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kgdepao
Aktualisiert:

Jobwechsel Blaue Karte EU und Ausländerbehörde

Hallo, vielleicht könnt ihr mich unterstützen, ich weiß nicht wo ich Hilfe suchen kann.

Ich bin ein Inhaber einer Blaue Karte EU seit 01/2024 und seitdem bin ich in der Firma X tätig (unter einem 2-Jahren Vertrag bis 12/2025).

Da ich eine neue bessere Stelle gefunden habe, die weiterhin die Voraussetzungen für eine Blaue Karte erfüllt, habe ich gekündigt. Der neue Arbeitsgeber ist jedoch meine derzeitige Firma, nur ändert sich nun der Arbeitsort (was tatsächlich auf dem Zusatzblatt vermerkt ist und wohl geändert werden soll). Ich soll den neuen Job ab 01.09 antreten. 

Ich habe bei der Ausländerbehörde um Zustimmung angefragt, ob der Jobwechsel genehmigt werden kann und wie/wann ich das Zusatzblatt anpassen sollte, angenommen die werden den Wechsel genehmigen (achso warum bloß nicht?). Ich bekomme aber per E-mail seit Wochen leider keine Antwort. Ohne Termin kann man nicht ins Gebäude rein. 

HR vom neuen Job will wissen, ob die ab September mit mir rechnen dürfen und meines Wissens ohne dass das Zusatzblatt angepasst ist, darf ich nicht anfangen. :(
Was soll ich tun? 

Vielen Dank für eure Hilfe! 

5 Kommentare

Antworten (5)

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Barbara__Community_Manager

Hallo @kgdepao , vielen Dank für deine Frage. Kannst du uns bitte schreiben, wann dir die Blaue Karte zum ersten Mal erteilt wurde? Welches Datum war das? Beste Grüße Barbara 

Antworten
kgdepao
Aktualisiert:

Vielen Dank fürs Antworten @Barbara__Community_Manager .
wie gesagt, ich besitze die Blaue Karte seit 01/2024. da wurde es mir das erste und einzige Mal erteilt. 
LG

Antworten
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Barbara__Community_Manager
Aktualisiert:

Hallo @kgdepao , vielen Dank für deine Rückmeldung. 

Auf der Website der Ausländerbehörde Frankfurt findest du genaue Informationen dazu. Wenn du die Blaue Karte nach November 2023 erhalten hast, gilt Folgendes:

Für den Arbeitgeberwechsel benötigen Sie keine Zustimmung der Ausländerbehörde. Diese kann jedoch in den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung den Arbeitsplatzwechsel für 30 Tage aussetzen und innerhalb dieses Zeitraums ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU nicht vorliegen. Eine Änderung der Nebenbestimmung muss nicht erfolgen, da Sie bereits die Erlaubnis einer Beschäftigung ohne Bindung besitzen.

https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-moechte-einen-antrag-stellen/arbeitnehmer/arbeitgeberwechsel-bei-inhabern-einer-bk

Nach mehr als 12 Monaten im Besitz der Blauen Karte ist also keine Zustimmung mehr nötig. Trotzdem musst du der Ausländerbehörde den neuen Arbeitgeber mitteilen – entweder per Post oder online. 

Im Forum gab es schon einmal eine ähnliche Frage: https://handbookgermany.de/de/forum/thread/arbeitgeberwechseln#root 
Wenn du möchtest, kannst du dich auch gern mit dem User @Argeitnehmer vernetzen.
Beste Grüße Barbara 

Antworten
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Daniela_Community_Managerin

Hi @kgdepao  
kurz als Ergänzung:

Eine Änderung des Zusatzblattes ist auch notwendig! Das kannst du direkt bei der Mitteilung der neuen Arbeitsstelle anfragen.

Wenn du nicht weiterkommst, schreibe uns gerne deine zuständige Behörde. Wir können dich unterstützen, eine Beratungsstelle zu finden.

Viele Grüße
Daniela
 

Antworten
kgdepao

Hi @Barbara__Community_Manager und @Daniela_Community_Managerin ,

vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt um mir zu helfen!
Genau, ich weiß, dass ich im Endeffekt keine Zustimmung der Ausländerbehörde einholen muss. Die Ausländerbehörde müsste allerdings informiert werden und das Zusatzblatt müsste angepasst werden, bevor ich den neuen Job antrete, soweit ich verstehe. Da ich leider bisher keine Rückmeldung von der Ausländerbehörde erhalten habe und daher keine positive Info an die HR weitergeben konnte, mache ich mir Sorgen. Ich plane, morgen spontan persönlich zur Ausländerbehörde zu gehen, um das Zusatzblatt aktualisieren zu lassen.
Wenn ich nicht weiterkomme, wende ich mich gerne an euch nochmal. 

Vielen lieben Dank!
LG
Ana

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