WBS

Aktualisiert 14.12.2022

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Der "Wohnberechtigungsschein" (WBS) ist die Voraussetzung für die Anmietung einer vom Staat geförderten Wohnung, einer sogenannten "Sozialwohnung". Die Miete für diese Wohnungen ist günstiger als bei anderen Wohnungen. Der Staat unterstützt Vermieter*innen dieser Wohnungen (zum Beispiel bei Renovierungen), so dass die Wohnungen billiger sind als andere. Ein WBS ist aber keine Garantie, dass Sie eine Sozialwohnung bekommen. Der WBS gibt Ihnen nur die Möglichkeit eine solche Wohnung zu mieten. Personen ohne WBS dürfen keine Sozialwohnungen mieten.

Hier erklären wir, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, wie Sie den Antrag stellen und welche Dokumente Sie benötigen.

Was muss ich wissen?

Darf ich einen WBS beantragen?

Sie können den Antrag auf einen WBS stellen, wenn Sie monatlich nur wenig Geld zur Verfügung haben, weil Sie z.B. nur sehr wenig verdienen oder weil Sie Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen. Die Einkommensgrenze ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel dürfen Sie als Einzelperson nicht mehr als 12.000 € pro Jahr zur Verfügung haben, um Anrecht auf einen WBS zu bekommen. In einigen Bundesländern dürfen Sie aber mehr verdienen und haben dennoch das Anrecht auf einen WBS. Erkundigen Sie sich in dem für Sie zuständigen Wohnungsamt nach den für Sie geltenden Einkommensgrenzen. Das für Sie zuständige Wohnungsamt finden Sie, wenn Sie das Wort „Wohnungsamt“ und den Namen Ihrer Gemeinde googeln.

Das zweite wichtige Kriterium ist, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, die noch mindestens ein Jahr gültig ist. Das gilt auch, wenn Sie studieren oder ein Arbeitsvisum haben. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder Sie eine Duldung haben, können Sie in der Regel keinen WBS bekommen.

Welche Dokumente brauche ich?

Normalerweise müssen Sie die folgenden Dokumente als Kopie abgeben:

  • Pass (oder Ausweis) und Aufenthaltserlaubnis
  • Heiratsurkunde, wenn Sie verheiratet sind
  • Geburtsurkunde, wenn Sie Kinder haben
  • Ihre Gehaltsnachweise, um zu zeigen, wieviel Geld Sie monatlich verdienen oder Ihren Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt
  • Meldebestätigung (Polizeiliche Anmeldung)
  • Bankauszüge

Die für den Antrag benötigten Dokumente können in jedem Bundesland anders sein. Deswegen ist es gut, wenn Sie das Antragsformular des für Sie zuständigen Wohnungsamts lesen. Dort sind alle Dokumente aufgelistet, die das Wohnungsamt braucht. Das für Sie zuständige Wohnungsamt finden Sie, wenn Sie das Wort „Wohnungsamt“ und den Namen Ihrer Gemeinde googeln.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Dokumente haben, machen Sie sich keine Sorgen. Sie können den Antrag trotzdem stellen. Wenn Dokumente fehlen, wird das Wohnungsamt Ihnen einen Brief mit einer Liste der noch von Ihnen benötigten Dokumente schicken.

Welche Wohnung darf ich mit einem WBS mieten?

Mit einem WBS können Sie eine staatlich geförderte Wohnung anmieten. Diese Wohnungen dürfen nur von Personen angemietet werden, die einen WBS haben. In den Wohnungsanzeigen steht dann meistens „nur mit WBS“ oder „nur für Personen mit einem WBS“.

Die Wohnung darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Als Einzelperson darf die Wohnung in der Regel nicht größer als 45 Quadratmeter sein. Pro zusätzliche Person darf die Wohnung um weitere 15 Quadratmeter größer sein. Generell gilt, dass die Wohnung so viele Zimmer haben darf, wie Personen in der Wohnung wohnen sollen. Wenn Ihre Familie also aus fünf Personen besteht, dürfen Sie eine 5-Zimmer-Wohnung anmieten. Küche und Bad sind in der Regel zusätzlich dabei. Nur bei einer Einzimmerwohnung kann die Küche auch mit im Zimmer sein.

Bitte beachten Sie: Manchmal ist es auch möglich, dass mehrere Personen mit mehreren WBS zusammenziehen und zum Beispiel eine Wohnung mit vier Zimmern für vier Personen bekommen. In der Regel müssen Ihre Mitbewohner*innen aber zu Ihrer Familie gehören.

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Sie sollten den Antrag schriftlich beim für Sie zuständigen Wohnungsamt stellen. Wenn Sie in einer kleinen Stadt oder auf einem Dorf wohnen, ist meistens das Amt zuständig, bei dem Sie sich mit Ihrer Adresse angemeldet haben. Es gibt ein Antragsformular, das Sie ausfüllen müssen. Die meisten Ämter haben eine Webseite, auf der Sie die Formulare downloaden und ausdrücken können. Sie können das Formular aber auch direkt im Amt abholen. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es mit den benötigten Dokumenten per Post oder Mail an das Wohnungsamt oder geben Sie alles persönlich dort ab. Wenn Sie persönlich zum Amt gehen, können Sie die Mitarbeiter*innen dort bitten, Ihre Dokumente kurz anzusehen. So können Sie sofort erfahren, ob etwas fehlt.

Normalerweise dauert es zwei bis sechs Wochen, bis Sie Ihren WBS bekommen.

Sie können den WBS in vielen Bundesländern kostenlos beantragen. In manchen Bundesländern kostet die Bearbeitung zwischen fünf und 40 Euro. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsgebühr müssen Sie auch bezahlen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Mehr zu den Kosten erfahren Sie unter wohnberechtigungsschein.net.

Wie lange ist mein WBS gültig?

Ein WBS ist für ein Jahr gültig. Sie können ihn nach Ablauf dieses Jahres erneut beantragen.

Bitte beachten Sie: Der WBS ist nur in dem Bundesland gültig, in dem Sie ihn beantragt haben. Wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen, müssen Sie sich bei dem für Sie nun zuständigen Wohnungsamt melden.

Wer kann mir helfen?

Wenn Sie Probleme bei der Beantragung eines WBS haben oder sich zunächst beraten lassen möchten, können Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf.de und jugendmigrationsdienst.de. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen.

Wichtig

Auch wenn Sie keinen WBS bekommen, können Sie einen Antrag auf Wohngeld bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Wohngeld bekommen Menschen, die nur wenig Geld verdienen. Personen, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, können kein Wohngeld bekommen. Auf wohngeld.org finden Sie die Antragsformulare für Ihr Bundesland. Das für Sie zuständige Wohngeldamt finden Sie, wenn Sie das Wort „Wohngeld“ und den Namen Ihrer Gemeinde googeln.

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