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Fais_Baloch

Ausbildung Nach der Prüfung.

Hallo zusammen,


Ich bin nun in der Ausbildung als Verkäufer seit 2023. ich habe eine Ausbildungsduldung und eine Pass habe ich auch schon beantragt. 

die Prüfung wird am Mai stattfinden, aber der Ausbildungsvertrag ist bis zum 30.09. also ich plane nun eine Beschäftigung als Fahrschein Kontrolleur zu finden, Ehrlich gesagt ich möchte mittlerweile auch Geld verdienen.


Ich möchte wissen, ob es möglich ist, mit eine Duldung eine Vollzeit Beschäftigung in diesem Bereich zu bekommen, selbstverständlich wenn ich die Voraussetzungen erfüllt habe? Und vor der vertragsende zu kündigen. ich meine, die Prüfung wird ich machen.


Freue mich sehr auf euere Ratschläge und bin gespannt auf neue Infos!

Bitte ignoriert die Schreibfehlern;)

3 Kommentare

Antworten (3)

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Barbara__Community_Manager

Hallo @Fais_Baloch , danke für deine Frage in unserem Forum. Unsere Experten von der @LIFE__Initiative werden deine Frage so schnell wie möglich beantworten. Liebe Grüße Barbara

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LIFE__Initiative

Hallo @Fais_Baloch , danke für deine Anfrage. Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können. 

Mit einer „Duldung“ darfst du nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde arbeiten (https://handbookgermany.de/de/work-permit). Für jede neue Arbeit musst du eine Genehmigung beantragen. Es ist wahrscheinlich, dass du eine Genehmigung erhältst, aber es kann einige Zeit dauern. Du musst zunächst eine Arbeit finden und dann bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn du eine „Duldung“ hast, kannst du nach etwa 12 Monaten Arbeit einen Antrag auf eine "Beschäftigungsduldung" stellen.

Was kannst du als nächstes tun?

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen, Franziska

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Daniela___Community_Managerin

Hallo @Fais_Baloch  
danke für deine Frage. Bitte ändere deinen Nicknamen, falls es dein echter Name ist. Danke!

Hier auch noch eine ergänzende Info:

Wenn deine Ausbildung abgeschlossen ist, kannst du in eine Aufenthaltserlaubnis wechseln. Die Ausbildung kann bereits nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen als abgeschlossen gelten und du kannst einen Vollzeitjob suchen.

Hier steht alles genau:
https://handbookgermany.de/de/ausbildungsduldung#faq_178

Viele Grüße
Daniela

 

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