Aufenthalts....
@daniele
Hallo, ich möchte eine genauere Erklärung. Letzte Woche habe ich ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erhalten. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Ich wohne in Hessen. Ich mache auch eine Ausbildung und habe B1. Ich weiß nicht, was der nächste Schritt sein wird? Und was soll ich tun? Welche Art von Aufenthaltserlaubnis werde ich haben? Welche Rechte haben meine Familien? Gibt es wichtige Dinge, die ich tun muss? Ich brauche Ihre Vorschläge.
Danke im Voraus!
Hallo @Ady100
schön, wieder von dir im Forum zu hören!
Wenn ich es richtig verstehe, hast du ein Schreiben vom BAMF erhalten und ein Abschiebeverbot nach §60 Abs.7 AufenthG zuerkannt bekommen.
Wahrscheinlich hast du aktuell noch eine Aufenthaltserlaubnis (grünes Papier).
Die Entscheidung vom BAMF ist positiv: Mit einem zuerkannten Abschiebeverbot kannst du eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) ist meistens für 1 Jahr gültig. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kannst du auch arbeiten. Außerdem werden die Zeiten mit der Aufenthaltserlaubnis auch für die Zeit für die Niederlassungserlaubnis gezählt.
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahre…
Um nun deine Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) zu erhalten, musst du mit deiner zuständigen Ausländerbehörde in Kontakt treten und eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.3 AufenthG beantragen. Am besten mit einem Termin.
Manche Ausländerbehörden kontaktieren auch direkt die Personen, die eine positive Entscheidung vom BAMF erhalten haben.
Das kommt meist darauf an, ob es eine kleinere oder größere Stadt ist.
Kannst du mir sagen, welche Ausländerbehörde für dich zuständig ist?
Ich kann gerne noch einmal den passenden Antrag heraussuchen oder eine passende Beratungsstelle zur Unterstützung suchen.
Zu deiner Familie: Gibt es denn schon eine Rückmeldung vom BAMF?
Bis bald
Daniela