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Asmin8721

Studium für Asylbewerber

Sehr geehrte Damen und Herren,


 

 ich lebe seit dem 02.11.2022 in Deutschland. Derzeit befinde ich mich im Aufenthaltgestattung Status. Ich habe eine Zulassung von  der Universität für das Studium Informatik erhalten und möchte mich darüber informieren, wie ich meinen Aufenthaltstitel in einen Studienaufenthaltstitel (Aufenthaltstitel zu Studienzwecken) ändern kann.


 

Ich verfüge über ein B2-Zertifikat in Deutsch und plane, bald ein C1-Zertifikat zu erwerben. Zudem habe ich die Allgemeine Hochschulreife und lebe seit über zwei Jahren in Deutschland. Da ich nun ein Studium beginnen werde, würde ich gerne wissen, welche Schritte erforderlich sind, um meinen Aufenthaltstitel zu ändern. Ich bitte um Informationen zu den notwendigen Unterlagen sowie möglichen rechtlichen Aspekten in diesem Prozess.


 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.


 

2 Comments

Reply (2)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Asmin8721  
danke für deine Frage im Forum!

Berater:innen der @LIFE__Initiative werden dir zeitnah antworten.

Viele Grüße
Daniela

Reply
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LIFE__Initiative

Hallo @Asmin8721 , danke für deine Anfrage und herzlichen Glückwunsch zum Studium .Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können. 

Als Asylbewerber kannst du in Deutschland studieren und einen Bachelor- oder Masterabschluss erwerben. Für ein Studium brauchst du keine Genehmigung der Ausländerbehörde (siehe: https://life-initiative.org/hgt-aufenthaltsgestattung-12-2024-de/) Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich bewerben. Weitere Informationen zur Bewerbung an einer Universität findest du hier: https://handbookgermany.de/de/university-application. Deine Frage, ob du deinen Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens ändern kannst, ist nicht einfach zu beantworten. Allgemeine Informationen zum „Spurwechsel“ findest du hier: https://handbookgermany.de/de/changing-residence-title#faq_3329.  Nach unseren Informationen ist es für Personen, die ihren Asylantrag nach dem 29. März 2023 gestellt haben, nicht möglich, einen „Spurwechsel“ vorzunehmen. Für einen „Spurwechsel“ musst du deinen Asylantrag zurückziehen, was mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Du solltest sorgfältig prüfen, ob dies der richtige Weg ist. Am besten lässt du dich von einer Beratungsstelle für Migrant:innen oder einem Anwaltsbüro beraten.

Was kannst du als nächstes tun?

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen, Franziska

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