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Nick

Aufenthaltserlaubnis nach Kündigung + geplante Eheschließung

Hallo, 

bei uns kommen mehrere Fragen zusammen, ich versuche es, so gut wie möglich zu erklären. 

Ich bin Deutscher, meine Freundin ist Koreanerin (Südkorea / Republik Korea) mit Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (19C). 

Ihre Stelle wurde nun gekündigt und die Beschäftigung endet zum 31. März. Auf "welcome Hamburg" hatte ich die folgenden Infos gefunden: "Ihre Aufenthaltserlaubnis bleibt mindestens bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bestehen. Darüber hinaus erhalten Sie von der Ausländerbehörde mindestens drei Monate Zeit nach einer neuen Arbeit zu suchen."
Gilt dies auch für meine Freundin (in Hessen)? 
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben wir per online-Formular an die Ausländerbehörde gemeldet (innerhalb von 14 Tagen), diese verweist allerdings auf eine Bearbeitungszeit von 3-6 Monaten. Inwiefern müssen wir nun noch weiter aktiv werden und ggf. eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen? Die Jobsuche läuft, aber aktuell ist noch keine neue Stelle in Aussicht. 

Was wir unbedingt vermeiden wollen, ist dass sie auf einmal ausreisen müsste. 

 

Nun kommt noch dazu, dass wir planen, dieses Jahr zu heiraten (in Deutschland). Im April soll die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Sobald dies erfolgt ist und entsprechend mit Dokumenten belegt ist, ergeben sich vielleicht andere mögliche Aufenthaltstitel? Online hatte ich zwar das "Visum zur Eheschließung" gefunden, aber dieses scheint nur zu greifen, wenn die Einreise nach Deutschland noch bevorsteht!? 

 

Vielen Dank und schöne Grüße













 

1 التعليقات

الإجابات (1)

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Barbara__Community_Manager

Hallo @Nick , danke für deine Frage. Wenn deine Freundin ihren Job verloren hat, bleibt ihre Arbeitserlaubnis bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gültig. Die Ausländerbehörde gibt ihr noch mindestens 3 Monate Zeit, um eine neue Arbeit zu finden. Ihr habt alle Fristen gegenüber der Ausländerbehörde eingehalten. Deine Freundin soll sich auch arbeitssuchend bzw. dann auch arbeitslos melden. Auch falls sie keinen Anspruch auf ALG I hat. Es kann sein, dass bei längerer Arbeitssuche ein Wechsel in die Chancenkarte notwendig ist: https://handbookgermany.de/de/opportunity-card Du kannst dich auch an eine Migrationsberatungsstelle wenden, um Details zu besprechen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Wenn ihr heiraten wollt, muss die Aufenthaltserlaubnis deiner Freundin gültig sein. Sobald ihr verheiratet seid, kann deine Freundin eine Aufenthaltserlaubnis für Ehegatt:innen von Deutschen beantragen.

Jedoch, wenn sie ihren Fachkraft Titel mit einem neuen Job verlängert, kann sie bereits nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_546 

Hier findest du auch noch unsere Informationsseite zum Thema Heirat: https://handbookgermany.de/de/marriage Du kannst dich auch an den Verband binationaler Partnerschaften wenden, um detaillierte Informationen zum Thema Eheschließung zu erhalten: https://www.verband-binationaler.de/beratung Viele Grüße Barbara

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