Ukraine
Wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine
Der russische Einmarsch in die Ukraine zwingt viele Menschen aus der Ukraine zu fliehen. Hier finden Sie Informationen zur Situation an den Grenzen und zur Einreise und zum weiteren Aufenthalt in Deutschland für ukrainische Staatsbürger*innen und Menschen anderer Nationalitäten, die in der Ukraine gelebt haben. Auch Ukrainer*innen, die bereits in Deutschland sind, finden hier zuverlässige und aktuelle Informationen.
Wir bemühen uns, auf alle Fragen Antworten zu finden. Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir Sie hier und auf Facebook sofort informieren.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Themen Aufenthalt, Wohnungssuche, Behördengänge, staatliche finanzielle Hilfen, medizinische Versorgung und psychologische Betreuung, Kita, Schule oder Arbeit haben, können Sie diese anonym und kostenlos auf unserer Community-Plattform „Together in Germany“ stellen. Dort bekommen Sie auf all Ihre Fragen eine zuverlässige und geprüfte Antwort von unseren Moderator*innen, Expert*innen oder anderen Ratsuchenden.
Alle Informationen finden Sie auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine nach Themen:
Was muss ich wissen?
Einen Überblick zum Aufbau des deutschen Gesundheitssystems finden Sie z.B. in der Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums „Das deutsche Gesundheitssystem“. Die Broschüre ist in ukrainischer und deutscher Sprache verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie in mehreren Sprachen zum Thema Gesundheitssystem, Impfungen, Kinder-, Frauen- und Männergesundheit auch auf der Website migration-gesundheit.bund.de.
Mehr zum Gesundheitssystem in Deutschland und zu Vorsorgeuntersuchungen gibt es in unserem Kapitel „Gesundheit“.
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufentG bekommen können haben Anspruch auf medizinische Hilfe. Personen, die einen Asylantrag stellen, haben ebenfalls diesen Anspruch. Er wird aber im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Sie sind dann nicht Mitglied einer Krankenversicherung, sondern bekommen eine Grundversorgung. Diese müssen Sie beim Sozialamt beantragen. Wenn Sie eine akute Erkrankung oder Schmerzen haben und Sie kein eigenes Geld haben, können Sie Hilfe vom Sozialamt bekommen. Diese beinhalten auch eine medizinische Notversorgung. Wie Sie diese beantragen können, erfahren Sie im Abschnitt „Bekomme ich finanzielle Unterstützung?“. Bitte beachten Sie: Sie müssen diese Hilfen beantragen, bevor Sie zum Arzt gehen. Das Sozialamt wird Ihnen dann einen sogenannten „Behandlungsschein“ geben. In manchen Bundesländern bekommen Sie auch eine sogenannte „Gesundheitskarte“. Damit können Sie kostenlos zu einem Arzt gehen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Gesundheitsversorgung für Geflüchtete“.
Personen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung haben, bekommen finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter. Sie haben dann Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jobcenter zahlt die Beiträge für Sie. Sie können Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Auf krankenkasseninfo.de finden Sie eine Liste mit gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie müssen selbst bei der Krankenkasse Ihrer Wahl einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Hilfe beim Ausfüllen der Anträge können Sie beim für Sie zuständigen Jobcenter oder einer Beratungsstelle bekommen. Einige Krankenkassen bieten auch Mitgliedschaftsanträge auf Ukrainisch an. Falls Sie selbst keinen Antrag bei einer Krankenkasse stellen, kann das Jobcenter Sie bei einer beliebigen Krankenkasse anmelden. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Jobcenter“.
Wichtig: Nach der Stellung eines Antrags bei einer Krankenkasse bekommen Sie eine Krankenkassen-Karte. Diese bestätigt, dass Sie krankenversichert sind. Sie müssen Ihre Krankenkassen-Karte zu jedem Arztbesuch mitnehmen. Ohne diese Karte muss der Arzt Sie nicht behandeln. Die Ausstellung einer Krankenkassenkarte dauert in der Regel einige Wochen. Müssen Sie in dieser Zeit zum Arzt, so kann Ihnen Ihre Krankenkasse ein Schreiben ausstellen, das Ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bestätigt. Damit können Sie auch zum Arzt. Sie können diese Bescheinigung telefonisch oder online bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Wenn Sie eine Arbeit haben, studieren oder eine Ausbildung starten, können Sie auch Mitglied einer Krankenversicherung werden.
Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.
Wichtig: Auch wenn Sie keine Krankenversicherung haben und keinen Asylantrag stellen möchten, haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Gehen Sie bei einem medizinischen Notfall also unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen. Auf deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de finden Sie ein Krankenhaus in Ihrer Nähe. Dafür müssen Sie im Suchfeld Ihre Postleitzahl oder Ihre Stadt angeben Mehr zum Thema Notfall finden Sie in unserem Kapitel „Notfall“.
Es gibt in Deutschland auch Organisation, die Menschen ohne Papiere anonym ärztlich behandeln. Die Hilfe bei diesen Organisationen ist kostenlos. Ihr Aufenthalt wird nicht an das Sozialamt weitergeleitet. Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de können Sie nach einer solchen Organisation in Ihrer Nähe suchen. Außerdem können Sie auch auf der Website der Malteser und der Medibüros nach anonymer ärztlicher Hilfe in Ihrer Nähe suchen.
Falls Sie in Berlin sind, können Sie außerdem auf aekb.de eine Liste mit Kontaktdaten von Organisationen finden, die Menschen ohne Krankenversicherung medizinische Hilfe anbieten.
Falls Sie keine Ärzt*innen in Ihrer Sprache finden, können Sie das Ethno-Medizinische Zentrum e. V. um Hilfe fragen. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen, Dolmetscher*innen für Ihren Arztbesuch zu finden. Im Abschnitt „Weitere Hilfen“ finden Sie außerdem einen Link zu einer kostenlosen Dolmetscher*innen-Hotline.
Grundsätzlich hat jede Person, die in Deutschland ihren Wohnsitz hat, einen Hausarzt. Bei gesundheitlichen Problemen können Sie sich direkt an Ihren Hausarzt wenden. Dafür müssen Sie aber vorher einen Termin in der Arztpraxis Ihres Hausarztes machen. Die vorherige Terminvereinbarung gilt dann nicht, wenn es sich um einen Notfall handelt. In diesem Falle können Sie direkt in die Arztpraxis Ihres Hausarztes gehen.
Falls Sie noch keinen Hausarzt haben, sollen Sie sich einen suchen. Sie können nach einem Hausarzt im Internet suchen. Geben Sie im Suchfeld den Namen Ihrer Stadt und das Wort „Hausarzt“ ein.
Müssen Sie zu einem Facharzt, so bekommen Sie von Ihrem Hausarzt einen Überweisungsschein. Mit diesem Überweisungsschein können Sie dann einen Termin beim Facharzt vereinbaren.
Wichtig: In einigen Arztpraxen gelten derzeit noch besondere Regeln, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Es kann somit sein, dass Sie während Ihres Arztbesuchs eine Maske tragen müssen. Fragen Sie am besten vor Ihrem Besuch nach, welche Regeln in der Arztpraxis Ihres Arztes gelten.
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufentG bekommen können, haben Anspruch auf medizinische Hilfe im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Personen, die einen Asylantrag stellen, haben ebenfalls diesen Anspruch. Sie sind dann nicht Mitglied einer Krankenversicherung, sondern bekommen eine Grundversorgung. Wenn Sie besondere Bedarfe haben, weil Sie eine Behinderung haben oder pflegebedürftig sind, können Sie zusätzliche Hilfen beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im Abschnitt „Kann ich medizinische Hilfe bekommen?“.
Mehr zum Thema Behinderung erfahren Sie in unserem Kapitel „Menschen mit Behinderung“.
Mehr zum Thema Pflege erfahren Sie in unserem Kapitel „Pflegebedürftig“.
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufentG bekommen können, bekommen auch den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und haben dann Anspruch auf medizinische Hilfe. Das gilt auch für Personen, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 noch geprüft wird und die für die Wartezeit eine Fiktionsbescheinigung bekommen haben. Personen, die einen Asylantrag stellen, haben ebenfalls diesen Anspruch Asylbewerberleistungsgesetz. Sie sind dann nicht Mitglied einer Krankenversicherung, sondern bekommen eine Grundversorgung. Wie Sie diese Hilfe bekommen, erfahren Sie im Abschnitt „Kann ich medizinische Hilfe bekommen?“.
Sie haben auch das Recht auf eine Schwangerschaftsberatung. Bei Fragen können Sie die Hotline "Schwangere in Not" anrufen. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen kostenlos unter der Nummer 0800 40 40 020. Die Mitarbeiter*innen der Hotline sind 24 Stunden am Tag erreichbar und sprechen unter anderem Englisch, Deutsch und Russisch.
Sie haben auch das Recht auf finanzielle Unterstützung. Sie können Kinder- und Elterngeld beantragen. Mehr zum Thema Kindergeld erfahren Sie in unserem Kapitel „Kindergeld. Informationen zum Thema „Elterngeld“ finden Sie im Kapitel „Elterngeld“.
Mehr zum Thema Schwangerschaft erfahren Sie in unserem Kapitel „Schwangerschaft“.
Sie haben Anspruch auf medizinische Hilfe. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Kann ich medizinische Hilfe bekommen?“. Zusätzlich können Sie sich auch an die Organisation MedWatch wenden. Die Mitarbeiter*innen dort können Medikamente für Menschen mit Krebs oder Multipler Sklerose vermitteln. Es gibt auch Insulin für Menschen, die Insulin benötigen. Sie helfen Ihnen auch einen Platz in einer Klinik zu finden.
Auf der Internetseite der deutschen Krebsgesellschaft (DKB) finden Sie auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch eine Liste mit Einrichtungen, die deutschlandweit Menschen mit Krebs behandeln.
Auch auf der Webseite der Deutsche Krebsinformationsdienst finden Sie Informationen über Einrichtungen, an die sich die aus der Ukraine geflüchtete Krebspatient*innen wenden können. Die Informationen werden auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch veröffentlicht und ständig aktualisiert. „Der Krebsinformationsdienst“ berät auch direkt. Sie können die Mitarbeiter*innen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch oder Deutsch über die Email-Adresse krebsinformationsdienst@dkfz.de direkt kontaktieren.
Menschen mit HIV / AIDS oder Hepatitis können sich an die Aidshilfe wenden. Die Mitarbeiter*innen dort unterstützen Sie kostenlos und vermitteln Sie an Ärzt*innen in Ihrer Nähe. Sie können sich dort auch beraten lassen. Eine Aidshilfe in Ihrer Nähe finden Sie auf kompass.hiv, wenn Sie unter Kategorie „Aidshilfe“ wählen. Sie können auch die Deutsche Aidshilfe unter 030 / 69 00 87 0 anrufen und nach einer Adresse fragen. Die Mitarbeiter*innen am Telefon sprechen aber nur Deutsch.
Bei der Deutschen Leberhilfe e.V. bekommen Sie auf Deutsch die wichtigsten Informationen zu allen Arten der Lebererkrankungen. Dort können Sie auch Adressen von Ärzt*innen und Kliniken in Ihrer Nähe finden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Sexuell übertragbare Krankheiten“.
Im ASV-Verzeichnis können Sie direkt nach einem Facharzt in Ihrer Nähe suchen. Im Leistungsbereich müssen Sie Kategorie „Tuberkulose“ wählen. Menschen mit Tuberkulose können sich auch an das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) wenden. Die Mitarbeiter*innen dort können Ihre Fragen beantworten. Sie geben Ihnen auch Information zu den Behandlungsmöglichkeiten. In der Regel sprechen die Mitarbeiter*innen allerdings nur Deutsch.
