zum Inhalt springen
Blume1005

Nachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Liebe Community, ich möchte eine Person aus Afghanistan zu mir nach Deutschland holen. Die Person ist noch minderjährig und wird in weniger als zwölf Monate volljährig. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie kann ich die Person zu mir holen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

3 Kommentare

Antworten (3)

Profile Picture
Barbara__Community_Manager
Aktualisiert:

Hallo @Blume1005 ,

vielen Dank, dass du wieder ins Forum gekommen bist. 

Grundsätzlich kannst du nur die Kernfamilie nach Deutschland nachholen. Das sind: deine minderjährigen ledigen Kinder. Deine Ehefrau oder dein Ehemann bzw. deine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner:in.
Außerdem musst du viele weitere Voraussetzungen erfüllen.

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, kann deine Familie unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland kommen. In diesem Fall musst du nicht nachweisen, dass du den Lebensunterhalt für dich und deine Familie eigenständig sichern kannst. Auch die Größe der Wohnung spielt keine Rolle. Mehr Informationen dazu findest du hier:
- https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants
und in dem Thread:
- https://handbookgermany.de/de/forum/thread/familiennachzug-aus-afghanistan 

Allerdings wird die Person, wie du schon erwähnt hast, in einem Jahr 18 Jahre alt und der Familiennachzug ist ein langwieriger Prozess. Bis dahin ist die Person volljährig. 

Bitte überlege, ob die Person mit einem eigenen Visum nach Deutschland kommen kann. Zum Beispiel duale Ausbildung:
- https://handbookgermany.de/de/vocational-training-dual
Hier findest du weitere Informationen zu den verschiedenen Visa:
- https://handbookgermany.de/de/national-visa#faq_1863 

Beste Grüße Barbara

Antworten
Blume1005

Hallo @Barbara__Community_Manager , laut der deutschen Botschaft in Teheran ist doch genau das der Grund, weshalb man ein Visum bekommt. Soweit ich es verstanden habe muss die Person kurz vor Volljährigkeit sein. Das ist hier der Fall. Hier ist es nochmal nachzulesen: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=kabulvisa&realmId=769&categoryId=1401 unter der Überschrift: Wichtiger Hinweis für den Nachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Können Sie mich aufklären, ob ich das eventuell falsch verstanden habe?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Antworten
Profile Picture
Barbara__Community_Manager
Aktualisiert:

Hallo @Blume1005

der Hinweis richtet sich an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die sich in Deutschland aufhalten und ihre Eltern nachholen möchten. 

Wenn du einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen möchtest, kannst du dies nur für dein eigenes Kind tun. 

Beste Grüße Barbara  

Antworten
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo