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siddiq

Frage zu §16a Aufenthaltserlaubnis – Asylrücknahme geplant

Ich lebe in München und habe aktuell eine Aufenthaltsgestattung.

Mein Asylantrag wurde einmal abgelehnt, danach habe ich fristgerecht Klage eingelegt. Das Verfahren läuft noch.

Ich beginne im September 2025 eine Ausbildung, habe einen gültigen Pass und möchte jetzt mein Asylverfahren zurückziehen, um eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG zu beantragen.

Ist das in meiner aktuellen Situation möglich?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


 

1 Kommentare

Antworten (1)

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Barbara__Community_Manager
Aktualisiert:

Hallo @siddiq , vielen Dank für deine Frage. Unsere Experten von der @LIFE__Initiative werden deine Frage so schnell wie möglich beantworten. Liebe Grüße Barbara

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