Besuchervisum

Besuchervisum
Aktualisiert 27.02.2024

Kann ich Deutschland besuchen?

Alle Ausländer*innen, die nach Deutschland reisen möchten, brauchen ein Visum. Davon ausgenommen sind Bürger*innen anderer EU-Staaten und Bürger*innen der Schengen-Staaten sowie einiger Drittstaaten, deren Bürger*innen ohne Visum nach Deutschland reisen dürfen. Ob Sie ein Visum für Deutschland brauchen erfahren Sie auf auswaertiges-amt.de.

Hier bekommen Sie Informationen rund um das Visum für einen Besuch in Deutschland. Es heißt offiziell "Schengen Visa Typ C". Es wird auch "Touristenvisum" oder "Besuchervisum" genannt.  Wenn Sie länger in Deutschland bleiben möchten, z.B. um dort zu studieren oder zu arbeiten, benötigen Sie eine andere Art von Visum. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Nationales Visum".

Was muss ich wissen?

Was ist ein Schengen Visa Typ C?

Wenn Sie Deutschland nur für einige Tage oder Wochen besuchen wollen, brauchen Sie ein sogenanntes "Schengen Visa Typ C". Mit diesem Visum dürfen Sie sich insgesamt maximal bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in Deutschland aufhalten. Das ist das richtige Visum, wenn Sie z.B. Familie oder Freunde in Deutschland besuchen, Deutschland als Tourist*in kennenlernen oder geschäftlich nach Deutschland reisen möchten. Ein Visum kann für wenige Tage oder beispielsweise für 4 Jahre ausgestellt werden. Die Auslandsvertretungen entscheiden über die Erteilung eines Besuchervisums. Wie lange das Visum gültig ist, hängt von Ihren Reiseplänen und den eingereichten Unterlagen ab. Wenn Sie regelmäßig Ihre Familie oder Freunde in einem Schengen-Staat besuchen oder aus beruflichen Gründen häufig in den Schengen-Raum reisen müssen und dies nachweisen können, können Sie ein Jahresvisum mit mehreren Einreisen erhalten.

Wichtig ist zu beachten: Wenn Ihr Schengen-Visum länger als 6 Monate gültig ist, müssen Sie darauf achten, dass Sie sich innerhalb von 6 Monaten (180 Tagen) nicht länger als 90 Tage in Schengen-Ländern aufhalten. Es ist wichtig, die Zeit im Auge zu behalten, um die erlaubte Aufenthaltsdauer nicht zu überschreiten.

Gut zu wissen: Wenn Sie ein Besuchervisum mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen haben, können Sie die verbleibenden Tage Ihres Visums mit dem Aufenthaltsrechner auf der Website der Europäischen Union berechnen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um eine Chance auf ein Schengen-Visum zu haben, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen den Grund Ihrer Reise nachvollziehbar und plausibel erklären. Mehr dazu finden Sie in unserem Kapitel "Einladungsschreiben für ein Besuchervisum".
  • Ihre Reise- und Lebenshaltungskosten während Ihrer Reise sind gesichert. Das können Sie z.B. durch Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate, einen Nachweis über Ihr Vermögen, etc. nachweisen. Falls Sie selbst nicht genügend Geld haben, kann eine in Deutschland lebende Person eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" für Sie abgeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".
  • Sie haben eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für den Schengen-Raum für die gesamte Dauer Ihrer Reise. Eine derartige Reiseversicherung kostet ca. 10 Euro pro Woche.
  • Die Mitarbeiter*innen der Botschaft / des Konsulats müssen Ihnen glauben, dass Sie nach Ablauf Ihres Visums wieder ausreisen. Mögliche Beweise für Ihre Ausreisewilligkeit sind z.B.: ein Arbeits- oder Studienplatz in Ihrem Heimatland, ein Kaufvertrag für eine Wohnung in Ihrem Heimatland, minderjährige oder pflegebedürftige Familienmitglieder in Ihrem Heimatland, etc. Diese Nachweise sollten Sie vorlegen.

Bitte beachten Sie: Sie müssen ALLE der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, um ein Visum zu erhalten. Die Entscheidung ob Sie ein Visum bekommen, liegt bei der Botschaft / dem Konsulat. Für Personen aus Ländern, aus denen viele Menschen nach Deutschland flüchten, ist es leider generell sehr schwierig ein Visum zu bekommen.

Wo und wie beantrage ich ein Visum für Deutschland?

Den Antrag auf ein Schengen-Visum stellen Sie persönlich bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder einem Nachbarland (wenn in Ihrem Heimatland keine deutsche Botschaft und kein deutsches Konsulat ist) bzw. dem Land, in dem Sie wohnen. Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie die Adressen aller deutschen Botschaften und Konsulate. Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. 

Das Formular für den Visumantrag können Sie in der Regel auf der Webseite der Botschaft / des Konsulats herunterladen und ausdrucken. Dort finden Sie auch eine Liste mit allen Unterlagen, die Sie dort vorlegen müssen. Wenn Sie das Formular nicht selbst ausdrucken können, können Sie das Formular in Ihrer Sprache auch kostenlos vor Ort bekommen und ausfüllen.

Alternativ können Sie das Formular auch auf videx.diplo.de online ausfüllen und anschließend ausdrucken. Die Website funktioniert in vielen Sprachen.

Muss ich den Grund für meine Reise angeben?

Ja. Wenn Sie den Antrag auf ein Schengen-Visum stellen, müssen Sie den Grund für Ihre Reise (z.B. der Besuch einer Hochzeit, ein gemeinsamer Urlaub mit Freund*innen etc.) und Ihre Reisebedingungen kurz schildern und z.B. durch Hotelbuchungen oder Einladungen beweisen.

  • Als Tourist*in, müssen Sie Ihre Reisepläne ausführlich in einem detaillierten Tagesprogramm beschreiben. Sie können dies tun, indem Sie einen klaren Plan vorlegen (z. B. eine Liste der Museen oder Sehenswürdigkeiten, die Sie besichtigen möchten), die Ziele, die Sie sehen möchten, und am besten auch die reservierten Tickets für die Städte, die Sie in Deutschland entdecken möchten.
  • Wenn Sie eine Dienstreise oder einen Messebesuch planen, müssen Sie eine Einladung oder eine Eintrittskarte für die Messe vorzeigen können. Außerdem wird geprüft, ob Ihr Arbeitsbereich in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem geplanten Fachbesuch steht.
  • Wenn Sie ein Besuchervisum für einen Kurzaufenthalt (insgesamt bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten) zu einer medizinischen Behandlung in Deutschland beantragen möchten, benötigen Sie eine Einladung der Klinik, in der die Behandlung stattfindet, eine Bestätigung über die Finanzierung der Behandlung, eine Bestätigung über die Unterkunft für Sie und Ihre Begleitperson, medizinische Unterlagen und ein ärztliches Attest sowie weitere Unterlagen, die Ihre Reisepläne nachweisen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretung bzw. des deutschen Konsulats, bei dem Sie Ihr Visum beantragen möchten. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Schengen-Visum?

Für ein Schengen-Visum brauchen Sie in der Regel mindestens die folgenden Unterlagen:

  • Einen gültigen Reisepass
  • Aktuelle biometrische Passfotos
  • Einen ausgefüllten Visumsantrag
  • Einen Nachweis über Ihre Unterkunft
  • Ein Einladungsschreiben von Verwandten oder Bekannten oder einer Institution oder Firma  - wenn Sie jemanden besuchen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Einladungsschreiben für ein Besuchervisum".
  • Ihre Reisedaten anhand Ihrer Tickets
  • Einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel oder eine Verpflichtungserklärung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".
  • Eine Schengen-Visum Reiseversicherung

Wichtig: Die Unterlagen müssen immer vollständig sein, d.h. Sie müssen alle Unterlagen zum Termin mitbringen. In Einzelfällen wäre es möglich, Unterlagen innerhalb einer Frist nachzureichen. Aber das geht nur nach vorheriger Absprache! Ansonsten lehnt die Botschaft Ihren Antrag bei unvollständigen Unterlagen direkt ab! (ohne Sie nochmals zu informieren)   

Wie viel kostet ein Schengen-Visum?

Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visum beträgt 80 Euro. Sie müssen das Geld bereits bei der Antragsstellung bezahlen. Wichtig: Sie bekommen das Geld nicht zurück, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen bei den Kosten. So muss beispielsweise für Kinder je nach Alter weniger oder gar nichts bezahlt werden. Mehr dazu finden Sie auf Deutsch im Merkblatt des Auswärtigen Amts.

Wie lange dauert die Antragsstellung für ein Schengen-Visum?

In der Regel dauert es bis zu 14 Arbeitstage bis die Botschaft / das Konsulat über Ihren Visumantrag entschieden hat. Beachten Sie aber, dass diese Frist nicht immer eingehalten wird. Also buchen Sie Ihren Termin mindestens 2 Wochen bis zu einem Monat vor Ihrer geplanten Reise.

Sie können Ihr Visum bis zu 6 Monate vor der geplanten Reise beantragen. Den Termin für die Antragsstellung können Sie schon vorher vereinbaren.

Was kann ich tun, wenn mein Visumantrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Begründung. Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats remonstrieren. Wo und wie Sie die Remonstration einlegen können, erfahren Sie dem Ablehnungsschreiben, meist ganz am Ende. Wenn Sie nicht einverstanden sind, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde, müssen Sie beweisen, dass die Ablehnungsgründe falsch sind und haben in der Remonstration nochmal die Gelegenheit alle Dokumente nachzureichen, die bisher gefehlt haben.
Man könnte zum Beispiel sagen, dass Sie nicht genug Geld nachgewiesen haben. Falls Sie jedoch sicher sind, dass Sie genug Geld für Ihre Reise haben, erklären Sie das in einem Brief und zeigen Sie es durch Bankunterlagen und andere Finanznachweise.

Was passiert, wenn ich nach Ablauf meines Visums in Deutschland bleibe?

Wenn Sie nach Ablauf Ihres Visums in Deutschland bleiben, halten Sie sich illegal in Deutschland auf. Die Behörden werden Sie auffordern, auszureisen. Wenn Sie das nicht tun, können Sie abgeschoben werden. In diesem Fall würden Sie auch eine Einreisesperre von mehreren Monaten erhalten.

Eine Verlängerung eines Schengen-Visums ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel, wenn Sie krank sind und nicht reisen können. An die Reiseunfähigkeit werden allerdings sehr hohe Anforderungen gestellt. Selbst eine Erkrankung, die durch fachärztliche Atteste nachgewiesen wird, reicht häufig nicht aus, wenn die betroffene Person trotzdem in der Lage ist, zu reisen bzw. mit dem Flugzeug transportiert zu werden. Ob Ihr Visum verlängert wird, entscheidet die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie sich aufhalten.

Kann ich mit einem Schengen-Visum Asyl beantragen?

Sie können mit einem Schengen-Visum einreisen und dann in Deutschland Asyl beantragen, da Sie grundsätzlich immer das Recht haben Asyl zu beantragen. Aber ob Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, hängt  von den Umständen in Ihrem Heimatland ab. In der Regel bekommen Personen, die eine Chance auf Asyl haben, meist erst gar kein Visum. Mehr zum Thema Asylverfahren erfahren Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren" und "Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete".

Bitte beachten Sie: Bis über Ihren Asylantrag entschieden wurde, müssen Sie selbst bzw. die Person, die eine Verpflichtungserklärung für Sie abgegeben hat, alle Kosten (Unterkunft, Essen, Medizin, etc.) selbst bezahlen. Das gilt auch für eine eventuelle Abschiebung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".

Kann ich mit einem Schengen-Visum eine Blaue Karte Eu beantragen?

Wenn Sie mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen und nach Ihrer Einreise einen Arbeitsplatz finden, der den hohen Anforderungen der Blauen Karte EU entspricht, können Sie nach der neuen Regelung die Blaue Karte EU beantragen. Beachten Sie aber, dass der Arbeitsvertrag erst nach Ihrer Einreise unterschrieben werden darf.

Wichtig: Es kann auch sein, dass die Ausländerbehörden dies zunächst ablehnen, da noch keine praktischen Erfahrungen vorliegen

Wichtig

Auf videx.diplo.de können Sie das Formular für den Visumantrag online ausfüllen und anschließend ausdrucken und zu Ihrem Termin in der Botschaft mitbringen. Die Webseite gibt es in vielen Sprachen.

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