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Justme

Kündigung kurz vor Aushädigungstermin

Hallo,

Ich arbeite seit ca 3 jahre. Ich arbeite immer noch. falls ich eine kündigung vor Aushändigung erhalte, wird das meine Einbürgerung negativ beeinflüssen ? und soll ich die Einbürgerungsbehörde auch über die kündigung mitteilen ? Oder spielt das keine Rolle 

Ich freue mich auf eine Rückmeldung

 

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Justme  

danke für deine Frage hier im Forum!

Es klingt, als machst du dir Sorgen über die Auswirkungen einer mögliche Kündigung, auch wenn du aktuell noch einen Arbeitsvertrag hast.

Allgemein gilt:

  • Informiere die Ausländerbehörde über die Kündigung. Auch der Arbeitgeber muss es mitteilen, daher kannst du es direkt von dir aus mitteilen.
  • Nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Dieses Einkommen ist unschädlich.

Ich verlinke dir mal ähnliche Fragen und Antworten aus dem Forum:

Du kannst gerne die Personen mit @ und Namen (z.B. @Justme ) taggen und nachfragen, wie es weiterging.


Außerdem tagge ich noch Berater:innen zum Thema Einbürgerung vom Projekt Pass[t]genau. Vielleicht haben sie noch weitere Informationen für dich.

@Zainah_Pass[t]Genau  
@Susanne_Pass[t]genau  

Viele Grüße
Daniela

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