Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Studium für eine Person, die bereits ein Diplom verfügt?
Kann eine Person, die bereits über einen Uni-Hochschulabschluss verfügt, durch die Immatrikulation an einer zweiten Hochschule in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Studium beantragen?
Hallo @alpapa
danke für deine Frage im Forum. Könntest du mir noch schreiben, welchen Aufenthaltstitel du aktuell hast? Dann kann ich das noch einmal genauer prüfen.
Allgemein ist es möglich, auch mit einem Studienabschluss erneut zu studieren. Dafür müssen die Voraussetzungen, die auch für das Visum zum Studium gelten, erfüllt sein. Der Aufenthaltstitel nach §16a AufenthG kann in vielen Fällen von Deutschland aus beantragt werden.
Hier findest du die relevanten Voraussetzungen:
https://handbookgermany.de/de/student-visa#faq_1520
Viele Grüße
Daniela