen
  • Informationen von IOM zu den Grenzübergängen Ukraine / Rumänien und Unterstützungsmöglichkeiten in Rumänien.
  • In Polen können Sie sich bei der NGO „Fundacja Ocalenie“ melden und um Beratung bitten.
  • Auf mapahelp.me können Sie auf Englisch, Ukrainisch und Russisch nach einer kostenlosen Unterkunft in verschiedenen Ländern suchen.
  • Auf icanhelp.host können Sie in vielen Sprachen nach einer kostenlosen Unterkunft in verschiedenen Ländern suchen.

ACHTUNG! Einige der oben genannten kostenlosen Transportmöglichkeiten gelten leider nur für Menschen mit einem ukrainischen Pass. Hier finden Sie Informationen für Menschen ohne ukrainischen Pass und BIPoC:

  • Hilfe für internationale Student*innen, die aus der Ukraine fliehen müssen: Kontakt in der Ukraine: +380631133989 oder +380934185684, Kontakt in Ungarn: +233244499939.
  • Liste mit Informationen für Personen ohne ukrainischen Pass und BIPoC zur Situation an der Grenze und Unterstützungsmöglichkeiten.
  • Auf unhcr.org finden Sie Informationen und Unterstützungsangebote in der Ukraine für internationale Studierende und Geflüchtete aus anderen Ländern.
  • Ein Telegram-Kanal für Geflüchtete aus anderen Ländern, die sich aktuell noch in der Ukraine aufhalten. Dort finden Sie Informationen auf Russisch, Englisch und Ukrainisch.
  • Auf statefree.world finden Sie Tipps und Unterstützungsmöglichkeiten für staatenlose Menschen.
  • Das African Network of Germany unterstützt BiPoc bei der Weiterreise von Polen nach Deutschland. Sie können das African Network auch über +49 (0)176-45848430 erreichen.
  • Der International Women* Space bietet Hilfen für BIPoC-Frauen in Deutschland.
  • Unterstützung für Romnja aus der Ukraine bietet „Poland - Roma - Ukraine grupa wsparcia support group Група підтримки“. Die Organisation können Sie auch über die E-Mail-Adresse roma-poland-ukraine@protonmail.com kontaktieren.
Kann ich evakuiert werden?

Deutschland plant aktuell keine Evakuierungen. Weder für deutsche Staatsbürger*innen noch für Ukrainer*innen oder Staatsbürger*innen anderer Länder.

Darf ich nach Deutschland einreisen?

LautUkraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung(zuletzt geändert am 17.Mai 2024) folgende Personen von der Visumspflicht für Deutschland befreit:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben;
  • Ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine gewohnt haben, sich dort aber vorübergehend nicht aufgehalten haben und bis zum 31. Dezember 2024 nach Deutschland eingereist sind.
  • Die gleiche Regelung gilt für in der Ukraine anerkannte Asylbewerber*innen und Personen, denen in der Ukraine ein internationales oder gleichwertiges nationales Schutzniveau zuerkannt wurde.
  • Ukrainische Staatsbürger*innen, die sich am 24.02.2022 bereits rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (z.B. als Tourist*innen) und deren Visum ausgelaufen ist oder demnächst ausläuft.
  • Nichtukrainische Staatsangehörige mit internationalem Schutz oder national gleichwertigen Schutz oder einem unbefristeten AT der Ukraine haben und sich am 24.02.2022 rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben

UkrainerInnen können mit dieser fünften Verlängerung erstmalig bis zum 31.12.2024 ohne Visum in die EU einreisen, wenn sie sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben.

Wichtig: Staatenlose Menschen und nicht ukrainische Drittstaatsangehörige, die   keinen unbefristeten Aufenthaltstitel oder internationalem oder gleichwertigen nationalem Schutz in der Ukraine haben,  können mit der neuen Verordnung zur UkraineAufenthÜV nicht mehr ohne Visum nach Deutschland reisen. Diese Personen benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Gut zu wissen:  Personen, die eine ukrainische ID-Karte besitzen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet als Passersatz nutzen. Dafür muss die ukrainische ID-Karte im Modell 2015 vorliegen. Die Karte ist dann bis zum 23. Februar 2025 anerkannt. Mit der Karte können Sie außerdem (unabhängig von der UkraineAufenthÜV) ohne Visum einreisen und dürfen sich für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der EU aufhalten.

Mehr Informationen zu Ihren aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten in Deutschland finden Sie im Abschnitt „Aufenthalt.

