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Kündigung

Das Bild zeigt einen Mann vor einem Bürogebäude. Er trägt einen Karton. Im Karton ist eine Pflanze und drei bunte Ordner.

Kann ich gekündigt werden?

So gut wie alle Arbeitnehmer*innen haben große Angst vor einer Kündigung. Aber nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam. Darum ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch wissen, was nach einer Kündigung zu tun ist. Auch für den Fall, dass Sie Ihren Job selbst kündigen möchten.

Was muss ich wissen?

In Deutschland gibt es generell einen starken Kündigungsschutz. Wenn Sie seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen arbeiten, dürfen Sie nicht einfach so gekündigt werden. Ihr Arbeitgeber braucht einen der folgenden Gründe dafür:

  • Betriebsbedingte Gründe: Wenn Ihr Unternehmen weniger Aufträge bekommt und darum nicht mehr alle Arbeitnehmer*innen bezahlen kann, können Sie gekündigt werden.
  • Verhaltensbedingte Gründe: Wenn Sie z.B. Ihren Arbeitgeber betrügen oder bestehlen, Ihre Kolleg*innen beleidigen oder belästigen, unentschuldigt fehlen, privat im Internet surfen oder gegen die Betriebsordnung verstoßen, können Sie gekündigt werden.
  • Personenbedingte Gründe: Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Fähigkeiten oder Eigenschaften nicht mehr in der Lage sind, Ihre Arbeit zu erledigen, können Sie gekündigt werden. Das kann z.B. passieren, wenn sie sehr lange krank sind oder Sie Ihre Arbeitserlaubnis verlieren.

Wichtig: Sie dürfen niemals wegen Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihrer Religion, Ihrer Herkunft, etc. gekündigt werden.

    Eine ordentliche Kündigung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie muss schriftlich mitgeteilt werden.
    • Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Die Kündigungsfrist steht in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn dort keine Regelung dazu zu finden ist, gelten die gesetzlichen Fristen laut §622 BGB. Die gesetzlichen Fristen sind abhängig von der bisherigen Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses. Je länger Sie in Ihrem Unternehmen beschäftigt waren, desto länger ist Ihre Kündigungsfrist.
    • Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Mehr zum Thema Betriebsrat erfahren Sie in unserem Kapitel „Betriebsrat & Gewerkschaft“.

      Wenn Sie gekündigt werden, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Falls Ihr Arbeitgeber nicht alle Formalitäten (z.B. die Kündigungsfrist) eingehalten hat oder der Kündigungsgrund nicht ausreichend ist, kann sich eine sogenannte Kündigungsschutzklage lohnen. Sie müssen aber schnell reagieren. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um rechtlich dagegen vorzugehen. Hilfe finden Sie bei den Beratungsstellen von faire-integration.de

        Bei der außerordentlichen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist. Das heißt, dass Ihr Arbeitgeber Sie von einem Tag auf den anderen rauswerfen kann. Eine außerordentliche Kündigung ist aber nur in Ausnahmefällen möglich. Ihr Arbeitgeber muss einen schwerwiegenden Grund haben, der es ihm unmöglich macht weiter mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie Ihren Arbeitgeber bestohlen oder öffentlich (z.B.auf facebook) beleidigt haben.

          Die Probezeit dient dazu, dass Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sich quasi unverbindlich kennenlernen. Darum können innerhalb der Probezeit beide Seiten mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist und ohne besondere Gründe das Arbeitsverhältnis beenden. Die Dauer der Probezeit sowie die dafür geltende Kündigungsfrist stehen in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag. Eine Probezeit von mehr als 6 Monaten ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

            Viele Unternehmen bieten Ihren Arbeitnehmer*innen einen sogenannten „Aufhebungsvertrag“ anstatt einer Kündigung an. Ein Aufhebungsvertrag ist eine gemeinsame Erklärung von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll. In einem Aufhebungsvertrag wird oft eine Abfindung für die Arbeitnehmer*innen vereinbart. Sie verlieren aber in der Regel Ihren Kündigungsschutz und riskieren Kürzungen beim Arbeitslosengeld. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen und in der Regel auch nicht vor Gericht angefochten werden. Lesen Sie einen Aufhebungsvertrag darum unbedingt aufmerksam durch und lassen Sie sich beraten, bevor Sie ihn unterschreiben.

              Sie müssen sich spätestens 3 Tage nach Erhalt Ihrer Kündigung bei der Arbeitsagentur „arbeitssuchend“ melden. Das können Sie telefonisch, online oder direkt vor Ort machen. Wenn Sie sich zu spät melden, riskieren Sie Kürzungen beim Arbeitslosengeld. Sobald Sie dann tatsächlich arbeitslos sind – also spätestens am ersten Tag ohne Job - müssen Sie sich persönlich bei Ihrer Arbeitsagentur vor Ort melden. Erst dann können Sie Arbeitslosengeld erhalten. Die für Sie zuständige Arbeitsagentur finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

                Mehr dazu erfahren Sie in unseren Kapiteln „Schwangerschaft“ und „Elternzeit“.

                  Generell gilt, dass alle Unternehmen versuchen sollen, die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen zu vermeiden. Als schwerbehindert gilt eine Person mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50. Mehr zu den Behinderungsgraden erfahren Sie in unserem Kapitel „Menschen mit Behinderung“. Wenn ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen kündigen will, muss er nicht nur den Betriebsrat, sondern auch das zuständige Integrationsamt informieren. Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist die Kündigung in der Regel nicht wirksam.

                    Wenn Sie Mitglied des Betriebsrats sind, können Sie nur außerordentlich gekündigt werden oder wenn z.B. das komplette Unternehmen stillgelegt wird. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen der Betriebsrat oder ein Arbeitsgericht der Kündigung zustimmen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Betriebsrat und Gewerkschaft“.

                      Ja. Bei der Kündigung müssen Sie aber ebenfalls die Kündigungsfrist beachten. Die Kündigungsfrist steht in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn dort keine Regelung dazu zu finden ist, beträgt die Kündigungsfrist für Sie als Arbeitnehmer*in vier Wochen zum 15. eines Monats bzw. vier Wochen zum Monatsende.   

                      Sie müssen schriftlich kündigen. Ein Muster für ein Kündigungsschreiben finden Sie auf karrierebibel.de.

                      Bitte beachten Sie: Sie sollten Ihren Job erst kündigen, wenn Sie einen neuen Job in Aussicht haben. Es ist schwieriger sich aus der Arbeitslosigkeit heraus für einen neuen Job zu bewerben als wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Ihren alten Job haben. Außerdem erhalten Sie in der Regel für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld I, wenn Sie Ihren alten Job selbst gekündigt haben.

                        Wenn Sie gekündigt wurden oder eine Kündigung droht, können Sie sich an eine Beratungsstelle des Projekts „Faire Integration“ wenden. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen und unterstützen Sie kostenlos bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf faire-integration.de. Die Mitarbeiter*innen dort können Ihnen auch einen Anwalt empfehlen, wenn Sie rechtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen möchten.

                          Wichtig

                          Es gibt einen starken Kündigungsschutz in Deutschland. Wenn Sie gekündigt werden, sollten sie Sie unbedingt rechtlich beraten lassen. Hilfe in Ihrer Nähe finden Sie bei den Beratungsstellen von faire-integration.de.

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