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Schulische Ausbildung
Guten Tag. Ich besuche derzeit eine private Schule (mit finanzieller Unterstützung vom Arbeitsamt) für eine 2-jährige Umschulung im Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement. Kann mir jemand sagen, ob ich aufgrund des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ab dem 01.03.2024 gemäß §16g (Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung) einen Aufenthaltstitel erhalten kann? Vielen Dank im Voraus.
13 Kommentare
Antworten (13)
Hi Vusal,
erstmal super, dass du dich an die zentrale Ausländerbehörde gewendet hast und dich informiert hast. Wir würden uns noch mit unseren Expert*innen über deinen Fall austauschen und werden so bald wie möglich auf dich mit mehr Infos zurückkommen.
Liebe Grüße
Seoyoung
Hallo @Vusal
ich kann dir noch folgende Informationen von unserer Expertin mitgeben: Die Gesetze haben sich noch etwas geändert, auch der §16g und deshalb könnte eine Antwort an die Ausländerbehörde ungefähr so formuliert werden:
"Sie haben mir eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 g AufenthG mit der Begründung versagt, meine Finanzierung reiche nicht aus. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf den nachträglich ins neue Gesetz eingeführten § 16 Absatz 10 S. 2 AufenthG hinweisen, der besagt, dass die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen problemlos ist, wenn man eine Ausbildungsförderung nach SGB III erhält. Ich habe Ihnen hier das Schreiben vom Sozialamt über die Förderung meiner Umschulung beigefügt. Bitte geben Sie mir schriftlich Bescheid ob ich nun doch eine Ausbildungsaufenthalt nach § 16 g AufenthG erhalten kann und teilen Sie mir mit, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden.“
Mit zwei in Deutschland anerkannten Abschlüssen hättest du auch die Möglichkeit, die ich oben bereits aufgelistet habe: Antrag auf einen Aufenthalt als Fachkraft §18a/b mit Rücknahme des Asylverfahrens, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (WICHTIG: Bitte hierfür rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen!)
Bitte wende dich an eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei, je nachdem welchen Weg du gehen möchtest. Wir haben nicht die Möglichkeit, hier im Forum rechtliche Beratung anzubieten.
Migrationsberatungsstellen findest du hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Viele Grüße
Daniela
Liebe Daniela,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Momentan sind diese Informationen sehr wichtig für mich. Den ersten Teil der Ausbildung habe ich verstanden. Aber könntest du den zweiten Teil "Mit zwei in Deutschland anerkannten Abschlüssen hättest du auch die Möglichkeit, die ich oben bereits aufgelistet habe: Antrag auf einen Aufenthalt als Fachkraft gemäß §18a/b mit Rücknahme des Asylverfahrens, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind" etwas genauer erklären? Ich bin etwas verwirrt und brauche eine Erklärung von dir.
Vielen Dank für deine Zeit und Mühe.
Liebe Grüße
Vusal
Hallo Vusal
gerne erkläre ich dir den zweiten Punkt noch einmal genau.
Du schreibst bereits weiter oben in der Unterhaltung, dass du bereits zwei Abschlüsse (Bachelor und Master) hast, die in Deutschland schon anerkannt sind. Mit einem anerkannten Abschluss gilt man in Deutschland als Fachkraft (nach §18b AufenthG).
Am besten du liest den Abschnitt "Was sind der Zweck- und Spurwechsel?" von der Infoseite handbookgermany.de durch, wo dieser Spurwechsel erklärt wird: https://handbookgermany.de/de/visa-skilled-workers#faq_3267
Bitte bedenke aber, dass in so einem Fall immer rechtsanwaltliche Beratung empfohlen wird!
Viele Grüße
Daniela
Liebe Daniela,
ich grüße Sie erneut. Auf Ihren Rat hin habe ich gestern bei der Zentralen Ausländerbehörde einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gemäß § 16 Absatz 10 Satz 2 AufenthG gestellt. Sobald ich eine Antwort von der ZAB erhalte, werde ich diese mit Ihnen teilen – vielleicht kann diese Erfahrung auch anderen helfen.
Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse zukommen lassen könnten, würde ich Ihnen gerne ein Dokument zur Durchsicht zusenden.
Für Ihre Bemühungen möchte ich Ihnen und Ihrem Team im Namen meiner Familie und mir herzlich danken.
Liebe Grüße
Vusal
Hallo @Vusal
wir haben nun alle Informationen zum neuen Ausbildungs-Aufenthalt nach §16g hier veröffentlicht:
https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence
Liebe Daniela,
ich bin dir für deine Nachricht sehr dankbar. Seit wir uns kennengelernt haben, bist du immer an meiner Seite und übermittelst mir sofort alle notwendigen neuen Informationen. Diese Informationen sind für mich und meine Familie so wichtig und wertvoll. Für die Zeit und Mühe, die du mir widmest, kann ich dir gar nicht genug danken.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Vusal