Ob Sie Familiennachzug beantragen können, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Sie brauchen mindestens eine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen allerdings z.T. noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Welche Voraussetzungen muss ich für den Familiennachzug erfüllen?".
- Ich bin anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigte*r: Wenn Sie als Asylberechtigte*r oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind, dürfen Sie Ihre Familie nach Deutschland holen.
- Ich habe subsidiären Schutz: Wenn Sie eine subsidiäre Schutzberechtigung erhalten haben, kann Ihre Familie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass Ihr Antrag positiv entschieden wird. Das heißt, dass die Ausländerbehörde Ihren Antrag auch einfach ablehnen kann. Es dürfen aktuell nur bis zu 1000 Personen pro Monat zu subsidiär Schutzberechtigen nach Deutschland reisen. Familien, die lange getrennt waren, kleine Kinder haben oder sehr gefährdete und kranke Personen werden dabei besonders berücksichtigt. Es ist außerdem von Vorteil, wenn die Familie bereits Deutsch kann, der Lebensunterhalt eigenständig gesichert ist, und ähnliches.
- Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebeverbots: Personen mit Abschiebeverbot können den Familiennachzug nur beantragen, wenn die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland voraussichtlich mehr als 1 Jahr sein wird. Zusätzlich müssen noch besondere Gründe, wie z.B. eine schwere Erkrankung eines Familienmitglieds oder eine konkrete Gefährdung Ihrer Familie vorliegen. In diesem Fall kann die Ausländerbehörde Ihrem Antrag zustimmen. Sie haben aber keinen Anspruch darauf. Das heißt, dass die Ausländerbehörde Ihren Antrag auch einfach ablehnen kann.