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siddiq

Frage zu §16a Aufenthaltserlaubnis – Asylrücknahme geplant

Ich lebe in München und habe aktuell eine Aufenthaltsgestattung.

Mein Asylantrag wurde einmal abgelehnt, danach habe ich fristgerecht Klage eingelegt. Das Verfahren läuft noch.

Ich beginne im September 2025 eine Ausbildung, habe einen gültigen Pass und möchte jetzt mein Asylverfahren zurückziehen, um eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG zu beantragen.

Ist das in meiner aktuellen Situation möglich?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


 

2 Kommentare

Antworten (2)

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Barbara__Community_Manager
Aktualisiert:

Hallo @siddiq , vielen Dank für deine Frage. Unsere Expert:innen von der @LIFE__Initiative werden deine Frage so schnell wie möglich beantworten. Liebe Grüße Barbara

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LIFE__Initiative
Aktualisiert:

Hallo @siddiq , danke für deine Anfrage. Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können. 

Super, dass du ab September einen Ausbildungsplatz hast! Deine Frage, ob du deinen Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens ändern kannst, ist nicht einfach zu beantworten. Während du dich noch im Asylverfahren befindest ist ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a wahrscheinlich nicht möglich. Wenn du eine Ausbildung (schulisch oder betrieblich) begonnen hast oder für den Fall, dass dein Asylantrag abgelehnt wird und du bereits eine Ausbildung begonnen hast, kannst du eventuell eine Ausbildungsduldung (https://handbookgermany.de/de/ausbildungsduldung) oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§16g)(https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence) beantragen.

Was kannst du als nächstes tun?

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen, Franziska

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