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Ady100
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

Aufenthalts ändern??

Ich habe auch andere Frage. Gibt es eine Möglichkeit, meine Aufenthaltserlaubnis (i.e Aufenthaltsgestattung) ändern nachdem ich der Umschulung (2Jahre) anfangen? Wie kann ich tun? Kann ich meine Bewerbung für Asylbewerber aufhören? was sollten Sie mir bitte sagen?

Liebe Grüße 

@Daniela 

6 Kommentare

Antworten (6)

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Daniela_Community Managerin
Hallo noch einmal, danke für die weitere Frage. . Aktuell ist der Wechsel vom Asylverfahren in andere Aufenthaltstitel nur bedingt möglich. Dabei muss, wie du bereits sagst, der Asylantrag zurückgenommen werden. Das sollte aber am besten mit der Unterstützung durch einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin passieren. Außerdem ist es sehr wichtig, sich vorab ausführlich zu den Vor- und Nachteilen beraten zu lassen. . Kurzer Hinweis: Es sind neue Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geplant. Damit soll ein Wechsel in Zukunft einfacher möglich sein. Hier muss jedoch noch auf die endgültige Entscheidung gewartet werden. Das Gesetz wird frühestens 2024 in Kraft treten. . Viele Grüße Daniela
Seoyoung_Community Management Support

Hi @Ady100  ,

ich wollte kurz nachfragen, wie du mit deiner Frage weitergekommen bist. Hast du die Umschulung angefangen? Sag uns gerne Bescheid, wenn du noch Fragen hast.

 

Viele Grüße

Seoyoung

Ady100

@Seoyoung_Community Management Support  

Vielen Dank für Ihre Massage. Ich habe viel aus dem Forum gelernt.

Ja, ich habe seit Oct 2023 die Umschulung angefangen. Aber mein Asylverfahren ist nicht noch entscheiden.

Ich habe eine Frage: Jetzt wohne ich mit meiner Familie in Hessen.

Wenn mein Asylverfahren abgelehnt wird und dann wird eine Ausbildungsduldung erlaubt, ändert sich sodass auch der Aufenthaltsstatus in Hessen meiner Familie in einen mir gleichgestellten? Wenn ich z.B. eine Ausbildungsduldung erhalte, hat meine Familie dann einen entsprechenden Aufenthaltstitel? Oder was wird erwarten?

Herzlichen Dank.

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Daniela_Community Managerin

Hallo @Ady100  

danke für deine Rückmeldung. Es ist toll, dass du die Umschulung begonnen hast.

Wenn du eine Umschulung machst, die einer qualifizierten Ausbildung entspricht, kann diese als Voraussetzung für eine Ausbildungsduldung oder die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis für Geduldete (nach §16g) gelten.

Sowohl die Ausbildungsduldung, als auch die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubis nach §16g verlangen bestimmte Voraussetzungen. Diese müssen erfüllt sein, um eine der beiden Varianten zu bekommen. (Wir haben bald mehr Informationen dazu auf handbookgermany.de, ich melde mich bei dir, wenn die Info online ist.)

Solltest du die Voraussetzungen erfüllen und dein Asylverfahren tatsächlich abgelehnt werden, bekommst du eine der beiden Varianten. 
Deine Familie bekommt bei Ablehnung vom Asylverfahren eine Duldung. D.h. nur du kannst in dem Moment von den genannten Optionen profitieren.
Hier findest du Infos zum Thema "Asylantrag abgelehnt": https://handbookgermany.de/de/rejected-asylum
Eine Beratung (zum Beispiel rechtsanwaltlich oder Asylverfahrensberatung) kann dann helfen, auch für die anderen Familienmitglieder Perspektiven zu finden. 

Ganz wichtig: Das alles trifft natürlich nur zu, wenn der Asylantrag auch wirklich abgelehnt wird. 
Wenn der Asylantrag für deine Familie positiv entschieden wird, bekommt ihr eine Aufenthaltserlaubnis.

Schau dir doch mal diese Frage im Forum an, eine andere Person hat etwas ähnliches gefragt: https://together-in-germany.de/de/thread/schulische-ausbildung

Deine Umschulung ist eine tolle Perspektive und ich wünsche dir viel Erfolg!

Viele Grüße
Daniela

Ady100

@Daniela_Community Managerin  

herzlichen Dank für Ihre Antwort.

 

"Both the training permit and the training residence permit according to §16g require certain requirements. These must be met in order to receive one of the two options. (We will have more information on this soon on handbookgermany.de, I will get in touch with you when the information is online.)"

Bitte vergessen Sie nicht, mich auf dem Laufenden zu halten.

Mit freundlichen Grüßen 

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Daniela_Community Managerin

Hallo @Ady100  

danke für die Erinnerung. Ausführliche Informationen zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach §16g findest du jetzt neu hier: https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence

Falls du Fragen hast, melde dich gerne!

Viele Grüße
Daniela

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