Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Studium für eine Person, die bereits ein Diplom verfügt?
Kann eine Person, die bereits über einen Uni-Hochschulabschluss verfügt, durch die Immatrikulation an einer zweiten Hochschule in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Studium beantragen?
2 Kommentare
Antworten (2)
Hallo @alpapa
danke für deine Frage im Forum. Könntest du mir noch schreiben, welchen Aufenthaltstitel du aktuell hast? Dann kann ich das noch einmal genauer prüfen.
Allgemein ist es möglich, auch mit einem Studienabschluss erneut zu studieren. Dafür müssen die Voraussetzungen, die auch für das Visum zum Studium gelten, erfüllt sein. Der Aufenthaltstitel nach §16a AufenthG kann in vielen Fällen von Deutschland aus beantragt werden.
Hier findest du die relevanten Voraussetzungen:
https://handbookgermany.de/de/student-visa#faq_1520
Viele Grüße
Daniela
Vielen Dank für die Rückmeldung.Ich habe seit 2 Jahren Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung (18b). Ich habe vor 4 Wochen über das Online-System eine Aufenthaltserlaubnis für Studiun mit allen erforderlichen Unterlagen beantragt.Das Problem ist aber, risiko dass ich, da ich bereits einen Abschluss habe, mir von der Auslenderbehörde mitgeteilt wird, dass man bereits einen Abschluss hat, und dass man keine Aufenthaltserlaubnis für ein erneutes Studium mit dem gleichen Grad bekommen kann. Glauben Sie, dass die Ausländeramt so über mich denken wird? Ich habe bereits ein Lehramtdiplom, habe mich aber für diesen Weg entschieden, weil ich im Bereich der Sozialen Arbeit arbeiten und mich weiterentwickeln wollte.