Um eine Beschäftigungsduldung zu bekommen, müssen Sie (und zum Teil auch Ihre Familie) viele Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen vor dem 01.08.2018 nach Deutschland gekommen sein.
- Sie müssen seit mindestens 12 Monaten eine Duldung haben. Bitte beachten Sie: Die neue sogenannte „Duldung mit ungeklärter Identität“ (§60b AufenthG) zählt hier nicht.
- Sie müssen seit mindestens 18 Monaten mindestens 35 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig arbeiten. Wenn Sie alleinerziehend sind, müssen Sie mindestens 20 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig arbeiten.
- Sie dürfen seit mindestens 12 Monaten kein Geld vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen.
- Sie müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen.
- Sie (und Ihr*e Ehepartner*in) müssen Ausweispapiere (z.B. Pass, Führerschein, Geburtsurkunde, …) aus Ihrem Land haben oder beweisen, dass Sie trotz aller Bemühungen keine Papiere bekommen können. Dafür gibt es Fristen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Bis wann muss meine Identität geklärt sein?".
- Wenn Sie (und Ihr*e Ehepartner*in) an einem Integrationskurs teilnehmen mussten, müssen Sie diesen erfolgreich abgeschlossen haben.
- Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, müssen diese die Schule besuchen.
- Sie (und Ihr*e Ehepartner*in sowie Ihre Kinder) dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Was passiert, wenn ein Familienmitglied straffällig geworden ist?“.
- Sie (und Ihr*e Ehepartner*in) dürfen keine Beziehungen zu einer terroristischen oder extremistischen Organisation haben.