zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Mazlum0147563321

Ausbildungsduldung

Meine Asylbewerbung abgelehnt und ich mache seit etwa 6 Monaten die Ausbildung. Ich möchte sowohl gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen als auch eine Duldung für meine Ausbildung beantragen. Ich weiß nicht, wie ich das Widerspruchsschreiben formulieren soll und an welche Stelle ich es einreichen muss. Könnten Sie mir ein Beispiel für ein Widerspruchsschreiben geben? Und an welche Institution muss ich den Widerspruch richten?

Meine zweite Frage ist, wie und wo ich eine Duldung für meine Ausbildung beantragen kann.

Mit freundlichen Grüßen

13 Kommentare

Antworten (13)

Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Mazlum0147563321  
danke für die Frage!

Ich tagge die Berater:innen der @LIFE__Initiative
Du bekommst bald eine Antwort.

Viele Grüße
Daniela

Antworten
Mazlum0147563321

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten
Profile Picture
LIFE__Initiative

Hallo @Mazlum0147563321 , danke für deine Anfrage. Es tut mir leid, von deiner schwierigen Situation zu hören. Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können. 
Wenn die Entscheidung des BAMF über deinen Asylantrag so lautet: „Antrag offensichtlich unbegründet abgelehnt“, würden wir dir dringend empfehlen, einen Anwalt für deinen Fall zu suchen und ihn um Rat zu fragen. Du kannst gegen die Entscheidung klagen. Wenn dein Asylantrag abgelehnt wurde, hast du zwei Wochen Zeit, um zu klagen. (Wenn er als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, hast du nur eine Woche Zeit, um Widerspruch einzulegen). Wenn die Entscheidung des BAMF besagt, dass dein Asylantrag „als unzulässig abgelehnt“ wird, handelt es sich um eine Dublin-Entscheidung. Auch im Falle eines Dublin-Bescheids empfehlen wir dir dringend, dir einen Anwalt zu suchen. Für weitere Informationen kannst du diesen Leitfaden verwenden: https://life-initiative.org/asylentscheidung/

Wenn du eine Ausbildung (schulisch oder betrieblich oder Duales Studium) begonnen hast, kannst du eventuell eine Ausbildungsduldung (https://handbookgermany.de/de/ausbildungsduldung) oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence) beantragen.

Was kannst du als nächstes tun?


 

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich.

Mit freundlichen Grüßen, Franziska

Antworten
Mazlum0147563321

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich möchte gegen die Entscheidung vom BAMF klagen. Aber ich weiß nicht, wo ich klagen kann. Ich wohne in Donauwörth und meine Interview hat in Ingolstadt stattgefunden. Wohin soll ich gehen, um zu klagen? Ich habe das gefunden: Verwaltungsgericht München Bayerstraße 30, 80335 München.

Vielen Dank im Voraus.

Antworten
Profile Picture
LIFE__Initiative

Hallo @Mazlum0147563321 , wir empfehlen dir, wie bereits erwähnt, dringend einen Anwalt zu kontaktieren, der dir dabei helfen kann gegen den Bescheid zu klagen. Es ist sehr wichtig, dass du die Frist zur Einreichung der Klage einhältst. Wenn du nicht das Geld für einen Anwalt hast oder nicht schnell genug einen findest, kannst du zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Verwaltungsgerichts gehen und dort in Person die Klage innerhalb der Frist einreichen. Welches Verwaltungsgericht für dich zuständig ist, kannst du deinem Asylbescheid entnehmen. Dort kannst du nachlesen bei welchem Gericht du eine Klage einreichen kannst und innerhalb welcher Frist. Nach der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht musst du die Begründung einreichen. Die Begründung deiner Klage muss spätestens 30 Tage nach Zustellung des Bescheides beim Gericht eingegangen sein. Für die Begründung deiner Klage solltest du dennoch dringend Unterstützung von einem Anwalt holen.

Außerdem können wir empfehlen, eine Migrationsberatungsstelle zu kontaktieren. Die Refugee Law Clinics (https://home.refugeelawclinics.de/2022/11/22/rlc-standorte/) bieten zum Beispiel kostenlose Beratungen an. Sie können dir eine Einschätzung über deine Situation geben, aber keine rechtliche Beratung oder Vertretung vor Gericht. Die Hilfe eines Anwalts kostet dich Geld (etwa 150-350 Euro für die Erstberatung, sowie circa 50 € bis 100 € pro Monat, wenn der Anwalt dich vertritt). Du kannst fragen, ob du Prozesskostenhilfe beantragen kannst, falls der Fall vor Gericht geht. Das bedeutet, dass dir eventuell ein Teil der Anwaltskosten zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt wird.

Antworten
Mazlum0147563321

Hi, ich habe heute beim Landratsamt für die Ausbildungsduldung beworben. Aber Sie haben mir keinen schriftlichen Nachweis gegeben. Was soll ich machen?

Antworten
Profile Picture
LIFE__Initiative

Hallo @Mazlum0147563321 , es ist sehr wichtig, dass du einen schriftlichen Nachweis über deine Antragstellung hast. Wir empfehlen dir bei dem Landesratsamt nachzufragen. Gehe in Person dorthin oder rufe an und bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass du den Antrag eingereicht hast. Falls dir die Bestätigung nicht direkt vor Ort ausgestellt wird oder du sie telefonisch erreichst, frage nach einer Empfangsbestätigung per E-Mail. Falls du niemanden erreichen solltest, kannst du auch eine kurze schriftliche Anfrage per E-Mail oder Brief schicken und um eine Bestätigung bitten.