Bitte beachten Sie: Wer nach Deutschland kommt und einen Asylantrag stellt, hat das Recht auf die Durchführung eines Asylverfahrens. Dafür benötigen Sie keinen Pass und auch kein Visum. Sie können auch direkt an der deutschen Grenze ein Asylgesuch stellen. Die Grenzbeamten können Ihnen aber die Einreise verweigern, da die Nachbarländer von Deutschland alle als sichere Länder gelten. Es kann außerdem passieren, dass Deutschland Sie zwar einreisen lässt, dann aber in das EU-Land zurückschickt, über das Sie eingereist sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Dublin-Verfahren“.

Ich bin Ukrainer*in und lebte noch lange vor dem Kriegsbeginn in einem EU-Land. Kann ich in Deutschland vorübergehenden Schutz bekommen?

Personen, die lange vor dem Kriegsbeginn Ukraine verlassen haben und in einem EU-Land leben, können in Deutschland keinen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG bekommen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie eines der folgenden Visa zur Einreise nach Deutschland beantragen:

Wichtig: Ukrainische Staatsbürger*innen und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in der Ukraine, die sich bis zu 90 Tage vor Kriegsbeginn als Tourist*innen im EU-Raum aufgehalten haben, haben ein Recht auf vorübergehenden Schutz in Deutschland. Wer noch vorübergehenden Schutz erhalten kann, erfahren Sie im Abschnitt „Was ist der „vorübergehende Schutz“ und wer kann ihn bekommen?“.

Ich möchte mit meinem minderjährigen Kind nach Deutschland kommen. Welche Dokumente benötige ich für mein Kind?

Möchten Sie mit Ihrem minderjährigen Kind/Ihren minderjährigen Kindern nach Deutschland kommen, so benötigen Sie Ihren gültigen Pass und den Pass Ihres Kindes/Ihrer Kinder. 

Bitte beachten Sie: stimmt Ihr Nachname nicht mit dem Nachnamen Ihres Kindes/Ihrer Kinder überein, dann brauchen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die Geburtsurkunde Ihres Kindes/Ihrer Kinder.

Ich bin Ukrainer*in und befinde mich in Russland. Wie kann ich nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land ausreisen?

Laut dem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 05.03.2022 können ukrainische Staatsbürger*innen, die nach dem 05.03.2022 nach Russland eingereist sind, vereinfacht aus Russland ausreisen.

Für die Ausreise aus Russland benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Biometrischen Reisepass oder Reisepass des alten Standards oder
  • Ausweis oder
  • ID-Karte
  • Migrationskarte, die Sie bei der Einreise nach Russland beantragt und bekommen haben.

Kinder unter 16 Jahren benötigen ihre Geburtsurkunde und Migrationskarte. Wenn das Kind mit einem Elternteil reist, ist die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausreise nicht nötig.

Wichtig: Wenn Sie keinen biometrischen Reisepass haben, können Sie Russland allerdings nur über den Landweg verlassen. Mit einem biometrischen Reisepass können Sie Russland auch auf dem Luftweg verlassen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie vor dem 05.03.2022 nach Russland eingereist sind und keinen biometrischen Reisepass haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie die russische Grenze nicht überqueren dürfen. Wenn Sie vor dem 05.03.2022 nach Russland eingereist sind und einen biometrischen Reisepass haben, können Sie Russland jederzeit über den Flugweg verlassen.

Falls Sie Hilfe bei der Ausreise aus Russland benötigen, können Sie über diesen Telegram-Kanal  freiwillige Helfer*innen kontaktieren. 

Beachten Sie: Die Veröffentlichung des Links zum Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 05.03.2022 bedeutet nicht, dass wir die Aufspaltung der Ukraine in selbstständige Republiken anerkennen.  

Kann ich ein Visum für Deutschland beantragen?

Viele Menschen aus der Ukraine benötigen aktuell kein Visum für Deutschland. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Darf ich nach Deutschland einreisen?“.

