Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Aktualisiert 30.04.2024

Wird mein Abschluss in Deutschland anerkannt?

Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Vergleich zu Berufsabschlüssen können Hochschul- und Schulabschlüsse bereits anerkannt werden. Sie können dies jeweils auf Anabin überprüfen. Mehr darüber erfahren Sie in „Wie kann ich herausfinden, ob mein Abschluss bereits anerkannt ist? „. Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Damit haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss haben ein Recht auf dieses Anerkennungserfahren. Weder Ihr Aufenthaltsstatus noch Ihre Staatsbürgerschaft spielen dafür eine Rolle. Beachten Sie bitte: Personen, die sich noch im Ausland befinden, müssen manchmal über geeignete Unterlagen (z.B. Ausbildungsplatz, Jobangebot) nachweisen, dass sie beabsichtigen, in Deutschland eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dann können Sie auch Ihre Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen.

*Diese Informationsseite wurde mit Unterstützung des IQ-Netzwerks NRW aktualisiert.

Was muss ich wissen?

Muss ich meinen ausländischen Abschluss anerkennen lassen?

Es gibt aber einige Berufe, für die Sie einen anerkannten Berufs- oder Universitätsabschluss und zusätzlich eine sogenannte Berufsausübungserlaubnis brauchen. Wenn Sie einen Schul- oder Berufsabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie grundsätzlich immer eine Anerkennung dieser Abschlüsse. Es gibt jedoch Berufe, für die zusätzliche Anerkennungen erforderlich sind. Das sind z.B. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Krankenpfleger*innen oder Lehrkräfte. Diese Berufe nennt man „reglementierte Berufe“. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen und zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis bei der zuständigen Institution in ihrem (zukünftigen) Bundesland beantragen. Wie Sie diesen anerkennen lassen können, finden Sie in „Wo kann ich meinen Abschluss anerkennen lassen?“Eine Liste von reglementierten Berufen finden Sie auf BERUFENET.

Wenn Sie sich in einem sogenannten „zulassungspflichtigen Handwerk“ selbständig machen möchten, müssen Sie Ihren Berufsabschluss ebenfalls anerkennen lassen. Eine Liste mit allen zulassungspflichtigen Handwerken finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung.

Wenn Ihr Beruf nicht reglementiert ist, müssen Sie Ihren Abschluss nicht anerkennen lassen. Eine Anerkennung verbessert allerdings Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Auf der Website der Arbeitsagentur können Sie überprüfen, ob Ihr Abschluss zu den reglementierten Berufen gehört. Auf ec.europa.eu können Sie außerdem auf Englisch überprüfen lassen, ob Ihr Abschluss zu den reglementierten Berufen gehört.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit einem Visum zur Arbeitssuche oder einem Visum zur Beschäftigung nach Deutschland kommen möchten, müssen Sie Ihren Abschluss immer vorab anerkennen lassen.

Wo kann ich mich zum Anerkennungsverfahren beraten lassen?

Es lohnt sich, sich vorab beraten zu lassen. Die Mitarbeiter*innen in den Beratungsstellen können Ihnen genau erklären, welche Stelle für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig ist, was die nächsten Schritte sind und wie Sie das Anerkennungsverfahren finanzieren können.

Bei den Beratungsstellen des Netzwerks IQ können Sie sich vor Ort zum Anerkennungsverfahren beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen dort helfen Ihnen bei allen Schritten des Anerkennungsverfahrens. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf netzwerk-iq.de nach Bundesländern geordnet oben links unter dem türkisenen Menü-Button.

Sie können sich auch telefonisch von der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beraten lassen. Die Hotline können Sie auch nutzen, wenn Sie noch im Ausland sind. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Englisch und sind unter der Telefonnummer +49 30 1815 1111 erreichbar. Die Beratung ist kostenlos, aber für den Anruf müssen Sie die üblichen Telefongebühren bezahlen. Sie können auch eine Nachricht über das Kontaktformular der Hotline schreiben.

Wenn Sie im Ausland sind, können Sie sich nach der Erstberatung durch die Hotline durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) auf Englisch oder Deutsch beraten lassen. Die ZSBA hilft Ihnen bei der Antragstellung und begleitet Sie durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland.

Wo kann ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

Je nachdem, ob es sich um einen schulischen, einen akademischen oder einen beruflichen Abschluss handelt, sind unterschiedliche Stellen für die Anerkennung zuständig.

  • Schulzeugnisse werden von den Zeugnisanerkennungsstellen der einzelnen Bundesländer anerkannt. Die zuständige Stelle finden Sie in der Datenbank anabin. Wenn Sie Ihr Schulzeugnis anerkennen lassen möchten, weil Sie in Deutschland studieren möchten, können Sie sich auch an die Hochschule Ihrer Wahl wenden. Wenn Sie eine Berufsausbildung machen möchten, müssen Ihre Schulzeugnisse nicht unbedingt anerkannt werden. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie im Kapitel „Duale Ausbildung“.
     
