Visum zum Studieren

Wie kann ich in Deutschland studieren?
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von guten Hochschulen und Universitäten. Und viele internationale Studierende. Wenn Sie auch in Deutschland studieren wollen und noch nicht hier leben, benötigen Sie aber eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Diese nennt man "Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums" und ist in §16b Aufenthaltsgesetz geregelt. Für viele Menschen aus Drittstaaten kommt zunächst aber der Antrag auf ein "Visum zum Zweck des Studiums". Damit können Sie legal nach Deutschland einreisen und Ihr Studium beginnen.
Achtung!
Am 07. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz im Rahmen der Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland beschlossen. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Erleichterungen, um Deutschland attraktiver für Fachkräfte zu machen. Wann genau die unterschiedlichen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden, ist noch nicht klar. Wenn es soweit ist, werden wir auf unserer Website Updates veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um gut informiert zu sein.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an unsere Community-Plattform “Together in Germany” wenden, unsere Community-Manager*innen werden Ihre Fragen gerne beantworten!
Was muss ich wissen?
Sie können ein Studierendenvisum für Deutschland beantragen, wenn Sie einen Studienplatz an einer deutschen Universität oder Hochschule oder einen Platz in einem Studienkolleg oder einer anderen studienvorbereitenden Maßnahme wie z.B. einem verpflichtenden Sprachkurs bekommen haben.
Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis für die Bewerbung an einer Hochschule zu bekommen.
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrer Heimat oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die genannten Unterlagen dort vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mehrere Monate dauern kann.
Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort und legen die geforderten Unterlagen dort vor.
Ob Sie ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf auswaertiges-amt.de. finden Sie eine Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.
In unserem Kapitel "Nationales Visum" finden Sie eine Liste aller Unterlagen, die alle Drittstaatsangehörigen für ein Nationales Visum benötigen.
Für ein Studentenvisum brauchen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
- Einen Nachweis, dass Sie einen Studienplatz an einer deutschen Universität oder Hochschule haben ( Immatrikulationsbescheinigung) oder eine Hochschulzugangsberechtigung, falls Sie zunächst nur ein Visum als Studienbewerber*in beantragen möchten. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist ein Schulabschluss, mit dem Sie an einer Hochschule studieren dürfen.
- Einen Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Das können Sie z.B. durch ein Sperrkonto nachweisen. Auf dem Sperrkonto müssen mindestens 11.208 Euro pro Jahr sein. Falls Sie selbst nicht genügend Geld haben, kann eine dritte Person eine sogenannte Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum".
- Eine Krankenversicherung
- Einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse, sofern Ihre Sprachkenntnisse nicht schon von der Hochschule oder dem Studienkolleg überprüft worden sind. In der Regel brauchen Sie mindestens B2.
Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie erneut die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel auch eine polizeiliche Anmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Die Behörden überprüfen Ihre Papiere und entscheiden daraufhin, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird in der Regel für ein bis zwei Jahre erteilt. Wenn Sie Ihr Studium innerhalb dieses Zeitraums nicht beenden konnten, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel verlängert. Während Ihres Studiums dürfen Sie insgesamt 120 volle Tage pro Jahr arbeiten.
Eine Aufenthaltserlaubnis für Studienbewerber*innen wird für neun Monate erteilt. In dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten und müssen einen Studienplatz finden.
Wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums in Deutschland bleiben möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitsplatzsuche oder eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Kapiteln „Visum für die Arbeitssuche“ und „Visum für Fachkräfte“.
Wichtig
Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unseren Kapiteln "Hochschulsystem" und "Hochschulbewerbung".