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Vova380

Spurwechsel Asyl Ausbildung

Ich wohne seit dem 6. April 2022 in Deutschland. Ich komme aus der Ukraine, habe aber die kongolesische Staatsangehörigkeit.

In Deutschland habe ich seither von Paragraf 24 profitiert, bis am 05. März 2025 ein Gesetz erlassen wurde. Meine letzte Aufenthaltserlaubnis war bis zum 31. Mai gültig und wurde mir aufgrund eines Asylverfahrens entzogen. Derzeit lebe ich in einem Flüchtlingslager in Neustadt und mein Asylantrag wurde noch nicht bearbeitet, sodass ich noch keine Antwort von der BAFM erhalten habe. Inzwischen habe ich ein Ausbildungsangebot der DB für eine Ausbildung zum Zugbegleiter erhalten, die im September beginnen wird. Meine Frage wäre, ob ich durch die Rücknahme meines Asylantrags den sogenannten Spurwechsel nutzen und mich bei der Stadtverwaltung neu anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung beantragen kann? Die Ausbildung wird in Frankfurt oder Stuttgart stattfinden, je nachdem, welcher Ort für mich am besten erreichbar ist. Wie hoch ist das Risiko, den Asylantrag zurückzuziehen?

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Vova380  
Danke für deine Frage im Forum.
Die @LIFE__Initiative wird dir hier im Forum antworten!

Viele Grüße
Daniela

Antworten
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LIFE__Initiative

Hallo @Vova380  danke für deine Anfrage. Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können. 

Es ist sehr gut, dass du ein Ausbildungsangebot erhalten hast! Deine Frage, ob du deinen Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens ändern kannst, ist nicht einfach zu beantworten. Generell ist ein Spurwechsel vom Asylverfahren zu einem Aufenthaltstitel nach §18a oder §18b (Beschäftigung als Fachkraft) nur möglich, wenn du bereits eine anerkannte Berufsausbildung oder einen anerkannten Hochschulabschluss hast, deinen Asylantrag nach dem 29. März 2023 gestellt hast und dein Asylverfahren zurückziehst. Das ist mit vielen Risiken verbunden. Als Asylbewerber kannst du mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Ausbildung (oder ein „Duales Studium“) beginnen. Es ist wahrscheinlich, dass du eine Genehmigung erhältst, sobald du eine Lehrstelle gefunden hast. Weitere Informationen findest du hier: https://handbookgermany.de/de/work-permit . Hier findest du eine Anleitung, wie du die Arbeitserlaubnis beantragen kannst: https://life-initiative.org/de/arbeitserlaubnis-asylverfahren/ . Wenn du eine Ausbildung (schulisch oder betrieblich oder Duales Studium) begonnen hast oder für den Fall, dass dein Asylantrag abgelehnt wird und du bereits eine Ausbildung (oder ein duales Studium) begonnen hast, kannst du eventuell eine Ausbildungsduldung (https://handbookgermany.de/de/ausbildungsduldung) oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (https://handbookgermany.de/de/vocational-training-residence) beantragen.

Ich würde dir empfehlen, die Möglichkeit in einen Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung nach §16g zu wechseln zu überprüfen. Suche dir am besten Unterstützung von einer Beratungsstelle für Migrant:innen oder bitte einen Volunteer der LIFE Initiative um Unterstützung (siehe Links unten).

Was kannst du als nächstes tun?

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen, Franziska

Antworten
Vova380

Vielen Dank für Ihre Antwort, die mir sehr geholfen hat. Ich möchte daran erinnern, dass mein Abschluss als Öl- und Gasingenieur auch von der ZAB anerkannt wird, so dass ich, wenn ich das richtig verstehe, einen Aufenthaltstitel in diesem Zusammenhang beantragen kann, um auch meine Ausbildung zu beginnen.

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