  • Akademische Abschlüsse können von der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) anerkannt werden. Die ZAB führt eine Datenbank (anabin), in der Sie nachsehen können, ob Ihr Abschluss bereits anerkannt wurde. Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie direkt bei der ZAB. Mehr Informationen finden Sie auf der Website „Zeugnisbewertung“. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Webseite von „make-it-in-germany“ auf DeutschEnglischFranzösisch und Spanisch.
     
  • Für berufliche Abschlüsse können Sie über den „Anerkennungs-Finder“ herausfinden, welche Stelle für die Anerkennung dieses Berufs zuständig ist. Dort können Sie entweder direkt Ihre Berufsbezeichnung eingeben oder über die Rubrik „Wählen Sie Ihren Beruf aus der A-Z Liste“ aussuchen. Im zweiten Schritt geben Sie den Namen Ihrer Stadt ein. Dann wird Ihnen die für Sie zuständige Anerkennungsstelle angezeigt.

Falls Sie sich nicht sicher sind, wie Ihr Beruf auf Deutsch heißt, können Sie auf der Website BERUFENET des nach der genauen Bezeichnung recherchieren. Aktuell ist die Seite nur auf Deutsch verfügbar.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch im Ausland sind, sind ebenfalls die oben genannten Stellen für Sie zuständig. Beantragen Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses in diesem Fall bei einer Stelle an dem Ort, an dem Sie später in Deutschland wohnen möchten.

Wie stelle ich den Antrag?

Nachdem Sie die richtige Anerkennungsstelle gefunden haben, können Sie dort einen Antrag auf Anerkennung Ihres Abschlusses stellen. Zuerst sollten Sie aber noch zwei Dinge erledigen:

  1. Klären Sie die Finanzierung des Anerkennungsverfahrens. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung?“
  2. Sammeln Sie alle Zeugnisse und Dokumente, die Ihren ausländischen Abschluss belegen. Sie können die benötigten Unterlagen für die Anerkennung bei staatlich anerkannten Übersetzer*innen übersetzen lassen. Eine Liste der anerkannten Übersetzer*innen finden Sie auf der Seite von justiz-dolmetscher.de.

Nachdem Ihr Abschluss überprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid. In diesem Bescheid steht, ob Ihr Abschluss anerkannt wurde oder nicht.

Wenn Ihr Abschluss anerkannt wurde, bekommen Sie eine sogenannte „Anerkennungsbescheid“. Damit sind Sie einer Person mit einem deutschen Abschluss fachlich gleichgestellt.

Wichtig: Es wird empfohlen, keine Originale, sondern nur Kopien einzureichen. Die Dokumente, die Sie bei der Antragstellung eingereicht haben, werden nicht mehr zurückgesandt.

Was kann ich tun, wenn mein Abschluss nicht / nur teilweise anerkannt wird?

Wenn Ihr Abschluss nicht anerkannt wurde oder nur teilweise anerkannt wurde, könne Sie trotzdem in dem Beruf arbeiten, nur wenn es sich um einen nicht reglementierten Beruf handelt. volle Anerkennung zu beantragen und die fehlenden Qualifikationen, die im Ablehnungsbescheid stehen, zu absolvieren. Sie können dann später einen sogenannten „Folgeantrag“ stellen und die volle Gleichwertigkeit erhalten. 

Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben möchten, brauchen Sie eine volle Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse. Daher müssen Sie bei reglementierten Berufen, bei denen die Gleichwertigkeit der Ausbildungen nicht vorliegt, eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren, um den Beruf ausüben zu dürfen.

Wenn Sie sich noch im Ausland befinden und ein Stellenangebot haben, wenden Sie sich an Ihren zukünftigen Arbeitsplatz und stellen Sie einen Antrag auf „Gleichwertigkeit“ bei der Ausländerbehörde in Ihrem zukünftigen Wohnort in Deutschland. Ihr*e zukünftige*r Arbeitsgeber*in kann dann einen sogenannten "Anpassungsplan" erstellen. Ein "Anpassungsplan" hilft Ihnen dabei, die notwendigen Weiterbildungen zu absolvieren, um die fehlenden Kenntnisse auf dem Arbeitsplatz nachzuholen. Nach Abschluss des Anpassungsplans kann ein neuer Antrag auf Gleichwertigkeit gestellt werden. Der Abschluss wird dann vollständig anerkannt.

Wenn Sie sich als Person mit Schutzstatus, EU-Freizügigkeit oder im Rahmen eines Familiennachzugs in Deutschland aufhalten, und Ihr Abschluss nicht anerkannt wurde, wird Ihr Antrag abgelehnt. In diesem Fall können Sie eventuell prüfen, ob ein anderer Referenzberuf oder eine andere Anerkennungsstelle möglicherweise besser geeignet wäre. 

Ansonsten können Sie auch mit einem Test auf myskills.de oder NEWPLAN herausfinden, zu welchem Beruf Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse passen. Sprechen Sie die Mitarbeiter*innen im Jobcenter oder in der Arbeitsagentur auf myskills oder NEWPLAN an. Ihre Testergebnisse können helfen, ein passendes Stellenangebot zu finden oder Sie weiter zu qualifizieren. Vorab können Sie unter www.meine-berufserfahrung.de einen ersten kleineren Test für sich selbst machen. Diese beiden Tests können Sie in verschiedenen Sprachen machen.

Die Beratungsstellen des IQ Netzwerks können Sie zu diesen Qualifizierungsmaßnahmen beraten. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf netzwerk-iq.de nach Bundesländern geordnet oben links unter dem türkisenen Menü-Button.

Gut zu wissen: Ein "Gleichwertigkeitsbescheid" ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie mit einem ausländischen Berufsabschluss leichter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. In diesem Dokument wird festgestellt, ob Ihr Berufsabschluss ganz oder teilweise einem deutschen Berufsabschluss (dem sogenannten Referenzberuf) entspricht. Wenn nur eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wird, erfahren Sie, welche Zusatzqualifikationen Sie benötigen, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten.

Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
  • Für Anträge auf ZAB und Anträge von BK-Berechtigten dauert es in der Regel einen Monat. 
  • Anerkennungsanträge für Fachkräfte mit Hochschulabschluss können je nach Abschlussland bis zu sechs Monate dauern. Das Gleiche gilt für Anerkennungsanträge von Personen ohne ein konkretes Jobangebot.
  • Die Bearbeitungszeit für die Anerkennung von Berufsabschlüssen dauert zwischen 1 und 3 Monaten.

Diese Frist beginnt, sobald der zuständigen Stelle alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Bei einem sehr schwierigen Anerkennungsverfahren kann diese Frist einmal verlängert werden.

Wichtig: In der Praxis wird diese Frist leider oft überschritten. Am besten wenden Sie sich an eine der oben genannten Beratungsstellen, falls die Wartezeit unüblich lang ist.

Was kostet das Anerkennungsverfahren?

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sind sehr unterschiedlich. Neben den Gebühren für das Verfahren selbst (zwischen 0 bis 600 Euro), kann es vorkommen, dass Sie auch Geld für die Übersetzung und Beglaubigung von Ihren Zeugnissen bezahlen. Eventuell erwarten Sie auch Lehrgangs- und Prüfungskosten. Der Erstantrag auf Anerkennung von Hochschulabschlüssen kostet 200 €. 

Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung für das Anerkennungsverfahren?

Wenn Sie beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind, können Sie Ihre*n Sachbearbeiter*in nach finanzieller Unterstützung fragen. Die Jobcenter und Arbeitsagenturen können die Kosten für das Anerkennungsverfahren und auch für Weiterbildungen übernehmen. Falls das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit Ihren Antrag ablehnen, lassen Sie sich die Absage unbedingt schriftlich geben.

Falls das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit Sie nicht unterstützten, können Sie einen sogenannten „Anerkennungszuschuss“ beantragen. Den Anerkennungszuschuss können Menschen bekommen, die nur wenig Geld haben. Den Antrag müssen Sie bei einer Beratungsstelle des IQ Netzwerks stellen. Sie können sich vorab telefonisch oder per E-Mail dazu beraten lassen. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen auf Deutsch unter +49 371 4 33 11 222 bzw. anerkennungszuschuss@f-bb.de. Beachten Sie aber, dass die Anträge nur noch bis zum 30 Juni 2024 angenommen werden. Es ist noch nicht bekannt, ob das Programm weiter verlängert wird.

Für Menschen, die in Berlin oder Hamburg leben, gibt es außerdem eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung des Anerkennungsverfahrens. Mehr Informationen zum Berliner Härtefallfond Berufsanerkennung finden Sie auf berlin.de. Informationen zum Hamburger Stipendienprogramm finden Sie auf diakonie-hamburg.de.

Personen, die Sie sich noch nicht in Deutschland befinden, können leider keine finanzielle Unterstützung für Ihre Anerkennungskosten bekommen.

Bitte beachten Sie: Alle diese Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung müssen Sie beantragen, bevor Sie Ihren Antrag auf Anerkennung einreichen. Wenn Sie die finanzielle Unterstützung erst danach beantragen, können Sie keine finanzielle Unterstützung mehr bekommen.

Wichtig

Für reglementierte Berufe ist eine Berufserlaubnis notwendig. Deswegen müssen Sie die Anerkennung beantragen. In diesen Berufen ist es verboten, ohne Erlaubnis zu arbeiten.

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