Falls Sie ein Visum brauchen: Die deutsche Botschaft in Kyjiw stellt aktuell keine Visa aus und das Generalkonsulat Donezk ist geschlossen. Sie können aber bei den deutschen Botschaften in den Nachbarländern der Ukraine ein Visum beantragen. Das gilt sowohl für ein Nationales Visum als auch für ein Besuchervisum. Ein Besuchervisum / Schengenvisum können Sie außerdem auch bei den Botschaften eines anderen EU-Landes beantragen. Das Schengenvisum gilt für den gesamten Schengen-Raum, zu dem auch Deutschland gehört. Bitte beachten Sie: Die Beantragung eines Visums dauert aktuell sehr lange.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite „Nationales Visum“ und auf unserer Seite „Besuchervisum“. Weitere Informationen auf Deutsch und Ukrainisch finden Sie auch auf kiew.diplo.de.

Ich bin in Deutschland, will aber in eine andere Stadt weiterreisen. Was muss ich wissen?

Solange Sie sich noch nicht bei den Behörden registriert haben, können Sie Ihren Wohnort frei wählen. Sowohl innerhalb der EU als auch innerhalb Deutschlands. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Europäischen Kommission auf Englisch, Russisch und Ukrainisch.

Wichtig: Es gibt ein Gerücht, dass sich alle Menschen in Berlin registrieren müssen. Das ist falsch. Sie dürfen die Stadt, in der Sie sich registrieren, frei wählen.

Bitte beachten Sie: Ab dem 31.05.2022 können Geflüchtete aus der Ukraine Bus und Bahn nicht mehr kostenlos nutzen. Sie benötigen ein gültiges Ticket, um Busse und Bahnen zu nutzen. Der ukrainische Pass oder eine ukrainische ID gelten nicht mehr als Ticket.

Um sich in Deutschland besser orientieren zu können, finden Sie auf basemap.de eine Landkarte Deutschlands. Auf dieser Karte werden Namen der Bundesländer und Städte auf Ukrainisch ausgeschrieben. Sie zeigt unter anderem auch die wichtigsten Schnellstraßen und deren Namen an.

Wichtig: Geben Sie Ihren Pass nicht aus der Hand. Und reisen Sie wenn möglich nicht allein. Das gilt vor allem für Frauen, Jugendliche und Kinder. Schließen Sie sich einer Gruppe an. Es gibt aktuell viele hilfsbereite Menschen, aber es gibt auch Menschen, die Ihre Not ausnutzen und Sie ausbeuten wollen. Weitere wichtige Tipps finden Sie auf jadwiga-online.de auf Ukrainisch, Deutsch und Englisch.

Darf ich in die Ukraine reisen?

Wenn Sie eine Reise in die Ukraine planen und Ihren vorübergehenden Schutzstatus nach §24 in Deutschland sowie Ihre Sozialleistungen nicht verlieren wollen, sollten Sie unbedingt vorher klären, wie lange Sie sich in der Ukraine aufhalten wollen. Unabhängig davon, ob Sie drei Wochen, sechs Monate oder dauerhaft bleiben wollen, gelten unterschiedliche Regelungen und Vorschriften. Die visumfreie Einreise gilt nur für die erstmalige Einreise nach Deutschland gelten.

Wichtig: Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie eine Genehmigung einholen, bevor Sie Ihren Wohnort für längere Zeit verlassen. Ohne diese Genehmigung werden Ihnen die Leistungen nicht weitergezahlt. Auch wenn Sie unbemerkt weiterhin Leistungen vom Jobcenter beziehen, obwohl Sie den Anspruch auf diese Leistungen durch Ihre Ausreise verloren haben, kann Ihnen Sozialleistungsbetrug vorgeworfen werden. Besprechen Sie Ihre Pläne rechtzeitig mit dem Jobcenter oder dem Sozialamt. Mehr dazu unter “Ich beziehe Bürgergeld. Darf ich verreisen?”.

  • Kurzaufenthalt bis zu 3 Wochen (21 Kalendertage): Sie können einmal im Jahr für maximal drei Wochen in die Ukraine reisen (einschließlich Wochenenden und Feiertagen) und nach Deutschland zurückkehren, ohne Ihre Sozialleistungen und den temporären Schutzstatus zu verlieren. Es ist wichtig, die Zustimmung des Jobcenters für diese Reise zu bekommen. Wenn Sie Ihre Abwesenheit an Ihrem zuständigen Jobcenter melden, werden Ihre Sozialleistungen nicht gekürzt  und Ihre Registrierung in Deutschland bleibt gültig. Der Grund für die kurze Reise muss jedoch vorübergehend sein. Wenn Ihre Reise einen nicht vorübergehenden Grund hat, wie z.B. Studienbeginn oder langfristige Pflege eines Familienmitglieds, kann es sein dass Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren. 
  • Aufenthalt bis zu 6 Monaten: Wenn Ihre Reise zwischen drei und sechs Wochen dauert, werden Ihre Sozialleistungen nur für drei Wochen gezahlt. Wenn Ihre Reise länger als sechs Wochen dauert, wird die Sozialhilfe in der Regel nicht weiter gezahlt. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland müssen Sie erneut Sozialhilfe beantragen. Informieren Sie das Jobcenter vor Ihrer Abreise über Ihre Reise.
Ich beziehe Bürgergeld. Darf ich verreisen?