Falls du den Antrag per E-Mail oder Post eingereicht hast, emfehlen wir dir zusätzlich die Sendebestätigung oder eine Kopie der E-Mail aufzubewahren. Falls du den Antrag persönlich abgegeben hast, schreibe dir Datum, Uhrzeit und den Namen des Sachbearbeiters auf.

Falls das Landratsamt sich weigert, dir eine Bestätigung zu geben, kannst du dich an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt für Asyl-/Ausländerrecht wenden.
Hier findest du unsere Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die dir dabei helfen können eine Beratungsstelle oder einen Anwalt zu finden: https://life-initiative.org/beratungsstelle/ und https://life-initiative.org/anwaltssuche/

Antworten
Mazlum0147563321

Heute habe ich diese Antwort vom Landratsamt erhalten: 

”Sie haben zum 03.03.2025 Klage gegen den negativen Bescheid eingelegt. Damit befinden Sie sich weiterhin im laufenden Asylverfahren. Die Ausstellung einer Duldung ist nicht notwendig und auch nicht möglich."

 

Wie kann ich beantworten? Was können Sie mir empfehlen? Vielen Dank nochmals im Voraus.

Antworten
Profile Picture
LIFE__Initiative

Hallo @Mazlum0147563321 , danke für deine Anfrage. Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können. 

wenn du gegen die Asylentscheidung geklagt hast, bist du weiterhin im Asylverfahren. Solange das Asylverfahren läuft hast du eine Aufenthaltsgestattung. Deshalb ist die Ausstellung einer Duldung/Ausbildungsduldung derzeit nicht möglich. Lies diesen Artikel für mehr Informationen: https://handbookgermany.de/de/ausbildungsduldung#faq_170. Wir können dir in der Wartezeit empfehlen weiterhin Deutsch zu lernen und deine Ausbildung zu absolvieren. Sollte deine Klage abgelehnt werden, kannst du nochmal versuchen eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung zu beantragen (https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence#faq_3286 a). Wenn du regelmäßige Unterstützung während deinem Asylverfahren von einer ehrenamtlichen Person möchtest, kannst du dich gerne an die LIFE Initiative wenden: https://life-initiative.org/support/

Was kannst du als nächstes tun?


 

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen, Franziska

Antworten
Mazlum0147563321

Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe. 02.05.2025 habe ich zweite Interview beim BAMF. Wenn mein Antrag erneut abgelehnt wird, kann ich dann direkt nach § 16g AsylG einen Antrag auf Aufenthalt stellen, oder muss ich zuerst einen Antrag auf Duldung stellen?

Antworten
Profile Picture
LIFE__Initiative
Aktualisiert:

Hallo @Mazlum0147563321 ,

wenn dein Asylantrag abgelehnt wird, während du eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf machst, kannst du nach der Ablehnung deines Asylantrags direkt einen Antrag stellen. Bitte beachte: Für den Aufenthaltstitel nach §16g ist es notwendig, dass du ein bestimmtes Nettoeinkommen vorweisen kannst. Hier findest du weitere Informationen zu den Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence#faq_3286 

Wir empfehlen dir dich gut auf dein Interview beim BAMF vorzubereiten. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vorbereitung auf das Interview: https://life-initiative.org/asylanhoerung/  

Was kannst du als nächstes tun?

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich.

Mit freundlichen Grüßen,
Franziska

Antworten
Mazlum0147563321

Hi, ich möchte meine Klage zurücknehmen. Wenn ich die Klage zurückziehe, werde ich dann sofort abgeschoben? Nach dem Zurückziehen des Einspruchs möchte ich sofort einen Antrag auf Duldung stellen. Zweite Interview findet am 02.05.2025 statt.

 

Antworten
Profile Picture
LIFE__Initiative

Hallo @Mazlum0147563321 , danke für deine Nachricht! Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können. 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine Aussetzung der Abschiebung (siehe hier: https://life-initiative.org/wp-content/uploads/2024/12/HGT-duldung-12-2024-DE.pdf). Das bedeutet, dass bestimmte Gründe für die Aussetzung der Abschiebung vorliegen müssen. Wenn du einmal eine Duldung hast, ist es sehr schwer die Voraussetzungen zu erfüllen, um einen langfristigen Aufenthaltstitel zu erhalten (siehe hier: https://handbookgermany.de/de/bleiberecht).  Solange du dich im Asylverfahren befindest und über deinen Einspruch gegen den Asylbescheid noch nicht entschieden wurde, empfehlen wir dir deshalb, die Entscheidung des Gerichts abzuwarten und deinen Asylantrag nicht zurückzuziehen. Wenn du deinen Asylantrag/deine Klage zurückziehst und ausreisepflichtig bist, erhältst du vom Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) einen Brief, in dem dich das BAMF auffordert Deutschland innerhalb von 30 Tagen (oder, wenn dein Asylantrag als "unzulässig" oder "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde, innerhalb von einer Woche) zu verlassen. Hier findest du weitere Informationen zur Abschiebung: https://life-initiative.org/wp-content/uploads/2024/12/HGT-abschiebung-12-2024-DE.pdf
Wir empfehlen dir deine Situation mit einem Anwaltsbüro oder einer Asylverfahrensberatungsstelle detailliert zu besprechen, bevor du deinen Asylantrag zurückziehst. Wenn du regelmäßige Unterstützung während deinem Asylverfahren von einer ehrenamtlichen Person möchtest, kannst du dich gerne an die LIFE Initiative wenden (siehe Links unten).

Was kannst du als nächstes tun?

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen, Franziska


 

Antworten
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo