Aufenthaltszweck ändern: Familiennachzug -> Erwerbstätigkeit
Guten Tag,
ich bin mit meinem Mann vor 2 Jahren und 4 Monaten nach Deutschland umgezogen und habe einen Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs. Ich arbeite fast seit einem Jahr und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Hamburg. Außerdem habe ich einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss und arbeite in meinem erlernten Beruf, das Jahresbruttoeinkommen ist 38.400 €.
- Kann ich den Aufenthaltszweck auf Erwerbstätigkeit umstellen lassen?
- Kann man das innerhalb Deutschlands machen, ohne das Land verlassen zu müssen, wenn die aktuelle Aufenthaltserlaubnis noch lange genug gültig ist?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe und Hinweise!
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @ats_hh ,
willkommen in unserem Forum und danke für deine Frage.
Grundsätzlich ist ein Zweckwechsel von einem Aufenthaltstitel für Familiennachzug in einen Aufenthaltstitel für Fachkraft möglich, wenn Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr zum Thema Zweckwechsel und eine Tabellenübersicht findest du hier: https://handbookgermany.de/de/changing-residence-title#faq_3320
Es ist toll, dass du einen unbefristeten Arbeitsvertrag und einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss hast. Damit erfüllst du bereits einige Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel für Fachkraft mit akademischer Ausbildung (AufenthG §18b). Seit November 2023 ist es nicht mehr nötig, eine Beschäftigung aufzunehmen, die mit dem erworbenen Abschluss direkt zusammenhängt. Wichtig ist, dass die Beschäftigung 'qualifiziert' ist, d.h., für die Ausführung muss eine mind. zweijährige Berufsausbildung nach deutschen Maßstäben notwendig sein. Hier findest du mehr Informationen zum Visum für Fachkraft. Es gelten gleiche Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel : https://handbookgermany.de/de/visa-skilled-workers#faq_1501
Mit einem erfolgreichen Zweckwechsel musst du nicht extra Deutschland verlassen und wieder einreisen.
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gerne.
Viele Grüße
Seoyoung