Im DZK Merkblatt Tuberkulose können Sie sich in ukrainischer Sprache über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten von Tuberkulose informieren. Dort finden Sie auch allgemeine Information über die Krankheit.
Wichtig: In Deutschland müssen sich Tuberkulose-Patient*innen beim Gesundheitsamt melden. Auf rki.de finden Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt, indem Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort angeben.
Haben Sie in Deutschland einen vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG bekommen, so können Sie, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dafür müssen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.
Suchen Sie dafür zunächst Ihre*en Hausarzt*in auf und teilen Sie ihm/ihr mit, dass Sie einen Antrag auf die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stellen möchten. Ihr*e Hausarzt*in wird Ihnen dann einen Überweisungsschein zu Fachärzten ausstellen. Die Fachärzte*innen werden Sie untersuchen und ein Gutachten erstellen. Diese Gutachten müssen Sie dann mit dem Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht an das für Sie zuständige Landesamt für Soziales abschicken.
Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu 6 Monaten dauern. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie einen Brief mit der Information über weitere Vorgehensweise.
Mehr Information in ukrainischer Sprache über Rechte der Schwerbehinderten und das Verfahren der Feststellung der Schwerbehinderung finden Sie auf enableme.com.ua.
Mehr zum Thema Behinderung und Pflege erfahren Sie in unseren Kapiteln „Menschen mit Behinderung“ und „Pflegebedürftig“.
Auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin finden Sie Informationen zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Hier können Sie nach Hilfsangeboten in Ihrer Nähe für Erwachsene und Jugendliche suchen. Die Seite ist auf Ukrainisch, Deutsch, Englisch und Russisch verfügbar.
Im Youtube-Video der Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland bekommen Sie in ukrainischer Sprache einen Überblick über Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Aus dem Video erfahren Sie, welche Hilfe und wo Sie bekommen können.
Auf arzt-auskunft.de können Sie nach Ärzt*innen in Ihrer Nähe suchen, die Ukrainisch oder Russisch oder eine andere Sprache sprechen. Auch auf doctolib können Sie nach Ärzt*innen in Ihrer Nähe suchen, die Ihre Sprache sprechen.
Im Dokument docs.google.com finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten von Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen, die eine kostenlose ärztliche Beratung in ukrainischer und russischer Sprachen anbieten.
Auch bei doctors4ua bekommen Sie kostenlos medizinische Hilfe Ukrainisch, Englisch und Russisch. Die Ärzt*innen beantworten alle medizinischen Fragen als Message oder per Video oder Audio-Message. Um eine Beratung zu bekommen, müssen Sie sich vorab registrieren.
Zu einem Arztbesuch können Sie einen Dolmetscher mitnehmen. In Abschnitt „Wo finde ich Dolmetscher*innen?“ finden Sie Informationen dazu, wo Sie Dolmetscher*innen für Ukrainisch und Russisch finden können.
Wenn Sie keinen(e) Dolmetscher*in gefunden haben, können Sie sich mit Hilfe verschiedener Informationshefte in Ihrer Sprache auf den Arztbesuch vorbereiten. So können Sie besser die Ärzt*innen verstehen. Auf setzer-verlag.com finden Sie Informationshefte zu unterschiedlichen Themen, die Sie kostenlos downloaden können. Dafür müssen Sie zunächst das Heft anklicken, dass Sie interessiert und dann Ihre Sprache wählen.
Auf thieme.de finden Sie ein Wörterbuch Deutsch – Ukrainisch mit vielen wichtigen Sätzen für einen Arztbesuch und medizinischen Begriffen.
Die Apotheken-Umschau hat ein Bilder-Wörterbuch für Geflüchtete mit wichtigen medizinischen Begriffen und Redewendungen veröffentlicht. Sie können das Wörterbuch kostenlos in ukrainischer, deutscher, englischer und russischer Sprache auf apotheken-umschau.de herunterladen.
Auf medi-bild.de finden Sie ein kleines Heft mit Informationen zu den häufigsten Kinderkrankheiten auf Ukrainisch. Dort bekommen Sie auch Tipps, was Sie bei welcher Krankheit tun sollen.