Ja, Sie dürfen verreisen. Sie dürfen sich 21 Tage pro Jahr abseits Ihres Wohnortes aufhalten. Das nennt sich „Ortsabwesenheit“. Die Ortsabwesenheit müssen Sie frühestens 3 Wochen vor Ihrer Abreise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter genehmigen lassen. Sie können Ihre Abwesenheit auch online auf web.arbeitsagentur.de beantragen. Die Antwort des Jobcenters sollte spätestens 2 Tage später bei Ihnen sein. Falls nicht, fragen Sie nach.

Wichtig: Während Ihrer genehmigten Abwesenheit werden Sie weiterhin finanzielle Hilfe vom Jobcenter bekommen. Halten Sie sich länger als 21 Tage nicht an Ihrem Wohnort auf, so bekommen Sie ab dem 22. Tag keine finanziellen Hilfen mehr. Können Sie nicht rechtzeitig an Ihren Wohnsitz zurückkommen, müssen Sie die Mitarbeiter*innen Ihres Jobcenters dringend informieren. Wenn Sie wieder an Ihrem Wohnort sind, sollen Sie sich bei Ihrem*r Sachbearbeiter*in im Jobcenter melden.

Mehr Information zur Ortsabwesenheiten in deutscher Sprache finden Sie auf arbeitsagentur.de.

Ich beziehe Rente in Deutschland. Was muss ich beachten, wenn ich reisen möchte?

Wenn Sie in Deutschland Rente bzw. Grundsicherung im Alter beziehen, dürfen Sie auch reisen. Allerdings dürfen Sie sich pro Jahr nicht länger als vier Wochen im Ausland aufhalten. Diese vier Wochen entsprechen der Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs in Deutschland. Sie dürfen die 4 Wochen auf das gesamte Jahr verteilen (z.B. 2 Wochen Urlaub in einem Monat und später weitere 2 Wochen in einem anderen Monat). Halten Sie sich länger als 4 Wochen im Ausland auf, so bekommen Sie ab der 5. Woche keine Rente mehr. Bevor Sie wegfahren, müssen Sie die Mitarbeitern*innen des Sozialamtes über Ihre Reise informieren. Das für Sie zuständige Sozialamt ist das Sozialamt, an dem Ort, an dem Sie sich aufhalten. Auf sozialaemter.com finden Sie eine Liste mit allen Sozialämtern der jeweiligen Bundesländer. 

Was muss ich tun, wenn ich dauerhaft in die Ukraine zurückkehren möchte?

Was Sie tun müssen, wenn Sie in die Ukraine zurückkehren möchten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wenn Sie in Deutschland polizeilich angemeldet sind, müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt bzw. beim Bürgeramt Ihres Wohnortes. Die Adresse Ihres Einwohnermeldeamtes oder Bürgeramtes finden Sie auf melderegister-auskunft.de. Sie können sich bereits eine Woche vor der geplanten Ausreise und bis zu 2 Wochen nach Ihrer Ausreise abmelden. Zur Abmeldung müssen Sie persönlich erscheinen und Ihren Personal- oder Reisepass vorlegen. In einigen Behörden ist es möglich, sich schriftlich abzumelden. Bitte erkundigen Sie sich darüber bei der für Sie zuständigen Behörde.

Das Projekt "Weg nach Hause" ist eine Initiative von United4Ukraine, die Ihnen bei der Rückkehr aus dem Ausland helfen kann. Sie bietet kostenlose, umfassende Unterstützung und Beratung in den Bereichen Vorbereitung auf die Rückkehr, rechtliche Fragen und Schutz der Rechte, Routenplanung, Übergangsunterkünfte in der Ukraine, finanzielle Unterstützung, humanitäre Hilfe, psychologische Unterstützung sowie Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten. Kontaktaufnahme ist über die Website von United for UkraineInstagramFacebook Messenger oder Telegram möglich, ein Anfrageformular wird bald verfügbar sein.

Wichtig: Wenn Sie umziehen wollen, sei es in die Ukraine oder in ein anderes Land, dann müssen Sie sich unbedingt in Deutschland abmelden. Melden Sie sich nicht ab, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie können dafür eine Geldstrafe bis zu  1000 Euro bekommen.

Wenn Sie Mieter*in einer Wohnung sind, müssen Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Bitte beachten Sie: Bei Mietverträgen gilt eine Kündigungsfrist. Diese muss eingehalten werden. Wie lang die Kündigungsfrist ist, ist in Ihrem Mietvertrag geregelt. Denken Sie auch daran, Ihren Stromvertrag und Ihren Internetvertrag zu kündigen.

Wenn Sie Versicherungen abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Versicherungen kündigen. Für den Fall, dass Sie in Deutschland ein Bankkonto hatten, müssen Sie Ihr Konto schließen.

Wenn Sie beim Sozialamt registriert sind, müssen Sie die Mitarbeiter*innen des Sozialamtes über Ihre Ausreise informieren. Das für Sie zuständige Sozialamt ist das Sozialamt, an dem Ort, an dem Sie sich aufhalten. Auf sozialaemter.com finden Sie eine Liste mit allen Sozialämtern der jeweiligen Bundesländer. 

Sind Sie bereits beim Jobcenter registriert, so müssen Sie das Jobcenter über Ihre Rückkehr in die Ukraine informieren. Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie auf jobcenter-ge.de. Klicken Sie dafür auf Ihr Bundesland und dann auf den Namen Ihrer Stadt. Wenn Ihre Stadt nicht in der Liste steht, können Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit suchen. Geben Sie dafür den Namen Ihres Wohnortes oder Ihre Postleitzahl ein.

Alle Behörden können Sie in der Regel per Brief oder per E-Mail erreichen. Im Schreiben an die Behörden müssen Sie auch Ihre persönliche Kundennummer oder Ihr Aktenzeichen angeben.

Bitte beachten Sie: Mit Ihrer dauerhaften Ausreise verlieren Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Ihre Ausreise ist dauerhaft, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt komplett in ein anderes Land verlegen.

Wichtig: Wenn Sie dauerhaft in die Ukraine zurückkehren möchten, müssen Sie die vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhaltene finanzielle Unterstützung nicht zurückbezahlen. Das gilt auch für staatlich finanzierte Sprachkurse. Auch die Kosten dafür müssen Sie bei einer dauerhaften Rückkehr in die Ukraine nicht übernehmen.

Sind Wiedereinreise und Wiederregistrieren in Deutschland möglich?

Hatten Sie in Deutschland schon mal vorübergehenden Schutz bekommen und haben Sie später aber Ihren Lebensmittelpunkt wieder in die Ukraine verlegt, so erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Allerdings aufgrund des Krieges in der Ukraine können Sie jederzeit nach Deutschland wieder einreisen und hier wieder einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen. Mehr Information zu diesem Thema in russischer Sprache finden Sie auf dw.com.

Kann ich mein Haustier aus der Ukraine nach Deutschland bringen?

Seit dem 17.06.2023 gelten für Geflüchtete aus der Ukraine, die mit Ihren Haustieren nach Deutschland einreisen wollen, standardisierte Bestimmungen für die Einreise mit Heimtieren. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen ein Mikrochip, einen Ausweis, Impfung gegen Tollwut und einen ausreichenden Antikörper-Nachweis.

Beachten Sie: Wenn Sie Welpen haben, dürfen Sie ihn über die Grenze bringen, wenn er sieben Monate alt ist.

Weitere Informationen zur Einfuhr von Heimtieren finden Sie auf bmel.de.

Bitte beachten Sie: Hunde müssen in Deutschland angemeldet werden. Das machen Sie beim sogenannten „Steuer- und Stadtkassenamt“ in der Gemeinde, in der Sie registriert sind. Die Anmeldung ist kostenlos. Allerdings müssen Sie für Ihren Hund die sogenannte Hundesteuer bezahlen. Die Höhe der Hundesteuer ist in jeder Stadt unterschiedlich. Sie liegt in der Regel zwischen 30-190 Euro im Jahr. Nach der Anmeldung bekommen Sie eine Hundesteuermarke mit einer individuellen Nummer. Tragen Sie diese immer mit sich, wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind.

Viele Informationen dazu finden Sie auch in unserem Kapitel „Haustiere“.

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