Sie können den Antrag auf einen WBS stellen, wenn Sie monatlich nur wenig Geld zur Verfügung haben, weil Sie z.B. nur sehr wenig verdienen oder weil Sie Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen. Die Einkommensgrenze ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel dürfen Sie als Einzelperson nicht mehr als 12.000 € pro Jahr zur Verfügung haben, um Anrecht auf einen WBS zu bekommen. In einigen Bundesländern dürfen Sie aber mehr verdienen und haben dennoch das Anrecht auf einen WBS. Erkundigen Sie sich in dem für Sie zuständigen Wohnungsamt nach den für Sie geltenden Einkommensgrenzen. Das für Sie zuständige Wohnungsamt finden Sie, wenn Sie das Wort „Wohnungsamt“ und den Namen Ihrer Gemeinde googeln.
Das zweite wichtige Kriterium ist, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, die noch mindestens ein Jahr gültig ist. Das gilt auch, wenn Sie studieren oder ein Arbeitsvisum haben. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder Sie eine Duldung haben, können Sie in der Regel keinen WBS bekommen.