Spurwechsel Asyl Ausbildung
Ich wohne seit dem 6. April 2022 in Deutschland. Ich komme aus der Ukraine, habe aber die kongolesische Staatsangehörigkeit.
In Deutschland habe ich seither von Paragraf 24 profitiert, bis am 05. März 2025 ein Gesetz erlassen wurde. Meine letzte Aufenthaltserlaubnis war bis zum 31. Mai gültig und wurde mir aufgrund eines Asylverfahrens entzogen. Derzeit lebe ich in einem Flüchtlingslager in Neustadt und mein Asylantrag wurde noch nicht bearbeitet, sodass ich noch keine Antwort von der BAFM erhalten habe. Inzwischen habe ich ein Ausbildungsangebot der DB für eine Ausbildung zum Zugbegleiter erhalten, die im September beginnen wird. Meine Frage wäre, ob ich durch die Rücknahme meines Asylantrags den sogenannten Spurwechsel nutzen und mich bei der Stadtverwaltung neu anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung beantragen kann? Die Ausbildung wird in Frankfurt oder Stuttgart stattfinden, je nachdem, welcher Ort für mich am besten erreichbar ist. Wie hoch ist das Risiko, den Asylantrag zurückzuziehen?
Hallo @Vova380
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Daniela