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Arbeitserlaubnis für Geflüchtete

Darf ich arbeiten?

Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Ob sie eine Arbeitserlaubnis bekommen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Hier erfahren Sie welche Regeln für Sie gelten.

Wenn Sie nicht geflüchtet sind, finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis auf unserer Kategorieseite „Migration“. 

Bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Wenn Ihr Asylantrag positiv entschieden wurde, Sie also einen Schutzstatus als Asylberechtigte*r, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte*r erhalten haben, dürfen Sie ohne Einschränkungen als Arbeitnehmer*in oder als Selbständige*r arbeiten. Für Sie gelten auf dem Arbeitsmarkt dieselben Regeln wie für deutsche Staatsbürger*innen.

Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots erhalten haben, entscheidet die Ausländerbehörde darüber, ob Sie eine Arbeitserlaubnis bekommen oder nicht. Sie finden diese Information auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. in einem Zusatzblatt, das Ihnen mit der Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt wird.

Informationen zur Arbeitssuche und zu den Unterlagen für eine Bewerbung finden Sie auf unserer Themenseite „Arbeitssuche und Bewerbung".

    Arbeit kann ein wichtiger Schritt sein, um für Menschen mit Duldung einen sicheren Aufenthalt in Deutschland zu erreichen. Wer eine Arbeitsstelle hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Beschäftigungsduldung beantragen. Sie bietet die Chance, später eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Beschäftigungsduldung"

    Wenn Sie eine Duldung haben, ist Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt jedoch eingeschränkt. Eine selbständige Tätigkeit ist generell nicht erlaubt. Für eine Arbeit als Beschäftigte*r müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor Sie anfangen zu arbeiten. Ihre Arbeitserlaubnis gilt nicht generell, sondern für eine ganz bestimmte Arbeitsstelle.

    Informationen zur Arbeitssuche und zu den Unterlagen für eine Bewerbung finden Sie auf unserer Themenseite "Arbeitssuche und Bewerbung". 

    Wichtig: Früher galt: Menschen mit Duldung durften nur arbeiten, wenn sich keine deutschen oder EU-Bürger*innen für die Stelle fanden – das war die sogenannte Vorrangprüfung. Diese Regel wurde abgeschafft. Heute haben Menschen mit Duldung bessere Chancen, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.

      Wichtig

      Früher gab es die Regelung, dass Asylbewerber*innen  und Geduldete nur dann eine Arbeitserlaubnis für eine Stelle bekommen haben, wenn sich keine deutschen Staatsbürger*innen oder EU-Bürger*innen für den Job fanden. Das nannte sich "Vorrangsprüfung". Diese Regel gibt es nicht mehr.

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