Krankmeldung

A man being sick at home
Aktualisiert 03.01.2023

Was muss ich beachten?

Wenn Sie krank sind und deswegen nicht arbeiten können, haben Sie ein Recht darauf, zuhause zu bleiben. Ihr Arbeitgeber hat allerdings das Recht, einen Beweis für Ihre Krankheit zu sehen. Diesen Beweis bekommen Sie beim Arzt. Umgangssprachlich nennt man dieses Papier „Krankschreibung“, offiziell heißt es „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (AU).

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie und der Grippe-Welle können Sie sich aktuell auch am Telefon krankschreiben lassen. Das gilt bei Erkältungskrankheiten. Die Krankschreibung darf für bis zu 7 Tage sein. Falls Sie länger krank sind, kann der Arzt die Krankschreibung am Telefon um weitere 7 Tage verlängern. Die Regel gilt bis zum 31. März 2023.

Was muss ich wissen?

Ich bin krank und kann nicht arbeiten. Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber spätestens zu Arbeitsbeginn am ersten Tag Ihrer Krankheit darüber informieren, dass Sie krank sind und nicht zur Arbeit kommen können. Sie müssen nicht mitteilen, welche Krankheit Sie haben. Wenn Sie schon abschätzen können, wie lange Sie krank sein werden, sollten Sie diese Information ebenfalls mitteilen. Diese Mitteilung können Sie per Telefon, SMS oder Email machen.

Wann brauche ich eine Krankschreibung?

Ihr Arbeitgeber kann vom ersten Tag Ihrer Krankheit eine Krankschreibung verlangen. Das bedeutet, dass Sie am ersten Tag, an dem Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht zur Arbeit gehen können, die entsprechende Bescheinigung vom Arzt vorlegen müssen. In vielen Unternehmen gibt es allerdings die Regelung, dass die Arbeitnehmer*innen erst ab dem dritten Tag ihrer Krankheit eine Krankschreibung vorlegen müssen. Welche Regelung für Sie gilt, erfahren Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie: Ihre Krankschreibung muss lückenlos sein. Das bedeutet, dass Sie alle Tage, die Sie wegen der Krankheit fehlen, einschließen muss.

Wie sieht eine Krankschreibung aus?

Wenn Sie in der Arztpraxis sind, müssen Sie sagen, dass Sie eine Krankschreibung benötigen. Die Ärzt*innen entscheiden aufgrund ihrer Diagnose, für wie viele Tage Sie krankgeschreiben werden können. Die Krankschreibung selbst besteht aus drei Teilen:

  • Ein Teil ist für Ihre Krankenkasse gedacht. Dieser Teil wird automatisch von der Arztpraxis an Ihre Krankenkasse geschickt.
  • Ein Teil ist für Ihren Arbeitgeber. Auf diesem Teil steht lediglich die Dauer Ihrer Krankschreibung, aber nicht die Diagnose. Ihr Arbeitgeber weiß also nicht, welche Krankheit Sie haben. Er hat auch kein Recht, Sie danach zu fragen. Diesen Teil müssen Sie Ihrem Arbeitgeber aushändigen oder zuschicken. In Zukunft soll dies auch automatisch passieren. Aktuell müssen Sie das aber noch selbst machen.
  • Ein Teil ist für Ihre eigenen Unterlagen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber meiner Krankschreibung nicht glaubt?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht glaubt, dass Sie wirklich krank bzw. arbeitsunfähig sind, kann er Ihre Krankenkasse informieren. Die Krankenkasse wird dann den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit der Überprüfung beauftragen.

Bekomme ich während meiner Krankschreibung weiterhin mein Gehalt?

Das hängt von der Dauer Ihrer Krankschreibung ab.

  • Wenn Sie für weniger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, bekommen Sie in der Regel weiterhin Ihr Gehalt.
  • Wenn Sie für mehr als sechs Wochen krankgeschrieben sind und Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt mehr bezahlt, bekommen Sie ein sogenanntes Krankengeld von Ihrer Krankenkasse anstatt Ihres Gehalts. Dieses Krankengeld ist aber geringer als Ihr Gehalt.
Muss ich zuhause bleiben, während ich krankgeschrieben bin?

Das hängt von der Art Ihrer Krankheit ab. Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen Bettruhe verordnet, sollten Sie zuhause bleiben. Wenn Sie nicht im Bett bleiben müssen, dürfen Sie sich natürlich auch draußen aufhalten oder verreisen.

Darf ich zuhause bleiben, wenn mein Kind krank ist?

Das ist nicht eindeutig geregelt, da es zu diesem Thema zwei verschiedene Gesetzestexte gibt.

Eines dieser Gesetze (SGB V) sagt folgendes:

Sie dürfen pro Jahr bis zu 10 Tage zuhause bleiben, um sich um Ihr krankes Kind zu kümmern. Diese 10 Tage gelten pro Elternteil und pro Kind. Alleinerziehende dürfen folglich 20 Tage pro Kind zuhause bleiben. Bei mehr als zwei Kindern, dürfen Sie pro Elternteil allerdings maximal 25 Tage zuhause bleiben, um ihre kranken Kinder zu pflegen. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn:

  • Ihr Kind jünger als 12 Jahre ist oder wegen einer Behinderung auf besondere Hilfe angewiesen ist,
  • Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können, dass die Betreuung Ihres Kindes während seiner Krankheit nötig ist,
  • und es keine andere Person in Ihrem Haushalt gibt, die die Pflege Ihres Kindes übernehmen kann.

Das andere Gesetz (BGB) nennt keine konkreten Zahlen und auch keine weiteren Bedingungen. Fall Sie also wegen der Betreuung eines über 12-jährigen Kindes zuhause bleiben müssen, können Sie sich unter Umständen auf §616 BGB berufen.

Kann ich mich auch am Telefon oder online krankschreiben lassen?

Aufgrund der Corona-Pandemie und der Grippe-Welle können Sie sich aktuell auch am Telefon krankschreiben lassen. Das gilt bei Erkältungskrankheiten. Die Krankschreibung darf für bis zu 7 Tage sein. Falls Sie länger krank sind, kann der Arzt die Krankschreibung am Telefon um weitere 7 Tage verlängern. Die Regel gilt bis zum 31. März 2023.

Sie können sich per WhatsApp krankschreiben lassen. Das geht aber nur bei bestimmten Krankheiten: Erkältungen, Rückenschmerzen, Migräne, Blasenentzündungen, Magen-Darm-Grippe, Regelschmerzen, Stress. Und es kostet Geld. Sie erhalten die Krankschreibung dann sofort digital per Whatsapp und / oder zwei Tage später auch per Post. Die Krankschreibung gilt für 3 Tage. Diesen Service dürfen Sie aber nur zwei Mal pro Jahr nutzen. Firmen, die diesen Service anbieten, finden Sie wenn Sie "Krankschreibung online" googeln.

Wichtig

Sie müssen Ihren Arbeitgeber immer informieren, wenn Sie nicht zur Arbeit kommen können.

Partner-Logos DE

Ein Projekt von:
Gefördert durch: